Aufbau und Inhalt des Verzeichnisses
Das Verzeichnis enthält die Baudenkmale, die Gegenstand der allgemei-
nen Bau- und Kunstdenkmalpflege sind. Ausgenommen sind Objekte
der archäologischen Denkmalpflege.
Im Verzeichnis sind die Gemeinden alphabetisch geordnet, wobei die
Hauptorte einer Gemeinde jeweils zuerst aufgeführt und unterstrichen
werden, und die zugehörigen Ortsteile dann in alphabetischer Reihen-
folge erscheinen.
Innerhalb eines Ortesstehen die Gruppen baulicher Anlagen gern. § 3 (3)
NDSchG an erster Stelle. Ihre Reihenfolge untereinander richtet sich
nach den an erster Stelle zu nennenden Einzelteilen einer Gruppe. Die
Benennung und Umgrenzung einer Gruppe erfolgt durch Aufzählung
aller in der Gruppe enthaltenen Bauten mit Straße und/oder Haus-
nummer sowie einer kurzen Definition. In Einzelfällen werden auch
zugehörige Grün-, Wasser- und andere Freiflächen mit aufgeführt. Es
folgt die Auflistung aller zur Gruppe gehörenden Flurstückbezeichnun-
gen. Die Gemarkung wird nur dann angegeben, wenn der Gemarkungs-
name nicht mit dem Ortsnamen identisch ist.
Die Auflistung der Einzeldenkmale sowie der in Gruppen enthaltenen
Objekte mit Einzeldenkmalwert erfolgt ebenfalls in alphabetischer
Reihenfolge der Straßennamen, bzw. in numerischer Reihenfolge der
alten Hofnummern. Die Flurstücksnummern sind jeweils angefügt.
Einzeldenkmale außerhalb geschlossener Ortschaften sind häufig zu-
säztlich mit ihren Gauß/Krüger-Koordinaten bezeichnet.
Überlokale Baudenkmale
Linksseitiger Elbdeich im Kreisgebiet Lüchow-Dannenberg in den
Abschnitten:
— Alandmündung bei Schnackenburg bis zum Höhbeck bei Pevestorf
(ca. Stromkilometer 475 bis 485)
— Seegemündung bei Vietze bis zur Langendorfer Geestinsel bei Grippel
(ca. Stromkilometer 490 bis 496)
— Langendorfer Geestinsel bei Langendorf bis zur Jeetzelmündung bei
Hitzacker (ca. Stromkilometer 500 bis 522)
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Das Verzeichnis enthält die Baudenkmale, die Gegenstand der allgemei-
nen Bau- und Kunstdenkmalpflege sind. Ausgenommen sind Objekte
der archäologischen Denkmalpflege.
Im Verzeichnis sind die Gemeinden alphabetisch geordnet, wobei die
Hauptorte einer Gemeinde jeweils zuerst aufgeführt und unterstrichen
werden, und die zugehörigen Ortsteile dann in alphabetischer Reihen-
folge erscheinen.
Innerhalb eines Ortesstehen die Gruppen baulicher Anlagen gern. § 3 (3)
NDSchG an erster Stelle. Ihre Reihenfolge untereinander richtet sich
nach den an erster Stelle zu nennenden Einzelteilen einer Gruppe. Die
Benennung und Umgrenzung einer Gruppe erfolgt durch Aufzählung
aller in der Gruppe enthaltenen Bauten mit Straße und/oder Haus-
nummer sowie einer kurzen Definition. In Einzelfällen werden auch
zugehörige Grün-, Wasser- und andere Freiflächen mit aufgeführt. Es
folgt die Auflistung aller zur Gruppe gehörenden Flurstückbezeichnun-
gen. Die Gemarkung wird nur dann angegeben, wenn der Gemarkungs-
name nicht mit dem Ortsnamen identisch ist.
Die Auflistung der Einzeldenkmale sowie der in Gruppen enthaltenen
Objekte mit Einzeldenkmalwert erfolgt ebenfalls in alphabetischer
Reihenfolge der Straßennamen, bzw. in numerischer Reihenfolge der
alten Hofnummern. Die Flurstücksnummern sind jeweils angefügt.
Einzeldenkmale außerhalb geschlossener Ortschaften sind häufig zu-
säztlich mit ihren Gauß/Krüger-Koordinaten bezeichnet.
Überlokale Baudenkmale
Linksseitiger Elbdeich im Kreisgebiet Lüchow-Dannenberg in den
Abschnitten:
— Alandmündung bei Schnackenburg bis zum Höhbeck bei Pevestorf
(ca. Stromkilometer 475 bis 485)
— Seegemündung bei Vietze bis zur Langendorfer Geestinsel bei Grippel
(ca. Stromkilometer 490 bis 496)
— Langendorfer Geestinsel bei Langendorf bis zur Jeetzelmündung bei
Hitzacker (ca. Stromkilometer 500 bis 522)
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