BELGIEN, 1612, 1714, 1749 u. moderne Stempelung
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A
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B
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woordige moderatie ende republicatie van tvoors. edict vuyt deghene die
voortaen gemaect sullen worden.«
Auch der Anfall des südlichen, dem heutigen Belgien und Luxemburg
ziemlich genau entsprechenden Teils der Niederlande an den österreichi-
schen Zweig des Hauses Habsburg i. J. 1714 brachte wenig Veränderung.
Unterm 19. September 1749 wird durch Edikt der Kaiserin Maria
Theresia (Art. XIX) von jedem Goldschmied in den österreichischen
Niederlanden die Anwendung eines neuen Meisterstempels für alle künf-
tigen Arbeiten, zum Unterschied von den älteren, verlangt (Wortlaut bei
Genard S. 37 H).
Moderne Stempelung.
Nachdem die österreichischen Niederlande 1797 endgültig an Frank-
reich gekommen waren, trat dort das französische Gesetz vom 19. Bru-
maire d. J. VI (1797) über den Feingehalt in Kraft. 1814 wurde es in
wenigen Punkten abgeändert.
Eine runde Stempeltafel, deren Photographie ich der Freundlichkeit des Herrn Ris-Paquot-
Abbeville verdanke, enthält Marken in zwei konzentrischen Kreisen, innen solche von
Paris, außen »poincons generaux« und daneben mehrere speziell für Lüttich. In der
Mitte der Tafel steht »72 Dep. de Lourthe« (TOurthe), eines der neun Departements,
in die Belgien in der Franzosenzeit eingeteilt wurde, mit der Hauptstadt Lüttich. Die
Stempel entsprechen denen der französischen Departements seit 1797 ^siehe später bei
Frankreich). Die Nr. 72 in jedem dieser .Stempel bezeichnet das Ourthe-Departement
nach der damaligen Zählung.
Von 1815 bis 1830 bildete Belgien einen Teil des Königreichs der
Niederlande und war wohl auch für die Stempelung von Goldschmiede-
arbeiten den Bestimmungen der dortigen Stempelung unterworfen.
Bald nach Gründung des selbständigen Königreichs Belgien wurde
durch Verordnung vom 18. Aug. 1831 (Tableau des Poingons fabriques
en executions de l'arrete Royal du 18 Aoüt 1831) nach französischem
Muster die folgende obligatorische Stempelung eingeführt, die anschei-
nend bis 1869 in Gebrauch blieb.
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Feingehaltszeichen für Gold 1831-1869.
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woordige moderatie ende republicatie van tvoors. edict vuyt deghene die
voortaen gemaect sullen worden.«
Auch der Anfall des südlichen, dem heutigen Belgien und Luxemburg
ziemlich genau entsprechenden Teils der Niederlande an den österreichi-
schen Zweig des Hauses Habsburg i. J. 1714 brachte wenig Veränderung.
Unterm 19. September 1749 wird durch Edikt der Kaiserin Maria
Theresia (Art. XIX) von jedem Goldschmied in den österreichischen
Niederlanden die Anwendung eines neuen Meisterstempels für alle künf-
tigen Arbeiten, zum Unterschied von den älteren, verlangt (Wortlaut bei
Genard S. 37 H).
Moderne Stempelung.
Nachdem die österreichischen Niederlande 1797 endgültig an Frank-
reich gekommen waren, trat dort das französische Gesetz vom 19. Bru-
maire d. J. VI (1797) über den Feingehalt in Kraft. 1814 wurde es in
wenigen Punkten abgeändert.
Eine runde Stempeltafel, deren Photographie ich der Freundlichkeit des Herrn Ris-Paquot-
Abbeville verdanke, enthält Marken in zwei konzentrischen Kreisen, innen solche von
Paris, außen »poincons generaux« und daneben mehrere speziell für Lüttich. In der
Mitte der Tafel steht »72 Dep. de Lourthe« (TOurthe), eines der neun Departements,
in die Belgien in der Franzosenzeit eingeteilt wurde, mit der Hauptstadt Lüttich. Die
Stempel entsprechen denen der französischen Departements seit 1797 ^siehe später bei
Frankreich). Die Nr. 72 in jedem dieser .Stempel bezeichnet das Ourthe-Departement
nach der damaligen Zählung.
Von 1815 bis 1830 bildete Belgien einen Teil des Königreichs der
Niederlande und war wohl auch für die Stempelung von Goldschmiede-
arbeiten den Bestimmungen der dortigen Stempelung unterworfen.
Bald nach Gründung des selbständigen Königreichs Belgien wurde
durch Verordnung vom 18. Aug. 1831 (Tableau des Poingons fabriques
en executions de l'arrete Royal du 18 Aoüt 1831) nach französischem
Muster die folgende obligatorische Stempelung eingeführt, die anschei-
nend bis 1869 in Gebrauch blieb.
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Feingehaltszeichen für Gold 1831-1869.