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Vogtherr, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Reichsabteien der Benediktiner und das Königtum im hohen Mittelalter: (900 - 1125) — Mittelalter-Forschungen, Band 5: Stuttgart, 2000

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https://doi.org/10.11588/diglit.30326#0179

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2. Die Beteiligung der Reichsabteien am
Reichskriegswesen und an den Italienzügen

a. Die rechtlichen Grundlagen
Die Haltung der christlichen Kirche zum Krieg war seit der Erhebung des Chri-
stentums zur Staatsreligion unter Galerius und Konstantin schwierig geworden'.
Zwar enthielt der Dekalog (Ex. 20,13) ein uneingeschränktes Verbot jeglicher Tö-
tung, verhieß das Matthäus-Evangelium allen denjenigen, die das Schwert selber
gebrauchten, den Tod durch das Schwert (Matth. 26,52), forderte schließlich Paulus
den ?m7es Dez auf, sich jeglicher Einmischung in weltliche Angelegenheiten zu ent-
halten (2. Tim. 2,3-5), jedoch war ein vollständiges Fernbleiben der Christen von
den ncgoh'% saeczdana nun weder möglich noch auch nur notwendig, da die Herr-
scher des Imperium Romanum von erbitterten Feinden der christlichen Religion zu
Christen geworden waren.
Der Kriegsdienst von Christen wird unter diesen Umständen mehr und mehr
unanstößig. Zu Beginn des 5. Jahrhunderts definiert erstmals Augustin die Theorie
eines christlich legitimierten mshutf. Danach ist ein von der politischen
Führung angeordneter Verteidigungskrieg gegen heidnische Angriffe gestattet.
Auch und gerade Christen hätten sich der Verpflichtung zu stellen, ihren Glauben
und den von diesem Glauben getragenen irdischen Staat gegen nichtchristliche Ag-
gressoren zu verteidigen. Insoweit sei ein solcher Krieg auch nicht als ncgohüm sac-
c:/Un? in paulinischem Sinne anzusehen.
In der Folge entwickelte sich eine eigene christliche Kriegsethikb Sie fand ihren
frühmittelalterlichen Höhepunkt in der Feststellung Papst Gregors I., daß der Ein-
satz von Waffen nicht mehr nur für die Verteidigung gegen Nichtchristen, sondern
auch für deren aktive Bekehrung erlaubt seP.
Aus dieser prinzipiell für alle Christen verpflichtenden Bereitschaft, den eige-
nen Glauben zu verteidigen und für seine Ausbreitung unter den Heiden zu sorgen,
entwickelt sich das hier in Rede stehende Sonderproblem: Es geht um die Frage, ob

1 Als einführende Darstellungen für diesen Problemkreis sind zu nennen: PRINZ, Klerus und Krieg;
ÄUER, Kriegsdienst; HEHL, Kirche und Krieg (dort jeweils auch Hinweise auf weitere Literatur).
Allgemein zur Kriegsgeschichte des Mittelalters: CONTAMINE, Guerre, v. a. S. 419-477.
2 Die Kriegslehre Augustins am prägnantesten in dessen Brief an den Militärbefehlshaber Bonifa-
tius (Augustini Epistulae, hg. GOLDBACHER, ep. 189, S. 131-137).
3 Vgl. dazu den prägnanten Überblick bei ERDMANN, Kreuzzugsgedanke, S. 1-29.
4 Gregorii I Registrum, hg. EwALD/HARTMANN, I, 73, S. 93f., IV, 26, S. 260f.
 
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