184
ESTLAND Reval
REVAL (TALLINN)
Außer der oben bei Estland angeführten Literatur vergl. speziell R. Haus-
mann, Der Silberschatz der St. Nikolaikirche zu Reval, SA. aus Mitteilungen der
Ges. f. Gesch. u. Altertumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands XVII 1890.
Der »Schrägen« (Zunftordnung) von 1393 bestimmt im Art. 14: ->,vortmer
zve silver bernet [brennt], de en sal des nicht tekenen, he en sende dat tuvoren
eneme andern goltsmede, de id erst tekene ofte id is werdich syi*.
In der Ordnung von 1453 wird dies dahin abgeändert, daß, wenn jemand
Silber brennt — mit dem obligatorischen Feingehalt von 15 Lot 1 Quint —
dieses behufsPrüfung demÄl termann zu übersenden und mit seinem (dessen —
Buchholtz transkribiert den mir nicht vorliegenden Originaltext offenbar un-
genau) »Merk« zu zeichnen ist. Für Hammerarbeit wird der Feingehalt auf
15 Lot normiert (genauer 142/3 Lot). Der Ältermann hat mit seinen Beisitzern
alle drei Wochen »umzugehn«.
Buchholtz a. a. o. S. 2. — Hausmann, Die Monstranz des Hans Ryssenberch, S.A. aus Mitt.
a. d. livländ. Gesch. XVII 1897 S. 11.
Ein Ratserlaß von 1503 spricht von der Stempelung mit Meisterzeichen.
Nach dem Schrägen von 1547 (1537 Buchholtz) soll man die Arbeiten ver-
sehen timith der Stadt teken und ein jeder mit sinem eigenen tekene.
Buchholtz a.a.O. S. 2. — Neumann 1905 S. 3 u. Anw. 1. — Eine letzte Redaktion des
Schragens erfolgte 1635: Neumann 1905 S. 3.
Aus vorstehenden Satzungen ergibt sich m. E., daß die Stempelung der
vollendeten Arbeiten [Stieda, Hansische Vereinbarungen über städt. Gewerbe
im 14. u. 15. Jahrh. S. 140, denkt an Barren bzw. an zusammengeschmolzenes
Metall; i. J. 1393 einsetzt, und zwar gleich durch zwei Zeichen, das des aus-
führenden und das eines prüfenden Meisters. Diesem beliebigen Prüfmeister wird
1453 der bestallte Ältermann substituiert. Aus den beiden Marken des Meisters
und Prüfers entsteht 1547 eine Stempelung mit Meister- und Stadtzeichen.
Lf.
Nr.
Beschauzeichen
5754
■ ■
1 W
Nach
Neumann
Beschauzeichen Mitte des 16. Jahrh.
5755
Jf
V
Neumann
Beschauzeichen spät 17. Jahrh.
ESTLAND Reval
REVAL (TALLINN)
Außer der oben bei Estland angeführten Literatur vergl. speziell R. Haus-
mann, Der Silberschatz der St. Nikolaikirche zu Reval, SA. aus Mitteilungen der
Ges. f. Gesch. u. Altertumskunde der Ostseeprovinzen Rußlands XVII 1890.
Der »Schrägen« (Zunftordnung) von 1393 bestimmt im Art. 14: ->,vortmer
zve silver bernet [brennt], de en sal des nicht tekenen, he en sende dat tuvoren
eneme andern goltsmede, de id erst tekene ofte id is werdich syi*.
In der Ordnung von 1453 wird dies dahin abgeändert, daß, wenn jemand
Silber brennt — mit dem obligatorischen Feingehalt von 15 Lot 1 Quint —
dieses behufsPrüfung demÄl termann zu übersenden und mit seinem (dessen —
Buchholtz transkribiert den mir nicht vorliegenden Originaltext offenbar un-
genau) »Merk« zu zeichnen ist. Für Hammerarbeit wird der Feingehalt auf
15 Lot normiert (genauer 142/3 Lot). Der Ältermann hat mit seinen Beisitzern
alle drei Wochen »umzugehn«.
Buchholtz a. a. o. S. 2. — Hausmann, Die Monstranz des Hans Ryssenberch, S.A. aus Mitt.
a. d. livländ. Gesch. XVII 1897 S. 11.
Ein Ratserlaß von 1503 spricht von der Stempelung mit Meisterzeichen.
Nach dem Schrägen von 1547 (1537 Buchholtz) soll man die Arbeiten ver-
sehen timith der Stadt teken und ein jeder mit sinem eigenen tekene.
Buchholtz a.a.O. S. 2. — Neumann 1905 S. 3 u. Anw. 1. — Eine letzte Redaktion des
Schragens erfolgte 1635: Neumann 1905 S. 3.
Aus vorstehenden Satzungen ergibt sich m. E., daß die Stempelung der
vollendeten Arbeiten [Stieda, Hansische Vereinbarungen über städt. Gewerbe
im 14. u. 15. Jahrh. S. 140, denkt an Barren bzw. an zusammengeschmolzenes
Metall; i. J. 1393 einsetzt, und zwar gleich durch zwei Zeichen, das des aus-
führenden und das eines prüfenden Meisters. Diesem beliebigen Prüfmeister wird
1453 der bestallte Ältermann substituiert. Aus den beiden Marken des Meisters
und Prüfers entsteht 1547 eine Stempelung mit Meister- und Stadtzeichen.
Lf.
Nr.
Beschauzeichen
5754
■ ■
1 W
Nach
Neumann
Beschauzeichen Mitte des 16. Jahrh.
5755
Jf
V
Neumann
Beschauzeichen spät 17. Jahrh.