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Kämmerer, Christian [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 32): Stadt Osnabrück — Braunschweig, 1988

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https://doi.org/10.11588/diglit.44440#0017
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liehe Bautätigkeit. Dom, Marien- und Johanniskirche wurden über älteren Anlagen neu
errichtet, am Südwestrand der Altstadt entstand die erste Katharinenkirche. In den zu
dieser Zeit noch weniger bebauten Randbezirken der Stadt wurden die Bettelordensklö-
ster der Augustiner-, Dominikaner und Franziskaner begründet, auf dem Gertrudenberg
entstand der Neubau der Kirche des Benediktinerinnenklosters. Als Sitz der städtischen
Selbstverwaltung besaß Osnabrück bereits in der ersten Hälfte des 13. Jh. ein Rathaus,
das 1244 erstmals urkundlich belegt ist. Die von ihrem Befestigungsring umschlossene
Stadt war eingebunden in ein Netz von weitgespannten mittelalterlichen Handelswegen.
Sie besaß, abgesehen von einer Anzahl kleinerer Nebenpforten, die in erster Linie land-
wirtschaftlichen Zwecken dienten, mit Hase-, Natruper, Heger, Johannis- und Herren-
teichstor die fünf Tore, durch welche die Hauptlinien des Verkehrs verliefen. Zum Schut-
ze ihres Umlandes legte die Stadt um die Wende zum 14. Jh. die Landwehr an und baute
sie in der Folge weiter aus.


Osnabrück hatte bis zu diesem Zeitpunkt nicht allein seinen Umfang und die innere Ein-
teilung gewonnen, die für Jahrhunderte Bestand haben sollten; die Stadt hatte sich auch
im 13. Jh. ihre weitgehende Unabhängigkeit gegenüber dem bischöflichen Grundherren
erworben und ihre städtische Freiheit durch eigene Verwaltung und Rechtsprechung be-
festigt. Die sich herausbildende städtische Selbstverwaltung mündete 1348 in der Fixie-
rung der Ratsverfassung, der im Stadtbuch festgelegten „Säte“. Nach und nach ver-
mochte die Stadt die wesentlichen, sonst nur dem Landesherrn zukommenden Rechte

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