Geschichtlicher Ueberblick.
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und Pfarrhnus alleiu ausgenommen — hatte jnhrlich eine Fast-
nachthenne zu entrichten und nur weun die Frau zur Zeit der
Sammlung dieser Hennen Kindbetteriu war, wurde diese Ab-
gabe erlasseu. Au etlicheu Orteu mußte daneben noch jeder
^Rauch^ 2 Herbsthühner, in Meßstetteu jede Leibeigene vou
ihrer Verheirathung an jährlich eine Leibhenne geben, hinsichtlich
welcher die oben erwähute Ausnahme gleichfalls Platz griff. Zu
Dürrwangeu mußte in der stotziitgischen Hälfte von leibeigeneu
Manns- und Weibspersonen uach der Verheiratung gleichfalls eine
solche Leibhenue, sowie nach dem Tode das beste Haupt Vieh
gegeben werden, für welch letzteres man jedoch gewohnlich ebenfalls
ein ziemlich Geld nahm. — Au eiuigen Orteu hatte die Herr-
schaft ein Abzugsrecht anzusprecheu, das in dem 10. Pfenuing
des gauzen Vermögeus bestund. — Frohndieuste wareu maucherlei
zu leisten, so zu Bauteu beim Schloß und einigen anderen herrschaft-
licheu Häuseru, Scheuern und Keltern in Balingeu, Seitens der Ein-
wohuer der 9 sog. untereu Amtsflecken, d. h. vou Ostdorf, Engstlatt,
Heselwangen, Endingen, Erzingen, Weilheim, Waldstetten, From-
mern und der altwürttembergischen Halfte Dürrwaugeus, wahrend
bei einem Hauptbau, der für die Pflichtigen sehr schwer fiel, auch
die obereu Ortschaften mitfrohnen mußten, ühnlich zum Schloß
Schalksburg Seitens der Einwohner der 8 sog. oberen Amts-
slecken: Oustmettingen, Thailfingen, Truchtelfiugen, Winterlingen,
Meßstetten, Hossingen, Ober-Digisheim, Thieringen, welche sich
aber in dem eben genannten Falle in gleicher Weise der Bei-
hilfe der untereu Amtsflecken zu erfreueu hatteu. Die Ein-
wohner der oberen 8 Flecken waren für Schalksburg auch zu
jährlicheu Weiu-, diejenigeu von Pfefsingen, Zillhausen, Strei-
chen, Stockenhausen, Burgfeldeu und Laufen zu Holzfuhren
verpflichtet (vergl. auch unten Schalksburg). — Eine neue
Last wurde iu späteren Zeiteu den Aemtern Balingeu und Ebin-
geu, wie Nosenseld und Tuttlingen aufgelegt, iudem sie nicht
nur das für die Festung Hoheutwiel nöthige Getreide, sonderu
auch Militärpersonen mit ihrem Gepäcke ohne alle Eutschädigung
nach und von der Festuug führen, in Kriegszeiteu atzer nebeu
ihrer jungen Mannschaft auch noch Schanzen und Schanzzeug
dahin sendeu mußten. Wiederholt (so in den Jahren 1738,
1798) ergingeu deßhalb die dringendsten Vorstellungen und Be-
schwerden, doch lange ohne entsprechenden Erfolg (vergl. Der
Landtag vou 1798 S. 281 fs.). —^ Nach einem herzoglicheu
Rescript vom 2. Juli 1603 hatten Amtmann oder Schultheiß
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und Pfarrhnus alleiu ausgenommen — hatte jnhrlich eine Fast-
nachthenne zu entrichten und nur weun die Frau zur Zeit der
Sammlung dieser Hennen Kindbetteriu war, wurde diese Ab-
gabe erlasseu. Au etlicheu Orteu mußte daneben noch jeder
^Rauch^ 2 Herbsthühner, in Meßstetteu jede Leibeigene vou
ihrer Verheirathung an jährlich eine Leibhenne geben, hinsichtlich
welcher die oben erwähute Ausnahme gleichfalls Platz griff. Zu
Dürrwangeu mußte in der stotziitgischen Hälfte von leibeigeneu
Manns- und Weibspersonen uach der Verheiratung gleichfalls eine
solche Leibhenue, sowie nach dem Tode das beste Haupt Vieh
gegeben werden, für welch letzteres man jedoch gewohnlich ebenfalls
ein ziemlich Geld nahm. — Au eiuigen Orteu hatte die Herr-
schaft ein Abzugsrecht anzusprecheu, das in dem 10. Pfenuing
des gauzen Vermögeus bestund. — Frohndieuste wareu maucherlei
zu leisten, so zu Bauteu beim Schloß und einigen anderen herrschaft-
licheu Häuseru, Scheuern und Keltern in Balingeu, Seitens der Ein-
wohuer der 9 sog. untereu Amtsflecken, d. h. vou Ostdorf, Engstlatt,
Heselwangen, Endingen, Erzingen, Weilheim, Waldstetten, From-
mern und der altwürttembergischen Halfte Dürrwaugeus, wahrend
bei einem Hauptbau, der für die Pflichtigen sehr schwer fiel, auch
die obereu Ortschaften mitfrohnen mußten, ühnlich zum Schloß
Schalksburg Seitens der Einwohner der 8 sog. oberen Amts-
slecken: Oustmettingen, Thailfingen, Truchtelfiugen, Winterlingen,
Meßstetten, Hossingen, Ober-Digisheim, Thieringen, welche sich
aber in dem eben genannten Falle in gleicher Weise der Bei-
hilfe der untereu Amtsflecken zu erfreueu hatteu. Die Ein-
wohner der oberen 8 Flecken waren für Schalksburg auch zu
jährlicheu Weiu-, diejenigeu von Pfefsingen, Zillhausen, Strei-
chen, Stockenhausen, Burgfeldeu und Laufen zu Holzfuhren
verpflichtet (vergl. auch unten Schalksburg). — Eine neue
Last wurde iu späteren Zeiteu den Aemtern Balingeu und Ebin-
geu, wie Nosenseld und Tuttlingen aufgelegt, iudem sie nicht
nur das für die Festung Hoheutwiel nöthige Getreide, sonderu
auch Militärpersonen mit ihrem Gepäcke ohne alle Eutschädigung
nach und von der Festuug führen, in Kriegszeiteu atzer nebeu
ihrer jungen Mannschaft auch noch Schanzen und Schanzzeug
dahin sendeu mußten. Wiederholt (so in den Jahren 1738,
1798) ergingeu deßhalb die dringendsten Vorstellungen und Be-
schwerden, doch lange ohne entsprechenden Erfolg (vergl. Der
Landtag vou 1798 S. 281 fs.). —^ Nach einem herzoglicheu
Rescript vom 2. Juli 1603 hatten Amtmann oder Schultheiß