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I. S. Wolff.


er.

Meidelberg. Sonntag» den 4"' 1841.

Sonst und jetzt.
1832 — 18L1
(Fortsetzung.)
Toaste.
Ausgebracht am 18. Januar von Oberbürgermeister Lom-
bardino.
1.
Auf das Wohl unscrü von ganz Deutschland verehrten Groß-
herzogs, der ein Freund seines Volkes, und dem unsere
Verfassung heilig ist! Er lebe hoch! — hoch! — hoch!
2.
SS lebe unser durchlauchtigstes Fürstenhaus, auödcm
der Nachkommenschaft so herrliche Hoffnungen entgegen-
blühen. Eö lebe hoch! — hoch! hoch!
Von Stadtdirektor Eichrodt.
Gestatten Sic, meine Herren, daß ich in einem Trink-
spruche zusammenfasse, was dem Vadner, nächst seinem Für-
sten, unendlich theuer ist:
ES lebe nnser schönes Vaterland! Vereint unter Karl Fried-
rich, von seinem edelsten Sohne geliebt, ist es unter dem
Schutz einer trefflichen Verfassung zum kräftigen, unzer-
trennlichen Ganzen erstarkt, für das wir freudig Gut
und Leben cinsetzen.
ES schreite, frisch und eifrig, wie bisher, vorwärts auf der
Bahn der Aufklärung und Gesittung! Es blühe sein
Ackerbau, sein Gewerbsstand und sein Handel!
Heil unserer Verfassung, der geheiligten Aegide des Rechts
und der Freiheit!
Heil unfern Landständen, den beharrlichen Befestigern dieser
kostbaren Güter, den beredten Vertretern unserer geistigen
und materiellen Interessen. — Wie der Dank ihrer Mit-
bürger, die Anerkennung des Auslandes, so lohne ein se-
gensreicher Erfolg ihre mühevolle Arbeit!
Heil unsrer constitutionellcn Regierung, die in weiser Vor-
bereitung und gerechtem Vollzug der Gesetze, das Wohl
der Negierten und den Rubin eines großherzigen Fürsten
sich zum schönsten Ziele ihres Strebens gesetzt hat! —
Mittermaier, nachdem er im eignen und im Namen
seiner Kollegen für die freundlichen Aeußcrnngen wohlwollen-
der Gesinnungen gedankt hatte, sprach:

Vergönnen sie mir nun, noch mitten im Freudenrufe,
wo die Brust bewegt ist, auch die Gefühle des Dankes,
heiße Wünsche auszusprechen für die Entwicklung eines wahr-
haft konstitutionellen Lebens in unserm Volke, für den Sieg
der Ideen, für welche wir seit 10 Monaten kämpften, für
das Gedeihen der Früchte, zu denen wir die Aussaat dem
geistigen Boden ««vertraut haben — für die Vereinigung
aller redlich gesinnten Freunde des Vaterlandes, zu einem
verfassungsmäßigen Leben, zum Heile unseres Vaterlands.
Noch ist das Werk nicht vollendet. Jene Institutionen der
Verfassung und Freiheit stehen zum großen Theil nur noch
auf dem Papier; aber die Verfassung ist keine Zauberfor-
mel, welche plötzlich die Gesinnungen der Menschen umwan-
deln kann; der Gesetzgeber kann nicht mit einmal einen neuen
Geist einhauchen, ein neues Leben schaffen. — Aus uns
muß dies Leben hervorgehen; durch die Reinheit der Ge-
sinnungen, durch einen wahren constitutionellcn Sinn müssen
die Formen der Freiheit erst Bedeutung und Leben gewin-
nen und tiefe Wurzel im Volk schlagen. Nicht glauben
mag ich an einen wahren constitutionellcn Geist im Vater-
land, so lange noch Kastengeist schroff die Stände von ein-
ander abgesondert hält, so lange noch eine Klasse der soge-
nannten höher Stehenden im Staate vornehm oder mitlei-
dig auf die Bestrebungen der Freunde der Verfassungen
heräbblickt und übermüthig alle Leistungen der Vertreter des
Volks bespöttelt. Nicht glauben mag ich an einen allgemein
belebenden constitutionellcn Geist, wo noch das Benehmen
mancher Ständeklassen und ihre Stellung zum Bürgerstande
zu der Meinung führt, daß sic für keine Verfassung vor-
handen sep.
Nur da ist wahrer constitutioneller Sinn, wo jeder Stand
den andern ehrt; wo aber jeder mit Freude sich gleich vor dem
Gesetze fühlt, wo ein Band des Bürgcrsinnö und Vertrau-
ens Alle umschlingt, wo jeder an der Stelle, an welcher
er im Staate, steht, dadiirch, daß er seinen Beruf mit
heiliger Treu erfüllt, seinem Vaterlande dient, jeder Staats-
beamte die Verfassung als ein heiliges unantastbares Gut
ehrt und schätzt, wo jeder im Staate, mag er auch noch
so hoch gestellt seyn, vom Bürgcrsinn beseelt das Glück einer
freien Bcrfassung fühlt und durch Wort und That dies Ge-
fühl ausspricht.
Jene Wahlsreiheit, die Volkürepräsentation, ist ein kost-
bares Recht des Volkes; aber nur da lebt dies Recht wahr-
 
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