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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 10.1865

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https://doi.org/10.11588/diglit.13555#0206

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grafen, und vom Markgrafen an die Vasallen gerichtet wird
Dabei interessirten besonders neben den Belehnungsdarstellungen
die symbolische Charakteristik des Königsfriedens, in dem die
desselben Bedürftigen, sowie die zu demselben Verpflichteten zeit-
gemäß abconterfeyt sind. Da erblickt man den weißen Cister-
zienscr Mönch und den schwarzen Pfarrer, Weib und Jungfrau,
den Juden und den Handwerker, als dessen Paradigma der Ber-
liner Schuster, alle mit ihren Specialgesichtern und Trachten
dem Auge vorgeführt wurden. 5. Schließlich zeigte Redner noch
drei Zeichnungen in natürlicher Größe von Grabsteinen askani-
scher Fürsten: des designirten Bischofs Hermann von Havelberg
sch 1291) ohne Mitra, Otto des Kleinen, des Schwiegersohnes
Kaisers Rudolphs von Habsburg (ch 1303) der, nachdem er
Templer gewesen, zu Lehnin als Mönch starb, und des Mark-
grafen Conrad im Dom zu Stendal (ch 1303).

Der fesselnde und lehrreiche Vertrag fand die allseitigste
Anerkennung.

Zur Abwehr gegen Kunstschwindel.

Un die Aedaction der Iiosknren.

Der Unterzeichnete Vorstand glaubt, so lange kein umfassen-
des Gesetz zum Schutze des geistigen Eigenthums für Werke der
bildenden Kunst besteht, sowohl im Interesse des Publikums, wie
auch der Künstler zu handeln, wenn er Ihnen nachstehende Mit-
theilungen zugehen läßt, damit Sie uns erforderlichen Falls mit
den Ihnen zu Gebote stehenden Mitteln in unfern Bestrebungen
unterstützen können.

Seit einigen Jahren Ist das Kopiren von Oelgemälden ein
Industriezweig geworden, und der Handel mit solchen, theilweise
mit den Namen der Meister der Originale versehenen Kopien
hat in so umfassender Weise um sich gegriffen, daß es nothwendig
geworden ist, auf Mittel zu sinnen, wie man diesem Schwindel
ein Ziel setzt. Es wird durch denselben nicht nur die Existenz
der Künstler beeinträchtigt, die Künstlerehre und das an den
Namen gekettete Renommee untergraben, die Thätigkeit der Kunst-
vereine und aller soliden Kunsthändler gelähmt, sondern auch
das Publikum mit schlechten und werthlosen Bildern betrogen.

Im Allgemeinen können wir, gestützt auf mehre Thatsachen,
die Wirksamkeit solcher Händler in folgender Weise charakterisircn:
Dieselben wissen sich Originalbilder anerkannter Meister zu ver-
schaffen und lassen sie fabrikmäßig von heruntergekommenen oder
talentlosen Leuten im Tagelohn kopiren. Die Monogramme
werden entweder unleserlich oder mit Abänderung des einen oder
andern Buchstabens geschrieben, oft auch das Wort „nach" vor
den Namen gesetzt, jedoch so daß dasselbe hinter den Goldrahmen
verborgen wird. Diese Kopien werden dann in großer Anzahl
unter allerlei Kunstgriffen den Liebhabern ins Haus gebracht,
oder unter eigenen oder fremden Namen in Auctionen präsen-
tirt und zu relativ guten Preisen verkauft. Mitunter werden
bei Auctionen die Originalwerke zuerst vorgezeigt, um später aus
dem Rahmen genommen und mit gleichgroßen Kopien vertauscht
zu werden, auch wohl Quittungen und Briefe von Künstlern
gezeigt, namentlich aber erfundene Schilderungen von der Noth
einzelner Künstler und Künstler-Wittwen vorgebracht und mit
Nichtkennern endlich ein Handel oder Tausch ermöglicht.

Da nun bis jetzt kein Gesetz besteht, welches das Kopiren von
Bildern und das Nachmachen von Monogrammen verbietet, so
können Verfertiger und Verbreiter von Kopien nur dann bestraft
werden, wenn sie sich zu gleicher Zeit des Betrugs schuldig ge-
macht haben. Der §. 241 des Preuß. Strafgesetzbuchs definirt
aber den Begriff Betrug wie folgt: Wer in gewinnsüchtiger
Absicht das Vermögen eines Andern dadurch beschädigt, daß er
durch Vorbringen falscher, oder durch Entstellen oder Unterdrücken
wahrer Thatsachen einen Jrrthum erregt, begeht einen Betrug."
Hieraus folgt, daß selbst dann, wenn eine Vermögensbeschädigung
stattgefunden, eine Berurtheilung im Strafwege nur dann er-
folgen kann, wenn die Händler durch Vorbringen falscher That-
sachen einen Jrrthum erregt haben, d. h. wenn sie die Kauflieb-
haber ausdrücklich versicherten, . daß die zum Kaufe angebotenen
Kopien Originale, oder daß die Monogramme ächt seien. Da
der Beweis, daß solches wirklich geschehen, oft sehr schwer zu
erbringen ist, so gehen die Schwindler nur zu häufig straflos
aus, wie dies ein im Laufe dieses Jahres vorgekommener Fall
zur Genüge darthut. Einer der thätigsten dieser sogenannten
Kunsthändler, welcher des Betrugs augeklagt war, hatte nach
eigener Angabe vor Gericht unter andern ein Bild eines hiesigen
Meisters 21 mal kopiren lassen. Die Aussagen der in dieser
Sache eidlich vernommenen Zeugen gestatten einen tiefen
Blick m jenes verwerfliche Treiben, insbesondere wurde die
fabrikmäßige Anfertigung von Kopien gegen Tage-

Kommissions-Verlag der Nicolai'schen Verlags-Buchhandlung i

lohn von 25 Sgr. bis 1 Thlr. und die Verwerthung
jener Kopien mit allen Variationen und Details
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Trotzdem wurde der
in erster Instanz wegen Betrug verurtheilte Beschuldigte in
letzter Instanz freigesprochen, und zwar aus dem Grunde, weil
das Gericht nicht als erwiesen annahm, daß er die Kopien aus-
drücklich als Originale bezeichnet und die falschen Monnogramme
als ächte ausgegeben habe.

Wir glauben hiernach im Interesse sämmtlicher Künstler und
Kunstliebhaber zu handeln, wenn wir Sie bitten, durch ange-
messene Bekanntmachung des vorstehend Mitgetheilten das Pu-
blikum zu warnen.

Der Vorstand des Vereins Düsseldorfer Künstler
zu gegenseitiger Unterstützung und Hülfe.

5%. K. Mademie der öildenden Muße ü| Wien.

Vertheilnng der Schulpreise an Zöglinge der verschiedenen Klassen.

Folgende Zöglinge erhielten Auszeichnungen:

Bei der Architektur-Schule. Eine goldene Füger'sche Preis-
medaille für den besten Entwurf eines Gebäudes im edleren Stile
von eigener Erfindung Herr Joseph Schulz aus Prag. Einen
Anton v. Gundel'schen Preis für die besten Studien über Bau-
stile Herr Karl Lanzil aus . Wien. Einen Joseph freiherrlich
v. Haggenmüller'schen Preis für die besten Freihandzeichnungen
Herr Valentin Teirich aus Wien. Einen Georg Pein'schen Preis
für die beste Darstellung dekorativer Gegenstände Herr Oswald
Gruber aus Wien. Nachbenannten Architektur-Schülern wurf
den ehrende Anerkennungen votirt, und zwar: Für deu Eutwur-
cines monumentalen Gebäudes Herrn Victor Luntz aus Abbs
in Niederösterreich. Für Studien über Baustile den Herren
Rudolf Schwengberger und Bruno Gruber aus Wien.
Für Entwürfe von Privatgebäuden den Herren Oskar Laske
aus Straschitz in Böhmen, Emerich Steindl aus Pest und
Franz Segenschmidt aus Wien. Für Ornamenten-Zeich-
nungen deu Herren Franz Ho ff mann, Alexander Wielonsans
und Alois Wurm aus Wien. Für dekorative Handzeichnungen
Herrn Franz Wächtler aus St. Pölten in Niederösterreich.

Bei der Mal er sch ule: Eine goldene Füger'sche Medaille
für die beste Losung der Aufgabe: „Der Engel verkündet den
Hirten die Geburt Christi", dargestellt in einer Zeichnung von
eigener Erfindung, Herrn Joseph Steinling in Wien. Einen
Anton v. Gundel'schen Preis für die besten Studieuarbeiten in
den letzten anderthalb Jahren, Herrn Joseph Büche aus Wien.
Einen Johann Baptist Ritter v. Lampi'schen Preis für s;<: beste
Zeichnung einer ganzen menschlichen Gestalt nach den atur-
modelle, Herrn Robert Schuster ans Podgarze in Galizien.
In Rücksicht des Vorzüglichen in ihren Leistungen erhielten fol-
gende Zöglinge der Malerschule belohnende Anerkennungen, näm-
lich für Gesammtstudien Herr Sigismund Pollak aus Preßburg,
und für Studien nach dem Naturmodelle die Herren Jgnäz Haag
und Anton Riedel aus Wien.

Bei der Bildhauerschule. Eine goldene Füger'schePreis-
medaille für die beste -Lösung der Aufgabe: „David mit dem
Haupte Goliath's wird vor den König Saul gebracht", Zeich-
nung von eigener Erfindung, Herrn Victor Tilgner aus Preß-
burg. Einen v. Gundel'schen Preis für die besten Gesammtstudien,
Herrn Karl Rippel aus Wien. Einen Vinceuz Nenling'schen
Preis für die beste Modellirung einer ganzen menschlichen Gestalt
nach dem Naturmodelle, Herrn Alois D ü l l aus Wien. Wegen
ihrer Leistungen im Bildhauerfache wurden lobende Anerkennun-
gen votirt, u. z. für eine Statue „.Christus", Herrn Joseph Langt
aus Dobrau in Böhmen, für eine Statue „Kaiser Konrad II.",
Herrn Johann Pertschcr aus Brünn.

Bei der Schule für kleinere Plastik, Ornamentik
und Medailleurkunst. Eine goldene Füger'sche Preismedaille
für die beste, Orpheus darstellende Zeichnung von eigener Erfin-
dung, Herrn Alexander Mailler aus Wien. Einen v. Gun-
del'schen Preis für die besten Gesammtstudien Herrn Wilhelm
Wachek aus Wien. Für ihre Gesammtstudien wurden lobende
Anerkennungen votirt deu beiden Zöglingen dieser Schule, Herren
Joseph Würbel und Friedrich Sieger aus Wien-

Bei der Landschaftsmalerschule. Eine goldene Fü-
ger'sche Medaille für die beste Landschaftszeichnung von eigener
Erfindung, Herrn Robert Ruß aus Wien- Emen Joseph Karl
Rosenbaum'schen Preis für das beste Landschaftgemälde eigener
Erfindung, Herrn Emil Joseph Schindler aus Wien. Einen
v. Gundel'schen Preis für die besten während der letzten andert-
halb Jahren gelieferten Studien, Herrn Heinrich Grabinsky
aus Lemberg. Für eine Landschaft eine ehrende Anerkennung
Herrn Eugen Zettel aus Janowitz in Mähren.

r Berlin. (G. Parthey) — Druck von G. Bernstein in Berlin.
 
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