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Deutscher Museumsbund [Contr.]
Museumskunde: Fachzeitschrift für die Museumswelt — 9.1913

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Brandt, Gustav: Über Kreis- und Ortsmuseen
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https://doi.org/10.11588/diglit.73730#0151

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ÜBER KREIS- UND ORTSMUSEEN.)
VON
GUSTAV BRANDT.
Kiel den 31. Oktober 1910.
In Ausführung des mir von der Provinzialkommission erteilten Auftrages über-
reiche ich untenstehend eine Darlegung der Bedingungen, von deren Erfüllung
eine Unterstützung der Kreis- und Ortsmuseen im Lande seitens der Provinzial-
kommission abhängig zu machen sein würde:
I. Es ist ein Nachweis zu fordern über die materiellen Grundlagen der Museums-
gründung.
2. Es muß ein klar umrissenes, den vorhandenen Bedürfnissen und Mitteln
entsprechendes Sammelprogramm und ein Plan der Aufstellung und Nutzbarmachung
der Sammlungen vorgelegt werden.
3. Es wird eine Darlegung der zur Erhaltung der Sammlungen beabsichtigten
Maßnahmen zu fordern sein.
4. Es ist zu fordern, daß eine bestimmt bezeichnete Persönlichkeit für die
Überwachung der Sammlungen verantwortlich sei.
5. Das unterstützte Museum muß ein Kontrollrecht der Provinzialkommission
anerkennen.
6. Das unterstützte Museum verspricht, sich nach Kräften dem Zusammen-
wirken der schleswig-holsteinischen Mussen anzuschließen und eine Konkurrenz mit
andern Museen der Provinz soweit als möglich zu vermeiden, gegebenenfalls sich
aber dem Schiedsspruch der Provinzialkommission zu unterwerfen.
7. Im Falle der Auflösung eines unterstützten Museums verpflichtet sich der
das Museum unterhaltende Verband, die Sammlungen der Provinzialkommission zur
Verfügung zu stellen. Es bleibt dem sich auflösenden Museumsverband überlassen,
einen Wunsch bezüglich der Unterbringung seiner Sammlungen in einem fachmännisch
geleiteten Museum der Provinz auszusprechen. Diesem Wunsche wird in der Regel
entsprochen.«
9 Anmerkung des Herausgebers. Die nachfolgenden Ausführungen scheinen mir die Aufgabe
der kleineren Museen so klar zu umgrenzen, daß ich den Verfasser bat, der Museumskunde seinen Bericht,
so wie er für die Provinzialkommission für Kunst,Wissenschaft und Denkmalpflege niedergesehrieben war, zum
Abdruck zu überlassen. Das für Schleswig-Holstein Gesagte läßt sich leicht verallgemeinern. K. K.
Museumskunde. IX, 3. tf
 
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