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Seidlitz, Woldemar
Die Kunst in Dresden vom Mittelalter bis zur Neuzeit (Buch 1 - 3): 1464 - 1625 — Dresden, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.43932#0091
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DRITTER ABSCHNITT • GEORG <I>

Georg war anfänglich für den geistlichen Stand bestimmt gewesen und hatte
in Leipzig studirt/ bereits als Knabe war er Domherr in Meißen, dann in Mainz
geworden. 1488 jedoch trat er die Pfründen seinem Bruder Friedrich ab und
wurde von seinem Vater als Regent für die Dauer seiner Abwesenheit in den
Niederlanden bestellt. Während der zwölf Jahre bis zum Tode Albrechts, die
dieser fast unausgesetzt in den Niederlanden verbrachte, besorgte Georg auf das
gewissenhafteste und in steter Fühlung mit seinem Vater die Verwaltung des
Landes, wodurch er sich zu dem ersten Herrscher heranbildete der die Regirung
in all ihren verschiednen Zweigen sich zu einer Pflicht machte, im Sinn der neu
heranbrechenden Zeit welche über die Wahrung des persönlichen Besitzes hinaus
das öffentliche Wohl ins Auge zu fassen strebte. Die Folgezeit konnte ihn als
einen Mann mit buchstäblicher Gesetzlichkeit, hartem Eigensinn und durchgreifen-
der Tatkraft rühmen <Ranke>.
Während seiner Statthalterschaft hatte am 27 Oktober 1492 ein Bergmann
auf einer bereits seit längrer Zeit bestehenden aber unbedeutenden Fundgrube
des Schreckenberges Anzeichen reichen Erzes gefunden. Infolge des starken Zu-
flusses von Arbeitern erhob sich 1496 dem Berg gegenüber ein Flecken, die Neue
Stadt, die reißend schnell erblühte und 1501 mit Genehmigung des Kaisers den
Namen St. Annaberg nach der Schutzheiligen der Bergleute erhielt. Wo bisc-
her nur spärliches Eisenerz gewonnen worden war, entwickelte sich nun ein
mächtiger Silberbergbau, aus dem Georg gewaltige Einnahmen zog. Für die
rasch aufblühende Stadt, die ein Franziskanerkloster erhielt, und von 1499 an
eine große Kirche, welche den Bedürfnissen der zahlreichen Einwohner dienen
sollte, zu bauen begann, sorgte der Herzog unausgesetzt durch Vergünstigungen
die er ihr erwirkte, sowie durch Schutz vor Ablässen und andern Anforderungen.
Im letzten Jahr seiner Statthalterschaft, als Dreißigjähriger, erließ er in Über-
einstimmung mit den Ernestinern, mit denen er die Münzhoheit gemeinsam aus-
übte, eine neue Münzordnung, wonach niemand gezwungen sein sollte fremdes
Geld bei Auf= und Verkauf zu nehmen,- alte Schulden sollten noch in Gold be-
zahlt, neue Geschäfte aber auf Bezahlung in der Landesmünze geschlossen wer-
den, mit einigen Ausnahmen wegen der böhmischen Münzen in bestimmten
Landesteilen, wobei der böhmische Groschen zehn Pfennigen gleichgesetzt wurde 58>.
Da in dieser Münzordnung den Grafen von Schwarzburg, Stollberg, Hohnstein,
den Stadträten von Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen gestattet worden war,
nach dem Schrot und Korn der sächsischen Fürsten zu münzen, war damit für
Mitteldeutschland eine große Sicherung des Münzwertes erreicht. Bei seinem
Regirungsantritt im Herbst 1500 führte Georg nach dem Muster der böhmischen

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