DIE ANLAGE DER GRÄBER
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Decke zwischen den Unterzügen ergeben hätten. Zudem sind bei keinem der untersuchten
Beispiele die Abmessungen des Hofs so beträchtlich, daß die Anordnung von Pfeilerstützen
aus Rücksicht auf die Konstruktion der Decke unabweisbar gewesen wäre.
Die Annahme endlich, daß die Pfeilergruppe ein aufgesetztes Oberlicht, etwa in Form
einer Laterne, im Dach getragen habe, berührt zugleich die Frage nach seiner Notwendig-
keit. Abgesehen davon, daß diese Vermutung auf die Beispiele nicht recht passen will,
bei denen nur zwei Stützen vorkommen, würde für Raumabmessungen, wie sie bei den
Grabbauten in Aniba die Regel sind, die offene Tür als Lichtquelle vollauf genügt haben
oder auch schmale Schlitze in den Außenwänden oder der Decke, die sich ohne konstruk-
tiven Aufwand anbringen lassen.
Die Fragen, die der Zweckbestimmung und Ausgestaltung des Hofes gelten, müssen
im gleichen Zusammenhang auch für den Umgang erörtert werden. Ein Blick auf die Grund-
risse der untersuchten Gräber zeigt, daß der Umgang bei einigen fehlt. Das scheint auf eine
untergeordnete Bedeutung dieses Bauteils hinzudeuten; seine Umfassungsmauern, die ja
eigentlich nur eine Fortsetzung der Wände des Hofes darstellen, mögen in der Hauptsache
dem Schutze des Bauwerks gedient haben, das sie einschließen. Der Umgang, der auch bei
den größeren Anlagen außerordentlich schmal ist, dürfte in der Regel keinem praktischen
Zweck gedient haben. Er ist oftmals auch nicht zugänglich, vielleicht in dem hintersten
Teil sogar verschüttet gewesen. Die Teilmäuerchen, wie sie z. B. Grab S 33 (Bl. 18) zeigt,
deuten auf Verschüttung oder Hinterfüllung hin. Bei den wenigen Gräbern, deren Umgang
eine Nebenbestattung barg, besteht auch eine Verbindung entweder mit dem Hof, wie bei
S 31 (Taf. 21 c), oder mit der Außenwelt, wie bei SA 27, S 54 und S 66, durch die in der
Giebelwand bzw. in den Außenmauern des Umgangs angelegten „Einlaufsöffnungen“; vgl.
Taf. 25 und 28 c. d, sowie die Einzelbeschreibungen in der Gräberliste. Gefäße und Opfer-
täfelchen, die in diesen Einlaufsöffnungen gefunden wurden, weisen dem Umgang in den
genannten Fällen eine kultische Bedeutung zu.
Ich möchte annehmen, daß die Entstehung des Umgangs trotz dieser Beispiele nicht
auf einen praktischen Zweck zurückzuführen ist. Die Abdeckung des Raumes mit einer
Tonne war den nubischen Handwerkern geläufige Technik, deren tonnengedeckte Hütten
noch heute diese Form bewahren (Taf. 19 b). Die ägyptischen Beamten, die sich hier be-
graben ließen, mögen aber einen kubischen Baukörper gewünscht und deshalb die tonnen-
gedeckte Kapelle mit der hohen Mauer des Umgangs haben umgeben lassen. Für hohe
Mauern sprechen übrigens auch die „Einlaufsöffnungen“, die entbehrlich gewesen wären,
wenn die Opfergaben für die Bestattungen im Umgang über eine niedrige Mauer hinweg
hätten hineingereicht werden können.
Faßt man den dem Kapellenbau vorgelagerten Hof als eine Erweiterung des Umgangs
auf, was nach dem Grundriß gegeben ist, so ist entschieden, daß der Umgang kein Dach
getragen hat, wenn man annimmt, daß auch der Hof offen war. Die Mauer, die ihn ein-
schließt, umgibt in gleicher Höhe die ganze Anlage; sie wird hoch genug gewesen sein, um die
Vorgänge im Hof gegen die Außenwelt abzuschließen (Rekonstruktion nach SA 27, Blatt 44).
Eine von dem Schema abweichende Ausbildung zeigen die Gräber S 41 und S 66 (Bl. 19 u. 27).
Das Grab S 41 hat den oben beschriebenen Hof von quadratischer Grundfläche mit
den charakteristisch gruppierten zwei Pfeilerpaaren. Diese deuten wieder auf den über-
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Decke zwischen den Unterzügen ergeben hätten. Zudem sind bei keinem der untersuchten
Beispiele die Abmessungen des Hofs so beträchtlich, daß die Anordnung von Pfeilerstützen
aus Rücksicht auf die Konstruktion der Decke unabweisbar gewesen wäre.
Die Annahme endlich, daß die Pfeilergruppe ein aufgesetztes Oberlicht, etwa in Form
einer Laterne, im Dach getragen habe, berührt zugleich die Frage nach seiner Notwendig-
keit. Abgesehen davon, daß diese Vermutung auf die Beispiele nicht recht passen will,
bei denen nur zwei Stützen vorkommen, würde für Raumabmessungen, wie sie bei den
Grabbauten in Aniba die Regel sind, die offene Tür als Lichtquelle vollauf genügt haben
oder auch schmale Schlitze in den Außenwänden oder der Decke, die sich ohne konstruk-
tiven Aufwand anbringen lassen.
Die Fragen, die der Zweckbestimmung und Ausgestaltung des Hofes gelten, müssen
im gleichen Zusammenhang auch für den Umgang erörtert werden. Ein Blick auf die Grund-
risse der untersuchten Gräber zeigt, daß der Umgang bei einigen fehlt. Das scheint auf eine
untergeordnete Bedeutung dieses Bauteils hinzudeuten; seine Umfassungsmauern, die ja
eigentlich nur eine Fortsetzung der Wände des Hofes darstellen, mögen in der Hauptsache
dem Schutze des Bauwerks gedient haben, das sie einschließen. Der Umgang, der auch bei
den größeren Anlagen außerordentlich schmal ist, dürfte in der Regel keinem praktischen
Zweck gedient haben. Er ist oftmals auch nicht zugänglich, vielleicht in dem hintersten
Teil sogar verschüttet gewesen. Die Teilmäuerchen, wie sie z. B. Grab S 33 (Bl. 18) zeigt,
deuten auf Verschüttung oder Hinterfüllung hin. Bei den wenigen Gräbern, deren Umgang
eine Nebenbestattung barg, besteht auch eine Verbindung entweder mit dem Hof, wie bei
S 31 (Taf. 21 c), oder mit der Außenwelt, wie bei SA 27, S 54 und S 66, durch die in der
Giebelwand bzw. in den Außenmauern des Umgangs angelegten „Einlaufsöffnungen“; vgl.
Taf. 25 und 28 c. d, sowie die Einzelbeschreibungen in der Gräberliste. Gefäße und Opfer-
täfelchen, die in diesen Einlaufsöffnungen gefunden wurden, weisen dem Umgang in den
genannten Fällen eine kultische Bedeutung zu.
Ich möchte annehmen, daß die Entstehung des Umgangs trotz dieser Beispiele nicht
auf einen praktischen Zweck zurückzuführen ist. Die Abdeckung des Raumes mit einer
Tonne war den nubischen Handwerkern geläufige Technik, deren tonnengedeckte Hütten
noch heute diese Form bewahren (Taf. 19 b). Die ägyptischen Beamten, die sich hier be-
graben ließen, mögen aber einen kubischen Baukörper gewünscht und deshalb die tonnen-
gedeckte Kapelle mit der hohen Mauer des Umgangs haben umgeben lassen. Für hohe
Mauern sprechen übrigens auch die „Einlaufsöffnungen“, die entbehrlich gewesen wären,
wenn die Opfergaben für die Bestattungen im Umgang über eine niedrige Mauer hinweg
hätten hineingereicht werden können.
Faßt man den dem Kapellenbau vorgelagerten Hof als eine Erweiterung des Umgangs
auf, was nach dem Grundriß gegeben ist, so ist entschieden, daß der Umgang kein Dach
getragen hat, wenn man annimmt, daß auch der Hof offen war. Die Mauer, die ihn ein-
schließt, umgibt in gleicher Höhe die ganze Anlage; sie wird hoch genug gewesen sein, um die
Vorgänge im Hof gegen die Außenwelt abzuschließen (Rekonstruktion nach SA 27, Blatt 44).
Eine von dem Schema abweichende Ausbildung zeigen die Gräber S 41 und S 66 (Bl. 19 u. 27).
Das Grab S 41 hat den oben beschriebenen Hof von quadratischer Grundfläche mit
den charakteristisch gruppierten zwei Pfeilerpaaren. Diese deuten wieder auf den über-