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Bartels, Johann Heinrich; Dieterich, Johann Christian; Dieterich, Johann Christian [Hrsg.]; Bartels, Claes [Bearb.]; Riepenhausen, Ernst Ludwig [Bearb.]
Briefe über Kalabrien und Sizilien (Theil 1): Reise von Neapel bis Reggio in Kalabrien — Göttingen: Dieterich, 1791 [VD18 90408470]

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https://doi.org/10.11588/diglit.53497#0277
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Dom Mannasammlen. 211
labrien hervorbringt, wird bekanntlich ein sehr starker
Handel getriben. Aber der König allein darf ihn nur
sammlen, nicht der Lensbesizer; diesem liegt einzig das
Geschäft ob, dafür zu sorgen, daß zur bestimmten
Zeit, im Juli und August, das Manna gezogen werde.
Traurig ists für den Landmann, daß dieß gerade in
die Zeit trifft, wo ihm sein eigner Akerbau so viele
Beschäftigungen gibt. Die Erndte dauert ohngesär
fünf Wochen, und wärend der Zeit find alle, die der
Lensbesizer zur Sammlung des Manna's anssct-ieibt,
gezwungen, ihre Geschäfte und häuslichen Angelegen-
heiten zu versäumen, und einzig für den Gewinn des
Königs zu arbeiten. Sie werden sogar aufs strengste
gestraft, wenn sie dieses Verbot übertreten. Für das
alles ist ihr Ersaz täglich g Karlinen. Fünf werden
freilich dem Lensbeßzer für jeden Mann auögezalt, aber
zwei behält er für sich. Den Ertrag des Manna's
verpachtet der König immer. - Damit aber ja nichts
vom Produkte entwendet werde, so läßt die Re-
girung wärend der Zeit der Sammlu g, bestän-
dig die sogenannte Guardia oder Sbirren mit ge-
ladnen Geweren in den Wäldern umhergehen, und
auf den, der sich unterstehet, sich ohne bekannte
Begleitung in dieselben zu wagen, Feuer geben.
Den Sammlern selbst ist es erlaubt so viel zu essen
als sie mögen, aber der geringste Dibstal kostet
ihnen das Leben. Die Art wie das Manna pro-
duzitt wird, ist zwiefach, teils erfordert sie die Hand
O 2 de§
 
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