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Fößel, Amalie; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Die Königin im mittelalterlichen Reich: Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume — Mittelalter-Forschungen, Band 4: Stuttgart, 2000

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.26280#0087
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Der in karolingischer Zeit grundgelegte Status der Königin am Hof kann mehr
oder weniger auch für das hohe und späte Mittelalter vorausgesetzt werden. Neben
den notwendigen persönlichen Bediensteten dürften die Königinnen weitgehend
über einen eigenen durch die Hofämter strukturierten Hofstaat verfügt haben. Dieser
wird für die einzelnen Persönlichkeiten in seiner Größenordnung unterschiedlich
dimensioniert gewesen sein. Konkretere Aussagen sind vielfach aber nicht möglich.
Differenzierungen lassen sich jedoch hinsichtlich der Herkunft der einzelnen
Personen vornehmen^. So gehörte zum Beispiel zum Gefolge der Kaiserin Adel-
heid auch in Deutschland ein italischer Richter*^. Im Brautgeleit der Heinrich III.
versprochenen dänischen Prinzessin Gunhild befand sich Tymmo, der ebenfalls
nicht mit der großen Gefolgschaft in die Heimat zurückkehrte, sondern im Reich
blieb und 1038 zum Bischof von Hildesheim erhoben wurdet Friedrich II. schickte
nach der Vermählung mit Isabella von England 1235 ihre Begleitung auf die Insel
zurück, ausgenommen jedoch ihre Erzieherin und Lehrerin Margareta Biset und ei-
ne in Goldstickereien bewanderte Dienerin aus London^.
Weitere Beispiele von »multinationalen« Zusammensetzungen des Hofstaates
ließen sich anführen. Der Fall war dies vor allem dann, wenn die Königin nicht aus
dem Reichsadel stammte. Daß dabei Probleme auftraten, zeigt das Beispiel der ara-
gonesischen Prinzessin Elisabeth, die das sie begleitende Gefolge bis auf Blancha de
Calders^ zurückschicken mußte, da ihr Gemahl Friedrich der Schöne auf den Rat
der Fürsten hin verlangte, daß sie ihn überall hin begleiten solle und sich deshalb
mit Personen aus dem einheimischen Adel umgeben müsset Ähnlich erging es
dem umfangreichen italienischen Hofstaat Bianca Maria Sforzas, dessen Mitglieder
nicht zuletzt auch aufgrund intriganten Verhaltens in Ungnade fielen und nach Mai-
land an den Hof ihres Onkels, Lodovico il Moro, zurückkehren mußten, so zum Bei-
spiel die mit einem Kammerdiener verheiratete enge Freundin der Königin, Violan-
ta Caima. 1497 war die Königin von einem fast deutschen Hofstaat umgeben. Im
Jahr 1500 befand sich niemand mehr in ihrer Umgebung, mit dem sie sich in ihrer
Muttersprache unterhalten konnte, was angesichts ihrer mangelhaften Deutsch-
kenntnisse besonders deprimierend für sie gewesen sein wircP^.

rum S. 69 Anm. 266, der vielmehr darauf hinweist, daß deren Stellung nicht zuletzt von der
Macht und dem Einfluß der Königin selbst abhing.
419 Vgl. die Überblicke bei KIRCHNER, Kaiserinnen S. 144—148 und KowALSKi, Königinnen S. 127f.
420 fulius FiCKER, Forschungen zur Reichs- und Rechtsgeschichte Italiens, 4 Bde. (1868-1874) hier
Bd. 2, S. 24.
421 Zur Bischofserhebung S. 186.
422 Remish igÜMr Imperator omnes cam ea ueneranf in Angü'am, retenta imperafn'ce cnm ana sna nnfri-
ce et magisfra, sciZicgf Margareta Biset, et aitera anciiia, aMnfh'gian'a Londoniensi, Matheus Paris, Ex
Historia Anglorum, ed. Felix LiEBERMANN, in: MGH SS 28 (1888) a. 1235 S. 407.
423 In einem Brief an den aragonesischen König Jaymes II. vom 20. luni 1315 beklagt sich Blancha
darüber, daß sie allein in Deutschland Zurückbleiben müsse und jetzt, da auch der Beichtvater
Elisabeths nach Aragon zurückgekehrt sei, um ihr Seelenheil fürchte, da sie aufgrund der
Sprachbarriere nicht bei einem Deutschen beichten könne; vgl. Reg. Habs. III. Nr. 261. Der Kö-
nig dankte Blancha, daß sie im Dienst seiner Tochter ausharren wolle, solange Elisabeth nicht
auf sie verzichten könne und versprach ihr großzügige Entlohnung (Nr. 288). - Allgemein zum
Problem: Katherine WALSH, Verkaufte Töchter? Überlegungen zu Aufgabenstellung und Selbst-
wertgefühl von in die Ferne verheirateten Frauen anhand ihrer Korrespondenz, Jahrbuch des
Vorarlberger Landesmuseumsvereins (1991) S. 129-144.
424 Reg. Habs. III. Nrr. 295 und 296.
425 HocHRiNNER, Bianca Maria Sforza S. 115-118; eine Namensliste S. 107f. und 113.

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