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Ortsbeschreibung.
besaß die Herrschaft keine allhier und die Frucht- und Geldgefälle,
gemessene und ungemessene Frohuen u. dgl. wurden durch Ver-
träge vom 3. Juli 1818 und 2. Januar 1832 seitens der
Gemeinde un: 1913 sl. 20 kr. (darunter für Frohndienste 200 sl.)
abgelöst, vorbehältlich des hälftigen Bürgerannahmegelds von
hereiuziehenden Bürgern mäunlichen Geschlechts, welches sich die
Ulm noch vorbehielten, bis es iu Folge des Gesetzes vom 24. Au-
gust 1849 iu Wegfall kam. (Das Geuauere über die Geschichte
der Herrschast Kalleuberg s. in der OA.-Beschr. Rottweil 381 ff.,
179 ff., 350 fs.)
Uubedeutenderen und vorübergehenden Besitz am Orte betrefsend
ist folgendes hervorzuheben. Die Gebrüder Rudolf und Albrecht
Schenken von Andeck verkauften den 16. Oktober 1340 um 85 Pfd.
Hllr. verschiedene hiesige Güter an Nnna von Thierberg, ihres Bruders
Wernher eheliche Wirthin, die letztere den 31. Mai 1347 mit Ein-
rvilligung ihres Bruders Konrad von Thierberg mehrere Huben allhier
um 100 Pfd. Hllr. an Hilpolt Maier von Wurmlingen, welcher diesen
Erwerb um seines Seelenheils willen am 28. Juli 1348 mit Einwilligung
seines Herrn, des Grafen Friedrich von Zollern, dem Kloster Beuron
übergab (Nonnm. ^ollorun. 1, 171). Dasselbe Kloster ertauschte den
14. Juni 1381 zwei hiesige Aecker gegen solche zu Binsdorf, den einen
von Haintz dem Beck zu Binsdorf, den anderen von der dortigen Klause,
welch' letztere bereits den 23. Juni 1374 hiesigen Heuzehnten von der
Probstei zu Binsdorf im Wege des Verzichts erworben hatte (St.A.,
die letztgenannte Urkunde im Besitz des Kaufmanns Hipp in Rottweil).
— Daß die Johanniterkommende Rottweil von einem Friedrich von
Zimmern im Ansang des 12. Jahrhunderts hiesige Zehenten verpfändet
erhalten habe, ist in der Weise, wie die Zimmerische Chronik (1,87)
diese Begebenheit erzählt, jedenfalls geschichtlich nicht beglaubigt, wenn
gleich die Thatsache feststeht, daß die Kommende in der Folge hier
zehentberechtigt war, wie sich denn am 26. Mai 1557 die vier Zehent-
herren des großen theilbaren Frnchtzehentens zu Erlach: 1) Herzog
Christoph von Württemberg, der Kommenthur zu Rottweil, Konrad von
Frauenberg, Obervogt zu Rosenfeld, Ludwig von Freiburg samt ihren
Mit- und Zehentherren, 2) die Pfarr, auch St. Margareth- und Ka-
tharinenpfründen zu Binsdorf, 3) der heilige St. Sylvester zu Erlach
und Hans von Stotzingen zu Geislingen, wegen der Art und Weise der
Vertheilung dieses Zehentens unter denselben verglichen. — Gültberechtigt
waren überhaupt nach der Generalgültrenovation von 1772: die Kom-
mende Rottweil, die Kirchenfabrik St. Ulrich in Geislingen (von
8 Lehen), das Kloster Beuron, das Kloster Kirchberg (von 5 Lehen),
das Dominikanerinnenkloster zu Binsdorf, die Kirchenfabrik St. Marci
zu Binsdorf (von 3 Lehen), die Fabrik St. Sylvester dahier (von ge-
meinsamen Gütern und Lehen, sowie großen Frucht-, Klein-, Blut-
zehenten), die Priesterschaft zu Binsdorf (von 5 Lehen), das Frühmeß-
geistlichen-Lehen, die geiftliche Verwaltung Rosenfelv.
Ortsbeschreibung.
besaß die Herrschaft keine allhier und die Frucht- und Geldgefälle,
gemessene und ungemessene Frohuen u. dgl. wurden durch Ver-
träge vom 3. Juli 1818 und 2. Januar 1832 seitens der
Gemeinde un: 1913 sl. 20 kr. (darunter für Frohndienste 200 sl.)
abgelöst, vorbehältlich des hälftigen Bürgerannahmegelds von
hereiuziehenden Bürgern mäunlichen Geschlechts, welches sich die
Ulm noch vorbehielten, bis es iu Folge des Gesetzes vom 24. Au-
gust 1849 iu Wegfall kam. (Das Geuauere über die Geschichte
der Herrschast Kalleuberg s. in der OA.-Beschr. Rottweil 381 ff.,
179 ff., 350 fs.)
Uubedeutenderen und vorübergehenden Besitz am Orte betrefsend
ist folgendes hervorzuheben. Die Gebrüder Rudolf und Albrecht
Schenken von Andeck verkauften den 16. Oktober 1340 um 85 Pfd.
Hllr. verschiedene hiesige Güter an Nnna von Thierberg, ihres Bruders
Wernher eheliche Wirthin, die letztere den 31. Mai 1347 mit Ein-
rvilligung ihres Bruders Konrad von Thierberg mehrere Huben allhier
um 100 Pfd. Hllr. an Hilpolt Maier von Wurmlingen, welcher diesen
Erwerb um seines Seelenheils willen am 28. Juli 1348 mit Einwilligung
seines Herrn, des Grafen Friedrich von Zollern, dem Kloster Beuron
übergab (Nonnm. ^ollorun. 1, 171). Dasselbe Kloster ertauschte den
14. Juni 1381 zwei hiesige Aecker gegen solche zu Binsdorf, den einen
von Haintz dem Beck zu Binsdorf, den anderen von der dortigen Klause,
welch' letztere bereits den 23. Juni 1374 hiesigen Heuzehnten von der
Probstei zu Binsdorf im Wege des Verzichts erworben hatte (St.A.,
die letztgenannte Urkunde im Besitz des Kaufmanns Hipp in Rottweil).
— Daß die Johanniterkommende Rottweil von einem Friedrich von
Zimmern im Ansang des 12. Jahrhunderts hiesige Zehenten verpfändet
erhalten habe, ist in der Weise, wie die Zimmerische Chronik (1,87)
diese Begebenheit erzählt, jedenfalls geschichtlich nicht beglaubigt, wenn
gleich die Thatsache feststeht, daß die Kommende in der Folge hier
zehentberechtigt war, wie sich denn am 26. Mai 1557 die vier Zehent-
herren des großen theilbaren Frnchtzehentens zu Erlach: 1) Herzog
Christoph von Württemberg, der Kommenthur zu Rottweil, Konrad von
Frauenberg, Obervogt zu Rosenfeld, Ludwig von Freiburg samt ihren
Mit- und Zehentherren, 2) die Pfarr, auch St. Margareth- und Ka-
tharinenpfründen zu Binsdorf, 3) der heilige St. Sylvester zu Erlach
und Hans von Stotzingen zu Geislingen, wegen der Art und Weise der
Vertheilung dieses Zehentens unter denselben verglichen. — Gültberechtigt
waren überhaupt nach der Generalgültrenovation von 1772: die Kom-
mende Rottweil, die Kirchenfabrik St. Ulrich in Geislingen (von
8 Lehen), das Kloster Beuron, das Kloster Kirchberg (von 5 Lehen),
das Dominikanerinnenkloster zu Binsdorf, die Kirchenfabrik St. Marci
zu Binsdorf (von 3 Lehen), die Fabrik St. Sylvester dahier (von ge-
meinsamen Gütern und Lehen, sowie großen Frucht-, Klein-, Blut-
zehenten), die Priesterschaft zu Binsdorf (von 5 Lehen), das Frühmeß-
geistlichen-Lehen, die geiftliche Verwaltung Rosenfelv.