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Albert, Peter P.; Beyerle, Konrad [Hrsg.]
Die Kultur der Abtei Reichenau: Erinnerungsschrift zur zwölfhundertsten Wiederkehr des Gründungsjahres des Inselklosters 724-1924 (2. Halbband) — München: Verlag der Muenchner Drucke, 1925

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Wissenschaft und Kunst des Klosters
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Molitor, Raphael: Die Musik in der Reichenau
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https://doi.org/10.11588/diglit.61011#0202

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DIE MUSIK IN D
ABT R. MOLITOR O. S. B. / ABTEI
EIN KLOSTER VON DER GEISTI-
gen Bedeutung der Reichenau hat auch m
der Musikgeschichte seinen ehrenvollen Platz.
Das ist von vornherein gewiß. Der feierliche
Gottesdienst, der täglich in der Abteikirche
zu halten ist, bedingt es. Er kam mit der
Benediktinerregel auf die Insel, und mit ihm hat
der Gesang seinen Einzug gehalten in der viel-
fältigen Form der Psalmodie, der Antiphonen,
Responsonen, Hymnen, als feierliche Lesung und
als kurze, vom Abte oder Priester gesungene Ge-
bete. Die Psalmodie war lange vor St. Benedikt
als einfacher Chorgesang und als reich entwickel-
ter Sologesang bekannt, in den abendländischen
Klöstern aber wohl nur als gemeinsames Chor-
gebet und leicht modulierte Singweise im Ge-
brauch. Wo die Kräfte ausreichten, wurden
regelmäßig alle Psalmen gesungen. So verlangte
es die allgemeine Sitte, und deswegen sind wir
berechtigt, die von Benedikt synonym angewand-
ten Ausdrücke seiner Regel (dicere, canere u. ä.)
in diesem Sinne auszulegen. Die großen Respon-
sonen wurden wenigstens teilweise von Solisten
vorgetragen. Bei der Lectio verstand sich das
von selbst. Auf Sologesang weist auch die sonst
kaum verständliche Vorschrift des 38. Kapitels
der Benediktinerregel hin, wonach die Mönche
nicht der Reihe nach lesen und singen durften.
Übrigens ist der liturgische Sologesang von an-
derer Seite für die Zeit vor und nach Benedikt
hinlänglich bezeugt; er war für einen vollent-
wickelten Chordienst unentbehrlich. Deuten wir
die in dem Reichenauer Antiphonar Cod. LX
fast auf jeder Seite mehrmals vorkommende
Randbemerkung ,Cantor* recht, so war eine auf-
fallend große Zahl der Lieder auf der Insel dem
Sologesänge vorbehalten.
Spätestens seit Karl d. Gr. war die Gesangsweise
der Reichenauer Mönche die römische. Des Kö-
nigs Admonitio generalis vom 28. März 789

ER REICHENAU
ST. JOSEPH BEI COESFELD I. W.
hatte sie allen Klöstern auferlegt, und die unge-
fähr gleichzeitige Epistola generalis und die Ex-
aminationsvorschnften für den Klerus waren be-
stimmt, dieser Vorschrift Geltung zu verschaffen.
Für die weitere Entwicklung seines liturgischen
Gesanges waren die ausgedehnten Beziehungen
von Einfluß, welche das Inselkloster unterhielt.
Mit St. Gallen, Einsiedeln, Fulda, St. Blasien,
Tours, Prüm, St. Denis, Rom wurde seit alters,
zeitweilig sogar ein reger Verkehr gepflogen.
Anregungen und geistigen Austausch brachten
überdies die zahlreichen Besucher, unter ihnen
schon im 9. und 10. Jahrhundert viele Griechen.
Daß von St. Gallen her die durch die sog. Ro-
manuszeichen angedeutete besondere Vortrags-
weise von den Reichenauern für längere Zeit
übernommen wurde, ist nicht nachzuweisen.
Wie die Psalmodie gehalten wurde, sagen uns die
Instituta patrum, eine praktische Anleitung aus
der Frühzeit St. Gallens. Sie gewähren uns trotz
ihrer Kürze ein anschauliches Bild gut diszipli-
nierter Chorverhältnisse. Der Chor achtete auf
möglichst vollkommene Gleichmäßigkeit in Ein-
satz, Pause und Schluß. Der Vortrag war ruhig,
gemessen, ohne Hast und Schwerfälligkeit. Im
Tone strebte man weiche Stimmbildung und
männlichen Stimmcharakter an. Die Deklamation
war belebt und dem Texte angepaßt. Man wußte,
daß die Textbehandlung im Gesänge nicht in all-
weg den Regeln der Grammatik entsprach und
daß kein Grund war, darin ein Unrecht zu sehen.
Eine Verordnung unter Strabo schrieb vor, daß
der Gesang in den Vigilien ,plenissime atque sua-
vissime* gehalten werde. Und Berno verlangt im
Prologus zu seinem Tonar, daß der Sänger die
Zeitdauer der einzelnen Töne richtig unterscheide,
die Tongruppen wohl abwäge, sie sinngemäß
untereinander verbinde, und daß der Vortrag be
scheiden, ungekünstelt und voll männlicher Kraft
sei. Ähnliche Forderungen erheben Regino von

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