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Ortsbeschreibung.
wie es Wolf von Bubenhofen und nach ihm Wendel von Hail-
fingen fel. und Hans von Weitingen innegehabt, besessen, ge-
nützt und genossen, als sein eigen Gut innehaben, brauchen,
nutzen und nießen, dafür aber alle Renten, Zinsen, Gülten
und Schulden, woher die rühren mögen, ablegen, ausrichten und
bezahlen^ folle. Nur die auf den Tag des Vertragsabschlusfes
nicht angezeigten Gülten sollten von beiden gemeinschaftlich ge-
tragen werden und wegen solcher kam es in der Folge zwischen
beiden zu einem vor dem Rottweiler Stadtgericht und in der
Appellationsinstanz vor dem Reichskammergericht verhandelten
Prozesse (St.A.). Bald darauf (nach Gabelkovers Collectaneen
4, 1387b. noch im Jahre 1527) verkaufte Gültlingen Schloß
i:nd Dorf Geislingen, das Dorf Roßwangen fdesgleichen wohl
Dotternhaichen und halb Dürrivangens, den Hof Bronnhaupten
samt der Mahl- und Sägmühle zu Balingeu um 4000 fl. an
Hans von Stotzingen aus der bekannten oberschwäbischen Familie,
welcher sich schon im Z. 1528 ,^zu Geyselingen" nennt (Hohen-
zoller. Mittheil. 8, 96 ss.).^)
Jn der stotzingischen Familie blieb Geislingen über ein
Jahrhundert und zwar als Eigenthum, denn nur der Blutbann
ging vom Kaiser zu Lehen und stammt der älteste noch vor-
handene kaiserliche Lehenbrief über denselben vom Zahre 1540.
Den 18. April 1598 theilten Hans Jakoös von Stotzingen
vier Söhne ihr gesammtes vüterliches Erbe (Aktivvermögen an-
geschlagen zu 124319 sl. 24 kr. 5 Hllr., hievon Passiva 45550 sl.
19 kr. 5 Hllr., Rest 78769 fl. 5 kr., daher jeder ein Viertel
mit 19692 fl. 16 kr. 1 Hllr.) vermöge eines sehr umfang-
reichen Theilungsinstruments, welches über öie damaligen Rechts-
oerhältnisse des Guts, des Orts, der Unterthanen, insbesondere
mit Rücksicht auf diese Theilung die umfassendsten Normen ent-
hält (Auszug im St.A.). Es erhielt hienach der erste Sohn
Hans Jakob das Gut Beuron (hohenzoller. OA. Sigmaringen)
angeschlagen zu 19692 fl. 16 kr. 1 Hllr., der zweite Hans
Ulrich das adelige Gut Bronnhaupteu, angeschlagen zu 24025 sl.,
der dritte Hans Sigmund den sog. neuen Burgstall zu Geis-
liugeu mit Zugehör angeschlagen zu 38301 fl. 4 kr. 2 Hllr.,
wozu der Jnhaber des Schlosses Geislingen, da in dieser Hälfte
noch kein adeliger Sitz war, zur Erbauung eines solchen 2000 fl.
zu zahleu schuldig ivar (späterer thurn- und tapis'scher Thcil),
*) Die Ziinmerische Chronik (2, 506) ist hier nicht ganz genau.
Ortsbeschreibung.
wie es Wolf von Bubenhofen und nach ihm Wendel von Hail-
fingen fel. und Hans von Weitingen innegehabt, besessen, ge-
nützt und genossen, als sein eigen Gut innehaben, brauchen,
nutzen und nießen, dafür aber alle Renten, Zinsen, Gülten
und Schulden, woher die rühren mögen, ablegen, ausrichten und
bezahlen^ folle. Nur die auf den Tag des Vertragsabschlusfes
nicht angezeigten Gülten sollten von beiden gemeinschaftlich ge-
tragen werden und wegen solcher kam es in der Folge zwischen
beiden zu einem vor dem Rottweiler Stadtgericht und in der
Appellationsinstanz vor dem Reichskammergericht verhandelten
Prozesse (St.A.). Bald darauf (nach Gabelkovers Collectaneen
4, 1387b. noch im Jahre 1527) verkaufte Gültlingen Schloß
i:nd Dorf Geislingen, das Dorf Roßwangen fdesgleichen wohl
Dotternhaichen und halb Dürrivangens, den Hof Bronnhaupten
samt der Mahl- und Sägmühle zu Balingeu um 4000 fl. an
Hans von Stotzingen aus der bekannten oberschwäbischen Familie,
welcher sich schon im Z. 1528 ,^zu Geyselingen" nennt (Hohen-
zoller. Mittheil. 8, 96 ss.).^)
Jn der stotzingischen Familie blieb Geislingen über ein
Jahrhundert und zwar als Eigenthum, denn nur der Blutbann
ging vom Kaiser zu Lehen und stammt der älteste noch vor-
handene kaiserliche Lehenbrief über denselben vom Zahre 1540.
Den 18. April 1598 theilten Hans Jakoös von Stotzingen
vier Söhne ihr gesammtes vüterliches Erbe (Aktivvermögen an-
geschlagen zu 124319 sl. 24 kr. 5 Hllr., hievon Passiva 45550 sl.
19 kr. 5 Hllr., Rest 78769 fl. 5 kr., daher jeder ein Viertel
mit 19692 fl. 16 kr. 1 Hllr.) vermöge eines sehr umfang-
reichen Theilungsinstruments, welches über öie damaligen Rechts-
oerhältnisse des Guts, des Orts, der Unterthanen, insbesondere
mit Rücksicht auf diese Theilung die umfassendsten Normen ent-
hält (Auszug im St.A.). Es erhielt hienach der erste Sohn
Hans Jakob das Gut Beuron (hohenzoller. OA. Sigmaringen)
angeschlagen zu 19692 fl. 16 kr. 1 Hllr., der zweite Hans
Ulrich das adelige Gut Bronnhaupteu, angeschlagen zu 24025 sl.,
der dritte Hans Sigmund den sog. neuen Burgstall zu Geis-
liugeu mit Zugehör angeschlagen zu 38301 fl. 4 kr. 2 Hllr.,
wozu der Jnhaber des Schlosses Geislingen, da in dieser Hälfte
noch kein adeliger Sitz war, zur Erbauung eines solchen 2000 fl.
zu zahleu schuldig ivar (späterer thurn- und tapis'scher Thcil),
*) Die Ziinmerische Chronik (2, 506) ist hier nicht ganz genau.