EHRENBESCHLUSS FÜR EINEN GROSS-KAUFMANN 81
zeugte (Z. 9 f.), wollte er Athen die Vorteile dieser Conjunc-
tur zuwenden: Z. 10 ff. ejte8ü[H]08v sx jiavro$ rjpojton, ecp' ooov
eoriv 8nvar6$, djto88Lxvno8a[), idh Sijj-ion euvou;, womit der in
Z. 3 f. ausgesprochene Gedanke ßoiAd}iEv[oq . . . ctüEjeiv ra$ ron
§ipm*u jtpood§on<; in allgemeinerer Fassung wieder aufgenom-
men wird. Demgemäss gab er seinen ursprünglichen Plan auf
und beschloss, das 01 an den athenischen Staat zu vorteil-
haftem Wiederverkauf abzutreten. Er sammelte dieses von
den einzelnen Lieferanten an einem bestimmten Hafenorte
ein, dessen Benennung mit dem Schluss von Z. 12 verloren
ist, auf den aber Z. 13 sx rov 8}uro[pmv zurückverweist, offen-
bar— wie wir ergänzen müssen — um es nach Athen zu ver-
schiffen (Z. 12/13), und liess sich darin nicht beirren, als nach
Ausfahrt aus dem Hafen andere Interessenten ihn zu bestim-
men suchten, das 01 gegen besonders vorteilhaften Preis
ihnen abzutreten (Z. 13-16). In diesem Sinne wurde die Er-
gänzung des ganzen Passus geformt, die in Z. 14ff. freilich
nur etwas Mögliches bieten will.
Dabei ist auf einen Punkt näher einzugehen. Die Stel-
len, die über den Ort des Olankaufs Aufschluss gaben, Z. 6
a.E. und daneben Z. 12 a.E., sind zwar verstümmelt; doch ist,
obgleich der Geehrte in Athen seinen Wohnsitz (Z. 3), im
Peiraieus seinen Geschäftsplatz (Z. 5, 9) hatte, die Annahme,
dass es Attika war, ausgeschlossen durch Z. 12 Anf. . . . nk]eü-
cctg und Z. 1 3 psrd io djtsvsxürjvon, sx roü spjtojpLOu, wobei man
doch am ehesten an einen Schiffstransport denkt, und vor
allem durch die in Z. 14-16—allerdings lückenhaft—überlie-
ferte Episode. Denn bei Abwicklung eines mit dem atheni-
schen Staate eingegangenen Geschäftes auf athenischem Bo-
den hätte gewiss niemand mit einem Angebote dazwischen-
treten dürfen; jedenfalls aber hätte der Kaufherr durch Ab-
weisung einer solchen Zumutung nicht gerade besonderen
Mut bekundet, wie Z. 16 eijoisg^joev behauptet. Wohl aber
konnte eine solche Situation beim Seetransport von einem
anderen Orte nach Athen eintreten.
Von der Angabe des Ankaufsortes ist in Z. 6 a.E. nur sv
r[ erhalten, worin r . .. doch wohl Überrest des Artikels sein
wird. Da letzterer in attischen Urkunden vor einfachen Län-
ATHENISCHB MITTEILUNGEN XXXVI
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zeugte (Z. 9 f.), wollte er Athen die Vorteile dieser Conjunc-
tur zuwenden: Z. 10 ff. ejte8ü[H]08v sx jiavro$ rjpojton, ecp' ooov
eoriv 8nvar6$, djto88Lxvno8a[), idh Sijj-ion euvou;, womit der in
Z. 3 f. ausgesprochene Gedanke ßoiAd}iEv[oq . . . ctüEjeiv ra$ ron
§ipm*u jtpood§on<; in allgemeinerer Fassung wieder aufgenom-
men wird. Demgemäss gab er seinen ursprünglichen Plan auf
und beschloss, das 01 an den athenischen Staat zu vorteil-
haftem Wiederverkauf abzutreten. Er sammelte dieses von
den einzelnen Lieferanten an einem bestimmten Hafenorte
ein, dessen Benennung mit dem Schluss von Z. 12 verloren
ist, auf den aber Z. 13 sx rov 8}uro[pmv zurückverweist, offen-
bar— wie wir ergänzen müssen — um es nach Athen zu ver-
schiffen (Z. 12/13), und liess sich darin nicht beirren, als nach
Ausfahrt aus dem Hafen andere Interessenten ihn zu bestim-
men suchten, das 01 gegen besonders vorteilhaften Preis
ihnen abzutreten (Z. 13-16). In diesem Sinne wurde die Er-
gänzung des ganzen Passus geformt, die in Z. 14ff. freilich
nur etwas Mögliches bieten will.
Dabei ist auf einen Punkt näher einzugehen. Die Stel-
len, die über den Ort des Olankaufs Aufschluss gaben, Z. 6
a.E. und daneben Z. 12 a.E., sind zwar verstümmelt; doch ist,
obgleich der Geehrte in Athen seinen Wohnsitz (Z. 3), im
Peiraieus seinen Geschäftsplatz (Z. 5, 9) hatte, die Annahme,
dass es Attika war, ausgeschlossen durch Z. 12 Anf. . . . nk]eü-
cctg und Z. 1 3 psrd io djtsvsxürjvon, sx roü spjtojpLOu, wobei man
doch am ehesten an einen Schiffstransport denkt, und vor
allem durch die in Z. 14-16—allerdings lückenhaft—überlie-
ferte Episode. Denn bei Abwicklung eines mit dem atheni-
schen Staate eingegangenen Geschäftes auf athenischem Bo-
den hätte gewiss niemand mit einem Angebote dazwischen-
treten dürfen; jedenfalls aber hätte der Kaufherr durch Ab-
weisung einer solchen Zumutung nicht gerade besonderen
Mut bekundet, wie Z. 16 eijoisg^joev behauptet. Wohl aber
konnte eine solche Situation beim Seetransport von einem
anderen Orte nach Athen eintreten.
Von der Angabe des Ankaufsortes ist in Z. 6 a.E. nur sv
r[ erhalten, worin r . .. doch wohl Überrest des Artikels sein
wird. Da letzterer in attischen Urkunden vor einfachen Län-
ATHENISCHB MITTEILUNGEN XXXVI
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