Vereinbarungen getroffen wurden. Der Kaiser fehlte bei diesem Treffen in Magde-
burg. Er befand sich nach den von Herzog Heinrich zuvor geführten, dann aber ge-
scheiterten Verhandlungen erneut im Kampf gegen Boleslaw von Polen an der Ost-
grenze^o.
Ein weiteres Detail scheint von Belang: Bei der von Kunigunde vollzogenen
Thronsetzung ging es nicht um eine Erstbelehnung, sondern um die Wiedereinset-
zung Heinrichs als Herzog in Bayern. Das Herzogtum war ihm am 21. März 1004 in
Anwesenheit Kunigundes^ durch Heinrich II. verliehen^ und dann im Frühjahr
1009 wegen seiner Beteiligung an der luxemburgischen Rebellion entzogen wor-
den^. Die Belehnung von 1017/18 beendete die langjährige sogenannte »Mosel-
Fehde« zwischen Heinrich II. und seinen Schwägern, die sich 1008 an der Wahl
Adalberos zum Erzbischof von Trier entzündet hattet
90 Reg. Imp. 11,4 Nr. 1908b und c.
91 Für die Belehnung 1004 in Regensburg ist die Anwesenheit der Königin durch Thietmar be-
zeugt, denn sie trennte sich anschließend von Heinrich II., der weiter nach Italien zog, während
sie mit Erzbischof Tagino von Magdeburg nach Sachsen zurückkehrte: ... aJ Rahsbonam uezrz't;
zhz'zpze fzcHfo regah pLzcz'fo znzlz'fz szzzzMet generöse Hcz'nrz'co XII. Kal Aprzlz's czzzrz omzzzMzn LzM& prcscn-
fz'MTTz Jzasfa sz'^Mz/era dMcafazw &AY... IN fzznc tfzzas fanfzz??! rzocfes commoratMS rcginae zlzlz'^cn-
h saüzfafz'oMe Iz'cczzfz'am zfafz'f az? Saxozzz'azn alzczznzlz' JzIecfo^Me eazrz commz'sz'f Iagz'nonz. Ipse azzlgm cam
exerczlzz progrezfz'fMr ...; Thietmar, Chronicon VI3 (3) S. 276/78.
92 Reg. Imp. 11,4 Nr. 1559a. - Obwohl die Quellen bei der Erstbelehnung Heinrichs von Luxemburg
mit Bayern nichts von einer Einflußnahme durch Kunigunde berichten, wird eine solche in der For-
schung vermutet und ist wohl auch denkbar. Darüber hinaus benennt RENN, Grafenhaus S. 86 ein
über die verwandtschaftlichen Beziehungen wie auch dem schon unter Otto III. bestehenden
Treueverhältnis zum ottonischen Königshaus hinausgehendes Motiv für die Verleihung Bayerns
an den Luxemburger Heinrich in der äußerst schwierigen Situation an der bayerischen Ostgrenze,
die einen in Grenzkonflikten erprobten Herzog erforderte. Der Luxemburger mit seinen Erfahrun-
gen an der Westgrenze sei deshalb als »Hüter des Südostens« ein geeigneter Kandidat gewesen.
93 Vgl. Reg. Imp. 11,4 Nr. 1699d; REiNDEL, in: Handbuch der Bayerischen Geschichte 1 S. 309. - Die
Anwesenheit Kunigundes auf dem Regensburger Fürsten tag 1009, der mit der Absetzung Hein-
richs als Herzog von Bayern endete, ist recht unwahrscheinlich. Sie intervenierte zweimal im
Mai 1008 in Ingelheim, zum einen in eigener Sache, indem sie Heinrich II. um die Schenkung
des Hofes Kassel bat (DHII. 182), und zum anderen für das Nonnenkloster San Sisto in Piacenza
(DHII. 183). Dann wird sie erst wieder ein Jahr später durch eine Intervention für Bamberg, aus-
gestellt am 25. Mai 1009 in Allstedt, in den Quellen greifbar. Über ihre Aufenthaltsorte zwischen
Mai 1008 und Mai 1009 wissen wir nichts, doch können wir davon ausgehen, daß sie - wie sonst
auch - nicht mit Heinrich II. ins Feld gezogen ist. Während der König von August bis Novem-
ber 1008 Trier belagerte (Reg. Imp. 11,4 Nrr. 1693a, 1694, 1695, 1696), hat sie möglicherweise
ihren neuen Hof Kassel in Besitz genommen, um dann zusammen mit ihrem Gatten Weihnach-
ten 1008 in Pöhlde zu feiern (Reg. Imp. 11,4 Nr. 1696a). Daß Kunigunde in den restlichen Winter-
monaten nicht die unerfreuliche Reise mit Heinrich II. nach Bayern und Regensburg antrat, son-
dern in Sachsen auf die Rückkehr des Königs wartete, kann mit dem Schweigen der Quellen
und der Aussetzung ihrer Interventionstätigkeit begründet werden. Diese Vermutung wird da-
durch gestützt, daß Kunigunde als Intervenientin bereits im ersten Diplom Heinrichs nach sei-
ner Rückkehr nach Sachsen, der oben genannten Urkunde für Bamberg, wieder präsent ist.
Demnach gründete die fehlende Interventionstätigkeit Kunigundes auch in der heißesten Phase
des Konflikts mit den Luxemburgern in der Trennung des Paares, für die kaum eine tiefe Ent-
fremdung zwischen den Eheleuten als Grund bemüht werden muß. Ebensowenig ist ein Verlust
an Einfluß der Königin auf den König festzustellen, denn immerhin läßt sie Heinrich II. in zwei
in Regensburg ausgestellten Urkunden für Kloster Tegernsee neben Otto III. in die Memorial-
formel aufnehmen (DHII. 193 [1009 Mai 22] und DHII. 194).
94 Vgl. RENN, Grafenhaus S. 91-98; ERKBNS, Opposition S. 349-352; GLOCKER, Verwandte der Otto-
nen S. 230-237. - Dem allerdings erst zu Beginn des 12. Jahrhunderts schreibenden Sigebert von
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burg. Er befand sich nach den von Herzog Heinrich zuvor geführten, dann aber ge-
scheiterten Verhandlungen erneut im Kampf gegen Boleslaw von Polen an der Ost-
grenze^o.
Ein weiteres Detail scheint von Belang: Bei der von Kunigunde vollzogenen
Thronsetzung ging es nicht um eine Erstbelehnung, sondern um die Wiedereinset-
zung Heinrichs als Herzog in Bayern. Das Herzogtum war ihm am 21. März 1004 in
Anwesenheit Kunigundes^ durch Heinrich II. verliehen^ und dann im Frühjahr
1009 wegen seiner Beteiligung an der luxemburgischen Rebellion entzogen wor-
den^. Die Belehnung von 1017/18 beendete die langjährige sogenannte »Mosel-
Fehde« zwischen Heinrich II. und seinen Schwägern, die sich 1008 an der Wahl
Adalberos zum Erzbischof von Trier entzündet hattet
90 Reg. Imp. 11,4 Nr. 1908b und c.
91 Für die Belehnung 1004 in Regensburg ist die Anwesenheit der Königin durch Thietmar be-
zeugt, denn sie trennte sich anschließend von Heinrich II., der weiter nach Italien zog, während
sie mit Erzbischof Tagino von Magdeburg nach Sachsen zurückkehrte: ... aJ Rahsbonam uezrz't;
zhz'zpze fzcHfo regah pLzcz'fo znzlz'fz szzzzMet generöse Hcz'nrz'co XII. Kal Aprzlz's czzzrz omzzzMzn LzM& prcscn-
fz'MTTz Jzasfa sz'^Mz/era dMcafazw &AY... IN fzznc tfzzas fanfzz??! rzocfes commoratMS rcginae zlzlz'^cn-
h saüzfafz'oMe Iz'cczzfz'am zfafz'f az? Saxozzz'azn alzczznzlz' JzIecfo^Me eazrz commz'sz'f Iagz'nonz. Ipse azzlgm cam
exerczlzz progrezfz'fMr ...; Thietmar, Chronicon VI3 (3) S. 276/78.
92 Reg. Imp. 11,4 Nr. 1559a. - Obwohl die Quellen bei der Erstbelehnung Heinrichs von Luxemburg
mit Bayern nichts von einer Einflußnahme durch Kunigunde berichten, wird eine solche in der For-
schung vermutet und ist wohl auch denkbar. Darüber hinaus benennt RENN, Grafenhaus S. 86 ein
über die verwandtschaftlichen Beziehungen wie auch dem schon unter Otto III. bestehenden
Treueverhältnis zum ottonischen Königshaus hinausgehendes Motiv für die Verleihung Bayerns
an den Luxemburger Heinrich in der äußerst schwierigen Situation an der bayerischen Ostgrenze,
die einen in Grenzkonflikten erprobten Herzog erforderte. Der Luxemburger mit seinen Erfahrun-
gen an der Westgrenze sei deshalb als »Hüter des Südostens« ein geeigneter Kandidat gewesen.
93 Vgl. Reg. Imp. 11,4 Nr. 1699d; REiNDEL, in: Handbuch der Bayerischen Geschichte 1 S. 309. - Die
Anwesenheit Kunigundes auf dem Regensburger Fürsten tag 1009, der mit der Absetzung Hein-
richs als Herzog von Bayern endete, ist recht unwahrscheinlich. Sie intervenierte zweimal im
Mai 1008 in Ingelheim, zum einen in eigener Sache, indem sie Heinrich II. um die Schenkung
des Hofes Kassel bat (DHII. 182), und zum anderen für das Nonnenkloster San Sisto in Piacenza
(DHII. 183). Dann wird sie erst wieder ein Jahr später durch eine Intervention für Bamberg, aus-
gestellt am 25. Mai 1009 in Allstedt, in den Quellen greifbar. Über ihre Aufenthaltsorte zwischen
Mai 1008 und Mai 1009 wissen wir nichts, doch können wir davon ausgehen, daß sie - wie sonst
auch - nicht mit Heinrich II. ins Feld gezogen ist. Während der König von August bis Novem-
ber 1008 Trier belagerte (Reg. Imp. 11,4 Nrr. 1693a, 1694, 1695, 1696), hat sie möglicherweise
ihren neuen Hof Kassel in Besitz genommen, um dann zusammen mit ihrem Gatten Weihnach-
ten 1008 in Pöhlde zu feiern (Reg. Imp. 11,4 Nr. 1696a). Daß Kunigunde in den restlichen Winter-
monaten nicht die unerfreuliche Reise mit Heinrich II. nach Bayern und Regensburg antrat, son-
dern in Sachsen auf die Rückkehr des Königs wartete, kann mit dem Schweigen der Quellen
und der Aussetzung ihrer Interventionstätigkeit begründet werden. Diese Vermutung wird da-
durch gestützt, daß Kunigunde als Intervenientin bereits im ersten Diplom Heinrichs nach sei-
ner Rückkehr nach Sachsen, der oben genannten Urkunde für Bamberg, wieder präsent ist.
Demnach gründete die fehlende Interventionstätigkeit Kunigundes auch in der heißesten Phase
des Konflikts mit den Luxemburgern in der Trennung des Paares, für die kaum eine tiefe Ent-
fremdung zwischen den Eheleuten als Grund bemüht werden muß. Ebensowenig ist ein Verlust
an Einfluß der Königin auf den König festzustellen, denn immerhin läßt sie Heinrich II. in zwei
in Regensburg ausgestellten Urkunden für Kloster Tegernsee neben Otto III. in die Memorial-
formel aufnehmen (DHII. 193 [1009 Mai 22] und DHII. 194).
94 Vgl. RENN, Grafenhaus S. 91-98; ERKBNS, Opposition S. 349-352; GLOCKER, Verwandte der Otto-
nen S. 230-237. - Dem allerdings erst zu Beginn des 12. Jahrhunderts schreibenden Sigebert von
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