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Geschichtlicher Ueberblick.
und dem Hohenberger Forst das Oberamt Balingen an der Mar-
kungsgrenze Thieringen. Sie zog an der Schlichenr hinauf bis
Thieringen, von dort bildete sie der Fnßsteig (Katzensteig) nber die
Hossinger Fleckenwiese bis Hossingen, wo noch ein Haus, das
alte ^Schulhaus^, in den Hohenberger Forft gehörte, von da
gings entlang dem Fahrweg bis Weichenwangen (Marknngs-
grenze zwischen Meßstetten und Hossingen), nördlich an Meß-
stetten vorbei zum (großen) hohlen Felsen an der Ebinger Mar-
knngsgrenze und dann in südöstlicher Richtnng zum Spitalwäldle
(Lenzenhütte). Von dort ging die Grenze des Hohenberger Forsts
zurück entlang der Landesgrenze znm dreieckigen Grenzstein
zwischen Württemberg, Baden und Hohenzollern. Die Grenze
der freien Pürsch zog entlang der Landesgrenze zur Ehestetter Mühle
an die Schmiecha nnd von da an entlang der hohenzollerischen
Grenze; von der Ehestetter Mühle ging sie mitten durch den Ebinger
Wald zum Huckelthurn dnrch den Schmellboch zum stählernen Männ-
lein an der Bitzer Staige, von dort hinter Hüttenkirch vor Enge
(Truchtelfinger Markung) in Nißelen (Thailsinger Marknng).
Aus Dnstmettinger Markung blieben die Waldungen an der
nordöstlichen Landesgrenze zum größten Theil außer der freien
Pürsch, die Grenze ging vor Gokeler vorbei zur Landesgrenze,
welche nunmehr durchaus auch diese Grenze bildete. Nordwest-
lich, westlich rmd südwestlich setzte sich die Pürsch in die an-
grenzenden Oberümter sort. — Abgetrennt von diesem Bezirk hatte
Winterlingen ein kleines Freipürschgebiet um den Ort herum,
auf seiner übrigcn Marknng dagegen Hohenzollern - Sigma-
ringen die Jagd. Bitz lag ganz im hohenzollern-hechingischen
Jagdgebiet. Ober-Digisheim gehörte zum Hohenberger Forst,
die Jagd auf der Markung Unter-Digisheiin hatte Ulm. Endlich
waren die Markungen des Bronnhanpter nnd Wannenthaler Hofs
von der sreien Pürsch ausgenommen nnd von der Staatssorst-
verwaltung verpachtet.
Die genannten Freipürschgenossen wie der Herzog von
Württemberg und die im Forst ansäßigen württembergischen
Unterthanen waren auch im hohenbergischen Forst sagdberechtigt,
doch gaben diese Rechte Veranlassung zu einer Menge von ver-
schiedenen Anschauungen und Streitsragen, welche hinwiederuin
eine Reihe von Verträgen zu erledigen snchte, so der bereits genannte
vom 18. Mai 1490, der Tübinger Kommissionsabschied von 1543,
ein Augsbnrger Vertrag zwischen Herzog Christoph von Württem-
berg nnd den Balinger und Ebinger Freipürschgenossen einerseits
Geschichtlicher Ueberblick.
und dem Hohenberger Forst das Oberamt Balingen an der Mar-
kungsgrenze Thieringen. Sie zog an der Schlichenr hinauf bis
Thieringen, von dort bildete sie der Fnßsteig (Katzensteig) nber die
Hossinger Fleckenwiese bis Hossingen, wo noch ein Haus, das
alte ^Schulhaus^, in den Hohenberger Forft gehörte, von da
gings entlang dem Fahrweg bis Weichenwangen (Marknngs-
grenze zwischen Meßstetten und Hossingen), nördlich an Meß-
stetten vorbei zum (großen) hohlen Felsen an der Ebinger Mar-
knngsgrenze und dann in südöstlicher Richtnng zum Spitalwäldle
(Lenzenhütte). Von dort ging die Grenze des Hohenberger Forsts
zurück entlang der Landesgrenze znm dreieckigen Grenzstein
zwischen Württemberg, Baden und Hohenzollern. Die Grenze
der freien Pürsch zog entlang der Landesgrenze zur Ehestetter Mühle
an die Schmiecha nnd von da an entlang der hohenzollerischen
Grenze; von der Ehestetter Mühle ging sie mitten durch den Ebinger
Wald zum Huckelthurn dnrch den Schmellboch zum stählernen Männ-
lein an der Bitzer Staige, von dort hinter Hüttenkirch vor Enge
(Truchtelfinger Markung) in Nißelen (Thailsinger Marknng).
Aus Dnstmettinger Markung blieben die Waldungen an der
nordöstlichen Landesgrenze zum größten Theil außer der freien
Pürsch, die Grenze ging vor Gokeler vorbei zur Landesgrenze,
welche nunmehr durchaus auch diese Grenze bildete. Nordwest-
lich, westlich rmd südwestlich setzte sich die Pürsch in die an-
grenzenden Oberümter sort. — Abgetrennt von diesem Bezirk hatte
Winterlingen ein kleines Freipürschgebiet um den Ort herum,
auf seiner übrigcn Marknng dagegen Hohenzollern - Sigma-
ringen die Jagd. Bitz lag ganz im hohenzollern-hechingischen
Jagdgebiet. Ober-Digisheim gehörte zum Hohenberger Forst,
die Jagd auf der Markung Unter-Digisheiin hatte Ulm. Endlich
waren die Markungen des Bronnhanpter nnd Wannenthaler Hofs
von der sreien Pürsch ausgenommen nnd von der Staatssorst-
verwaltung verpachtet.
Die genannten Freipürschgenossen wie der Herzog von
Württemberg und die im Forst ansäßigen württembergischen
Unterthanen waren auch im hohenbergischen Forst sagdberechtigt,
doch gaben diese Rechte Veranlassung zu einer Menge von ver-
schiedenen Anschauungen und Streitsragen, welche hinwiederuin
eine Reihe von Verträgen zu erledigen snchte, so der bereits genannte
vom 18. Mai 1490, der Tübinger Kommissionsabschied von 1543,
ein Augsbnrger Vertrag zwischen Herzog Christoph von Württem-
berg nnd den Balinger und Ebinger Freipürschgenossen einerseits