DIE ANLAGE DER GRÄBER
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finden, sind sie verwendet. Gelegentlich stützen in besonders großen Hauptkammern ein
oder zwei Pfeiler die Decke, die im Gestein ausgespart sind. Ihre Schäfte sind entweder
nur roh behauen oder mehrkantig und mit Plinthe und Abakusplatte gearbeitet (vgl.
S 5, S ii, S 20, S 26, S 35, S 70, S 81, S 88, SA 27 u. a.). Bei einer aufwendigen Anlage wie
Grab SA 27 haben die Türen der Hauptkammer einen in den Stein gearbeiteten Rahmen
mit Gesims, dessen Flächen gekrönelt sind, um einem Gipsputz Halt zu geben. Die Kam-
mern K 1 und K 2 des Grabes S 66 sind als Tonnengewölbe repräsentativ ausgestaltet;
das der größeren Kammer hat eine Scheitelhöhe von 1,98 m. — Figürlicher Schmuck als
Relief oder Malerei findet sich nur ganz vereinzelt und in bescheidenster Ausführung an
den Wänden der Hauptkammern und auch der Schächte; s. Anhang S. 55ff..
V. Verschlußkonstruktionen des Schachts und besondere Sicherungen der Türen,
die von der Schachtsohle aus in die Vorkammern führen, sollten die unterirdische Gruft und
ihren kostbaren Inhalt gegen Beraubung und Schändung schützen. Soweit die Schächte,
wie bei den Kapellengräbern, im Kultraum lagen, war es auch notwendig, sie zu schließen,
um den Raum zu Kultzwecken verwenden zu können. Das geschah auf verschiedene Art.
Der Fallschacht ist mit Steinplatten von etwa 1,0 X 2,0 m Flächenabmessung und 20 bis
27 cm Stärke abgedeckt. Sie lagern, quer über den Schacht verlegt, in einem Falz, der um
den Schachtrand in den Fels eingearbeitet oder durch das auf dem Felsboden aufgebrachte
Ziegel- und Estrichpflaster hergestellt ist. Im ersten Fall ist das Pflaster der Umgebung auch
über den Deckplatten verlegt worden, im letzteren liegt es mit ihnen bündig (vgl. S 32,
S 55, S 56, S 58, S 63 u. a.). Bei dem Beispiel des Grabes S 66 lagern die Platten auf Ab-
sätzen, die in Tiefe von 1,05 m unter dem Fußboden der Kapelle in die Schachtwände ge-
arbeitet sind. Der zwischen den Platten und dem oberen Schachtrand entstehende, rd.
80 cm hohe Raum wird mit Schotter und Steinschlag ausgefüllt gewesen sein, der mit dem
Estrich des Fußbodens bündig abgeglättet wurde.
Einen Verschluß in leichterer Ausführung zeigt das Grab S 100. Hier ist der Rand des
Schachts mit hochkant gestellten Werksteinen von 20 cm Stärke eingefaßt. Die über den
Langwänden des Schachts verlegten Steine sind im Mittelpunkt ihrer dem Schacht zu-
gekehrten Fläche durchbohrt. Die Löcher, die einen Durchmesser von 15 cm haben und
paarweise einander genau gegenüberstehen, dienten als Lager für Rundhölzer, die quer über
den Schacht gelegt wurden. Über ihnen wird eine Lage Knüppel oder Bretter in Längs-
richtung verlegt worden sein, als dritte Schicht vielleicht eine Matte, auf die der Estrich
aufgebracht wurde. Die Konstruktionshöhe der Abdeckung wird etwa 20 cm betragen
haben.
In ähnlicher Weise sind die Treppenschächte verschlossen worden. Nur wird hierzu die
Verwendung von Steinplatten kaum in Betracht gekommen sein. Die langgestreckten
Treppenschächte würden eine erhebliche Anzahl erfordern. Die enge Kapelle, in der der
Treppenschacht liegt, hätte keinen Platz geboten, die Platten zu lagern, wenn die Gruft
geöffnet werden mußte, und die meist außerordentlich schmale Tür hätte den Transport
so schwerer und umfänglicher Lasten verhindert. So liegt die Vermutung nahe, daß die
Treppenschächte mit einer leichteren Decke von nur etwa 10 bis 15 cm Konstruktionshöhe
geschlossen waren, vielleicht einer Bretterlage, auf die der Lehmestrich des Fußbodens auf-
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finden, sind sie verwendet. Gelegentlich stützen in besonders großen Hauptkammern ein
oder zwei Pfeiler die Decke, die im Gestein ausgespart sind. Ihre Schäfte sind entweder
nur roh behauen oder mehrkantig und mit Plinthe und Abakusplatte gearbeitet (vgl.
S 5, S ii, S 20, S 26, S 35, S 70, S 81, S 88, SA 27 u. a.). Bei einer aufwendigen Anlage wie
Grab SA 27 haben die Türen der Hauptkammer einen in den Stein gearbeiteten Rahmen
mit Gesims, dessen Flächen gekrönelt sind, um einem Gipsputz Halt zu geben. Die Kam-
mern K 1 und K 2 des Grabes S 66 sind als Tonnengewölbe repräsentativ ausgestaltet;
das der größeren Kammer hat eine Scheitelhöhe von 1,98 m. — Figürlicher Schmuck als
Relief oder Malerei findet sich nur ganz vereinzelt und in bescheidenster Ausführung an
den Wänden der Hauptkammern und auch der Schächte; s. Anhang S. 55ff..
V. Verschlußkonstruktionen des Schachts und besondere Sicherungen der Türen,
die von der Schachtsohle aus in die Vorkammern führen, sollten die unterirdische Gruft und
ihren kostbaren Inhalt gegen Beraubung und Schändung schützen. Soweit die Schächte,
wie bei den Kapellengräbern, im Kultraum lagen, war es auch notwendig, sie zu schließen,
um den Raum zu Kultzwecken verwenden zu können. Das geschah auf verschiedene Art.
Der Fallschacht ist mit Steinplatten von etwa 1,0 X 2,0 m Flächenabmessung und 20 bis
27 cm Stärke abgedeckt. Sie lagern, quer über den Schacht verlegt, in einem Falz, der um
den Schachtrand in den Fels eingearbeitet oder durch das auf dem Felsboden aufgebrachte
Ziegel- und Estrichpflaster hergestellt ist. Im ersten Fall ist das Pflaster der Umgebung auch
über den Deckplatten verlegt worden, im letzteren liegt es mit ihnen bündig (vgl. S 32,
S 55, S 56, S 58, S 63 u. a.). Bei dem Beispiel des Grabes S 66 lagern die Platten auf Ab-
sätzen, die in Tiefe von 1,05 m unter dem Fußboden der Kapelle in die Schachtwände ge-
arbeitet sind. Der zwischen den Platten und dem oberen Schachtrand entstehende, rd.
80 cm hohe Raum wird mit Schotter und Steinschlag ausgefüllt gewesen sein, der mit dem
Estrich des Fußbodens bündig abgeglättet wurde.
Einen Verschluß in leichterer Ausführung zeigt das Grab S 100. Hier ist der Rand des
Schachts mit hochkant gestellten Werksteinen von 20 cm Stärke eingefaßt. Die über den
Langwänden des Schachts verlegten Steine sind im Mittelpunkt ihrer dem Schacht zu-
gekehrten Fläche durchbohrt. Die Löcher, die einen Durchmesser von 15 cm haben und
paarweise einander genau gegenüberstehen, dienten als Lager für Rundhölzer, die quer über
den Schacht gelegt wurden. Über ihnen wird eine Lage Knüppel oder Bretter in Längs-
richtung verlegt worden sein, als dritte Schicht vielleicht eine Matte, auf die der Estrich
aufgebracht wurde. Die Konstruktionshöhe der Abdeckung wird etwa 20 cm betragen
haben.
In ähnlicher Weise sind die Treppenschächte verschlossen worden. Nur wird hierzu die
Verwendung von Steinplatten kaum in Betracht gekommen sein. Die langgestreckten
Treppenschächte würden eine erhebliche Anzahl erfordern. Die enge Kapelle, in der der
Treppenschacht liegt, hätte keinen Platz geboten, die Platten zu lagern, wenn die Gruft
geöffnet werden mußte, und die meist außerordentlich schmale Tür hätte den Transport
so schwerer und umfänglicher Lasten verhindert. So liegt die Vermutung nahe, daß die
Treppenschächte mit einer leichteren Decke von nur etwa 10 bis 15 cm Konstruktionshöhe
geschlossen waren, vielleicht einer Bretterlage, auf die der Lehmestrich des Fußbodens auf-