Dritter Hauptabschnitt.
Praxis des Zeichnens.
Die Neißkunst.
I. Kenntniß der Instrumente und Materialien.
Kapitel R.
Kenntniß der Gegenstände zur Aufnahme
der Zeichnung.
§. i.
Um mit Benutzung obiger Regeln selbst wirk-
liche Gegenstände darzustellen, ist eine gewisse prak-
tische Fertigkeit nöthig, die sich nur durch Uebung
erlernen läßt. Um dem Schüler hierzu die nöthige
Anweisung und namentlich eine zweckmäßige Reihen-
folge der Uebungsstücke zu geben, dient dieser Abschnitt.
Praxis des Zeichnens.
Die Neißkunst.
I. Kenntniß der Instrumente und Materialien.
Kapitel R.
Kenntniß der Gegenstände zur Aufnahme
der Zeichnung.
§. i.
Um mit Benutzung obiger Regeln selbst wirk-
liche Gegenstände darzustellen, ist eine gewisse prak-
tische Fertigkeit nöthig, die sich nur durch Uebung
erlernen läßt. Um dem Schüler hierzu die nöthige
Anweisung und namentlich eine zweckmäßige Reihen-
folge der Uebungsstücke zu geben, dient dieser Abschnitt.