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Seidlitz, Woldemar
Die Kunst in Dresden vom Mittelalter bis zur Neuzeit (Buch 1 - 3): 1464 - 1625 — Dresden, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.43932#0423
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ANMERKUNGEN

I MORITZ, ERSTE HÄLFTE 1541-1547
98 (S. 142> Friedr. Albert v. Langenn, Moritz, Herzog und Churfürst zu Sachsen, Leipzig
1841, zwei Bände (der zweite enthält das Kulturgeschichtliche und die Urkunden),- Erich Brandend-
burg, Mor. v. S., I (bis zur Wittenberger Kapitulation), Leipzig 1898,- derselbe. Politische Korre®
spondenz des Herzogs und Kurfürsten Mor. v. S., I (bis Ende 1543), Leipzig 1900 (auf vier Bände
berechnet),- die 2. Hälfte des zweiten Bandes (Leipzig 1904) umfaßt das Jahr 1546. — Gg. Voigt,
Mor, v. S. in den Anfängen seiner Laufbahn, im A. N. F. I (1875) 97fg.
99 (S. 144) G. Gronau im Repertor. f. Kunstwiss. 23 (1900), S, 398 fg.
DieAnfänge der Regirung
100 (S. 147) Über Moritz Verhältnis zu Luther siehe Voigt Anfänge, S. 123 — 132.
101 (S. 147) Christof von Carlowitz: F. A. v. Langenn, Chr. v. C., Leipzig 1854. —
Geboren am 13. Dez. 1507 in Hermsdorf (auf der Straße nach Königsbrück),- studirte in Leipzig
unter Petrus Mosellanus, dann in Dole (Franche Comte)/ als er 1527 Erasmus in Basel besuchte
erwarb er sich dessen Lob wegen seiner Kenntnisse. 1528 übersetzte er die Schrift Flerzog Georgs,
die unter Cochläus Namen erschien. Mit Camerarius verband ihn Freundschaft. 1529 trat er an
die Öffentlichkeit, im folgenden Jahr bereits war er Gesandter am polnischen Hof. 1534 befand
er sich unter den Räten Georgs. Moritz verwendete ihn Zeit seines Lebens in diplomatischer Mis-
sion beim Kaiser. Im Januar 1542 erhielt Carlowitz das Amt Zörbig, 1543 das von Leipzig,- 1548
war er Oberhauptmann des Leipziger Kreises. Nachdem er dem Kurfürsten August von Anfang
an in Treue gedient, starb er zu Anfang 1578 auf seinem Gute Rotenhaus in Nordböhmen,
102 (S. 148) Säkularisirung der Klöster: Brandenburg, Mor, v. S. I, 281 fgg.
102a (S.151) Die deutsche Reichsverfassung. Zum Verständnis des spätem Kampfes
des Herzogs Moritz gegen Karl V diene das Folgende (nach Mor. Ritter, Deutsche Geschichte im
Zeitalter der Gegenreformation, I (1889) 3 fgg.). Der Kaiser, obwohl Deutscher König, gründete
seine Ansprüche vor allem auf seine Stellung als Römischer König, wodurch er zugleich die Herr-
schaft über Burgund und Italien und damit das Recht auf die christliche Weltherrschaft überhaupt,
auf die Beherrschung des großen römischen Reichs erhielt, was in seinem Titel als Römischer Kaiser
Ausdruck fand, da das deutsche Reich als die unmittelbare Fortsetzung des römischen Reichs an®
gesehen wurde. Deutschland erschien somit nur als der bescheidne Teil eines viel größren Ganzen,
als eine Provinz des römischen Universalreichs. Die Stände des Reichs gliederten sich in die
Kurfürsten, Fürsten, Reichsstädte, den Reichsadel, der aus den Grafen und Herren, den Prälaten,
dem niedren Adel und der Reichsritterschaft bestand. Auf den Reichstagen traten nur die drei Räte,
welche je von den Kurfürsten, den Fürsten und den Reichsstädten gebildet wurden, in Wirksam®
keit,- die Reichsritter hatten dabei keinen Anteil. »Für den Charakter der deutschen Monarchie war
die eine Tatsache entscheidend, daß es im Reich keinen Fleck Landes mehr gab, wo dem Kaiser in
seiner Eigenschaft als Kaiser die unmittelbare Staatsverwaltung zustand.« Als Gerichtsbehörde
für das Reich wirkte das Kammergericht. Die Reichsarmee bestand normalerweise aus 20000
Mann zu Fuß und 4000 Reitern (erstre mit 4, letztre mit 12 Gulden monatlich besoldet). In jedem
der zehn Kreise stand ein Oberster dem Feldheere vor. Da nach der Wormser Matrikel von 1521
diese Armee von den einzelnen Reichsständen zu stellen war, gingen kaum zwei Drittel der vor®
gesehnen Bestände tatsächlich ein. Die Gesamtkosten des normalen Reichsheers betrugen monatlich
128000 Gulden, was bei den Bewilligungen als Römermonat bezeichnet wurde. Machte sich
eine stärkre Bewilligung nötig, wie namentlich bei den Türkenkriegen, so wurde die Gesamt®

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