Einleitung
5
Entwicklung zur Konzentration der geistlichen Reichsfürsten auf den inneren Aus-
bau ihrer Territorialherrschaften erreicht.
Kaum überziehend könnte man das Ausscheiden der Mehrheit der Reichsäbte
aus der Politik und der Verfassungswirklichkeit des Reiches in diese erste Ge-
neration nach der Doppelwahl von 1198 legen. Die Reichsäbte der beginnenden
Ottonenzeit und des beginnenden 13. Jahrhunderts sind insoweit kaum mehr mit-
einander vergleichbar. Die Reichsäbte des 14. Jahrhunderts sind, von wenigen Aus-
nahmen abgesehen, vollends zu Territorialherren ohne weitergehende politische
Ansprüche geworden.
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Entwicklung zur Konzentration der geistlichen Reichsfürsten auf den inneren Aus-
bau ihrer Territorialherrschaften erreicht.
Kaum überziehend könnte man das Ausscheiden der Mehrheit der Reichsäbte
aus der Politik und der Verfassungswirklichkeit des Reiches in diese erste Ge-
neration nach der Doppelwahl von 1198 legen. Die Reichsäbte der beginnenden
Ottonenzeit und des beginnenden 13. Jahrhunderts sind insoweit kaum mehr mit-
einander vergleichbar. Die Reichsäbte des 14. Jahrhunderts sind, von wenigen Aus-
nahmen abgesehen, vollends zu Territorialherren ohne weitergehende politische
Ansprüche geworden.