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A. V. PREMERSTEIN
scheint darauf hinzuweisen, dass der Geehrte zur Zeit des
Beschlusses sich bereits zur Ruhe gesetzt hatte. Nach einem
aus dem vierten Jahrhundert überlieferten Gesetze * war bei
strenger Strafe jedem in Athen wohnhaften (otxmv *Aßrp'Y](uv)
untersagt, anderswohin als nach dem attischen Hafen, d. h.
dem Peiraieus, Getreide einzuführen. Im Einklang mit die-
sem sonst wiederholt übertretenen Verbote steht das Vorge-
hen unseres unbekannten Metöken (Z. 5; 8 f.).
Bei mindestens zwei Anlässen hat sich dieser um Athen
verdient gemacht, das eine Mal ep pev iah eaji roö 5etvo$ ap/ov-
io$ gvta]vtä)t (Z. 4 f.), das andere Mal ev §e iah end 'IaactKOv evtotu-
ith (Z. 6). Das gemeinsame Motiv wird in Z. 3 f. vorangestellt;
hier ist mit Sicherheit zu ergänzen ßotAopev[o$ . . . aü^ew ia$
toü ßfjpon Jipoaoäovg, was für Verständnis und Herstellung des
Ganzen bedeutsam ist. In welcher Weise konnte ein Unter-
nehmer durch Import von Cerealien unmittelbar zur Ver-
mehrung der Staatseinkünfte beitragen? Die Ehrendecrete
seit etwa Mitte des vierten Jahrhunderts ^ und eine Reihe
von Stellen bei den Rednern heben es wiederholt als Ver-
dienst hervor, wenn ein solcher Athen unter schwierigen Ver-
hältnissen mit reichlichem Getreide versorgte (onpyetv), oder
wenn er bei eingetretenem Mangel dem Demos für dessen
Bedarf Getreide zu besonders billigen Preisen, also unter eige-
ner Einbusse, verkaufte oder ganz schenkte oder schliesslich
Geld zur Anschaffung spendete; aber alle diese gemeinnützi-
gen Acte konnten für die Staatsfinanzen, soweit diese für
die Getreideversorgung der Gemeindeangehörigen aufzukom-
' [Demosthenes] XXXIV 37 : röiv Se vöpcov tot eo%ara npoietbixoiov,
et n$ oixtöv 'A{hh'V)ot.v ciVoae nou onr)yt)oeLev 1] ei$ io 'Aiiuxöv spjroQmv;
vgl. XXXV 50. 51; Lykurgos, Gegen Leokrates 27. Dazu A. Böckh, Staats-
haushaltung 13 107 ; L. Gernet, a. a. O. p. 372.
^ Besonders belehrend ist der ausführliche Ehrenbeschluss für Hera-
kleides aus dem kyprischen Salamis, IG. II 5 p. 52 ff. Nr. 179 b (Dittenber-
ger, Sylt I" Nr. 152; Michel, Recueil Nr. 110), Z. 8ff.; 28ff.; 54 ff. S. im
allg. die Zusammenstellung bei Larfeld, a. a. O. II 747 f. (vgl. S. 93; 96 f.;
101; 116; 117); Ditteuberger, Sylt IID Index p. 400 (u. d. W. olioc); man-
ches aus den Inschriften und Autoren zerstreut bei L. Gernet, a. a. O.
bes. 379.
A. V. PREMERSTEIN
scheint darauf hinzuweisen, dass der Geehrte zur Zeit des
Beschlusses sich bereits zur Ruhe gesetzt hatte. Nach einem
aus dem vierten Jahrhundert überlieferten Gesetze * war bei
strenger Strafe jedem in Athen wohnhaften (otxmv *Aßrp'Y](uv)
untersagt, anderswohin als nach dem attischen Hafen, d. h.
dem Peiraieus, Getreide einzuführen. Im Einklang mit die-
sem sonst wiederholt übertretenen Verbote steht das Vorge-
hen unseres unbekannten Metöken (Z. 5; 8 f.).
Bei mindestens zwei Anlässen hat sich dieser um Athen
verdient gemacht, das eine Mal ep pev iah eaji roö 5etvo$ ap/ov-
io$ gvta]vtä)t (Z. 4 f.), das andere Mal ev §e iah end 'IaactKOv evtotu-
ith (Z. 6). Das gemeinsame Motiv wird in Z. 3 f. vorangestellt;
hier ist mit Sicherheit zu ergänzen ßotAopev[o$ . . . aü^ew ia$
toü ßfjpon Jipoaoäovg, was für Verständnis und Herstellung des
Ganzen bedeutsam ist. In welcher Weise konnte ein Unter-
nehmer durch Import von Cerealien unmittelbar zur Ver-
mehrung der Staatseinkünfte beitragen? Die Ehrendecrete
seit etwa Mitte des vierten Jahrhunderts ^ und eine Reihe
von Stellen bei den Rednern heben es wiederholt als Ver-
dienst hervor, wenn ein solcher Athen unter schwierigen Ver-
hältnissen mit reichlichem Getreide versorgte (onpyetv), oder
wenn er bei eingetretenem Mangel dem Demos für dessen
Bedarf Getreide zu besonders billigen Preisen, also unter eige-
ner Einbusse, verkaufte oder ganz schenkte oder schliesslich
Geld zur Anschaffung spendete; aber alle diese gemeinnützi-
gen Acte konnten für die Staatsfinanzen, soweit diese für
die Getreideversorgung der Gemeindeangehörigen aufzukom-
' [Demosthenes] XXXIV 37 : röiv Se vöpcov tot eo%ara npoietbixoiov,
et n$ oixtöv 'A{hh'V)ot.v ciVoae nou onr)yt)oeLev 1] ei$ io 'Aiiuxöv spjroQmv;
vgl. XXXV 50. 51; Lykurgos, Gegen Leokrates 27. Dazu A. Böckh, Staats-
haushaltung 13 107 ; L. Gernet, a. a. O. p. 372.
^ Besonders belehrend ist der ausführliche Ehrenbeschluss für Hera-
kleides aus dem kyprischen Salamis, IG. II 5 p. 52 ff. Nr. 179 b (Dittenber-
ger, Sylt I" Nr. 152; Michel, Recueil Nr. 110), Z. 8ff.; 28ff.; 54 ff. S. im
allg. die Zusammenstellung bei Larfeld, a. a. O. II 747 f. (vgl. S. 93; 96 f.;
101; 116; 117); Ditteuberger, Sylt IID Index p. 400 (u. d. W. olioc); man-
ches aus den Inschriften und Autoren zerstreut bei L. Gernet, a. a. O.
bes. 379.