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Vogtherr, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Die Reichsabteien der Benediktiner und das Königtum im hohen Mittelalter: (900 - 1125) — Mittelalter-Forschungen, Band 5: Stuttgart, 2000

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.30326#0243

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Mönche und Abte als Bischöfe

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von EHwangen (889-913)**, von Lorsch (900-913), Weißenburg (902) und eventuell
KlingenmünsteH, war 891 zum Erzbischof von Mainz erhoben worden, ohne indes
seine Abteien aufzugeben. Lediglich den Abbatiat der Reichenau hatte Hatto räu-
men wollen, war jedoch vom Reichenauer Konvent unmittelbar nach seinem bereits
vollzogenen Rücktritt wiedergewählt und von Arnulf bald darauf bestätigt wor-
den!
Neben ihm amtierte in Sankt Gallen Abt Salomo (890-919), der unmittelbar
nach seiner Abtswahl auch zum Bischof von Konstanz gewählt wurde, 895 den Ab-
batiat des St. Galler Filialklosters Faurndau übernahm und 905 überdies die Abtei
Pfäfers geschenkt erhielt*". Als Kanzler Ludwigs des Kindes nahm Abt-Bischof Sa-
lomo seit 909 die Funktionen des tatsächlichen Leiters der Hofkapelle wahr und
blieb auch unter Ludwigs Nachfolger Konrad I. im Amt".
Bis zu seinem Tode 913 stand auch Abt-Bischof Hatto als Erzkapellan Konrads I.
in hohem Ansehen, wenngleich dieser Funktion mehr der Charakter eines Ehren-
amtes zukam*'. Beide verkörperten in ihren Lebensläufen - letztmals, wie es scheint
- die bruchlose Verbindung mehrerer Abbatiate mit Bischofsämtern und Tätigkei-
ten in der Hofkapelle. Im spätkarolingischen Ostfranken stehen sie in dieser Ver-
bindung mehrerer Tätigkeitsfelder nicht alleine"'. Mit der Ausprägung des otto-
nisch-salischen Reichskirchensystems endete diese Möglichkeit des Reichsdienstes
für Mönche und Äbte bald. Noch zu Zeiten Ottos I. waren auffallend viele Mönche
unter den Angehörigen der Kanzlei vertreten"! Später dann nahmen Domherren
ihre Stellen ein, die Wahl von Mönchen zu Bischöfen wurde mehr und mehr zum
Ausnahmefall, schon die Verbindung mehrerer Abbatiate miteinander wurde gele-
gentlich als rechtfertigungsbedürftig betrachtet.

6 Hatto erhielt die Abtei nach dem Tode des Erzbischofs Liutbert von Mainz (t 889 Febr. 17) auf-
grund einer vorhergehenden Verleihung durch König Arnulf zugesprochen (MGH DD Al). Trotz
anderer Behauptungen ist nicht nachzuweisen, daß Hatto zeit seines Lebens die Abtei Ellwangen
wieder aufgegeben und an Bischof Adalbero von Augsburg abgetreten hätte (vgl. ZoEPFL, Bistum
Augsburg, Bd. 1, S. 56; Regesten Augsburg, Bd. 1, S. 44f. Nr. 52; Fix, Leitung, S. 118, 120). - An-
sätze einer Biographie Hattos liefert KNÖPP, Hatto, S. 261-267.
7 Als Abt von Weißenburg lediglich in MGH DD LK 13 (902 Febr. 5) belegt.
8 Der Abbatiat von Klingenmünster in der Nachfolge Erzbischof Liutberts von Mainz (t 889) ist nur
unsicher bezeugt. - DECKER, Klingenmünster, S. 37.
9 MGH DD A 96 von 892 Jan. 21 hat eine umfangreiche, von Verfälschungen anderer Teile des Di-
ploms jedoch nicht betroffene Narratio, in der betont wird, daß Hatto nach seiner Erhebung zum
Erzbischof befürchtet habe, den Reichenauer Mönchen könne inhe ahtpioh pen'cMiMW ud scanhaNin
onn; er habe deswegen den Abbatiat resigniert, sei aber von den Mönchen unmittelbar wieder-
gewählt worden secMuHam regaiam sanch BeneHich.
10 Zu seiner Person vgl. Helvetia Sacra, Bd. 1/2,1993, S. 252-254, Bd. 3/1,1986, S. 1280-1282; ZEL-
LER, Bischof Salomo.
11 FLECKENSTEIN, Hofkapelle, Bd. 1, besonders S. 210-218.
12 Ebd.
13 Ebd., S. 184 Anm. 138 mit weiteren Beispielen.
14 Ebd., Bd. 2, S. 40, 52, wo zwischen Mönchen als Kanzleinotaren einerseits und Kapellänen aus
dem Adel im Stand der Weltgeistlichen oder Kanoniker andererseits unterschieden wird.
 
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