82 Grausame Gew. bei Kriminalverbrech.
noch ein ganzes Iar hinaus sezr? Dieß hab' ich selbst
aus dem Munde eines Rechtögelerten.
Die Aufzalung einiger Mißbräuche will ich end-
lich mit der Erzalung einer Gewonheit beschließen, die
vyn der Trägheit der Neapolitaner einen deutlichen Be-
weis giebt, die aber auch, durch die mit derselben ver-
bundne unüberlegte Grausamkeit es laut verkündet, wie
weit die Menschen noch in- ihrer Philosophie zurük sein
müssen. .
Wenn einem Verbrecher endlich nach langem Ge-
fängnisse sein Todesurteil gesprochen ist; so muß sich der
Unglükliche zween bis drei Monate mit der schreklichen
Furcht des Todes quälen, ohne sich der süßen Hoffnung
der Erhaltung seines Lebens erfreuen zu können; und
diese war doch in dem fürchterlichen Kerker, der schon
für sich barbarische Strafe ist, seit Iare sein einziger
Trost. Ist dann endlich sein Todestag bestimmt, so bringt
man ihn drei Tage vor seinem Ende in einen weniger
fürchterlichen Kerker, und die so genannte Gesellschaft
der Weißen (Lom^aZnis öe' kisnLkü) unterstüzt ihn m).
Zwei von ihnen bleiben beständig bei ihm und die feier-
liche
m) Diese Gesellschaft besteht aus Mönchen und andern
Geistlichen, die größtenteils vom ersten Adel sind.
Wenigstens sollten sie's sein; aber man will, daß
sich auch dort e'm kleiner Misbrauch eingeschlichen
habe, und die Herm oft Leute zur Ausfücung dieses
oder jenes Liebesdienstes dingen.
noch ein ganzes Iar hinaus sezr? Dieß hab' ich selbst
aus dem Munde eines Rechtögelerten.
Die Aufzalung einiger Mißbräuche will ich end-
lich mit der Erzalung einer Gewonheit beschließen, die
vyn der Trägheit der Neapolitaner einen deutlichen Be-
weis giebt, die aber auch, durch die mit derselben ver-
bundne unüberlegte Grausamkeit es laut verkündet, wie
weit die Menschen noch in- ihrer Philosophie zurük sein
müssen. .
Wenn einem Verbrecher endlich nach langem Ge-
fängnisse sein Todesurteil gesprochen ist; so muß sich der
Unglükliche zween bis drei Monate mit der schreklichen
Furcht des Todes quälen, ohne sich der süßen Hoffnung
der Erhaltung seines Lebens erfreuen zu können; und
diese war doch in dem fürchterlichen Kerker, der schon
für sich barbarische Strafe ist, seit Iare sein einziger
Trost. Ist dann endlich sein Todestag bestimmt, so bringt
man ihn drei Tage vor seinem Ende in einen weniger
fürchterlichen Kerker, und die so genannte Gesellschaft
der Weißen (Lom^aZnis öe' kisnLkü) unterstüzt ihn m).
Zwei von ihnen bleiben beständig bei ihm und die feier-
liche
m) Diese Gesellschaft besteht aus Mönchen und andern
Geistlichen, die größtenteils vom ersten Adel sind.
Wenigstens sollten sie's sein; aber man will, daß
sich auch dort e'm kleiner Misbrauch eingeschlichen
habe, und die Herm oft Leute zur Ausfücung dieses
oder jenes Liebesdienstes dingen.