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Teutsehe Denknüiler.

so eingerichtet, dafs immer einer Tafel Bilder die Erklärung
gegenüber stehn Der Vorhericht verbreitet sich über die Ent-
stehung und den Plan des ganzen VVerkes, und giebt dessen
Verhältnifs zu ähnlichen Werken an. Daraüf folgen zwei Ein-
leitungen*, die erste (von Mone) geht über das ganze Unter.
nehrnen, und sucht einestheils den Standpunkt festzustelleL,
von vvelchem aus diese Gegenstände betrachtet werden müssen,
anderntheils die Biidcr des Sachsischen Rechtes in einem grös-
seren Zusammenhange zu betrachten. Die zweite Einleitung
(von Weber) bezieht sich auf die erste Lieferung des
Werkes und ihr Zweck ist, sowohl die Erklärung der Bilder
zu rechtfertigen, als auch das Zerstreute der Erklärung unter
einen Ueberblick zu bringeni und so das Teutsche Recht nach
Anleitung der Bilder zü erläutern. Die Erklärung der Farben-
tafel ( von Weber) zeigt, dafs die Farben zum Verständnifs
der Bilder nur in vvenigen angeführten Fällen behülflich, aber
nie nothwendig sind. Angehängt ist eine Untersuchung über
das Aller der Handschrift (von Mone), welches in die Re«
gierung Kaiser Friderich IX. fällt. Die 16 ersten Tafeln sind
von Babo verfertigt, die übrigen von Batt theils selber ge-
zeichnet, theiis besorgt.

Für die zweyte Lieferung hahen wir interessante Bilder
des alten Kriegswesens bereit, die zu vieien Forschungen ver- j
aniassen können. Wir werden keine Aufopferung, die in un-
sern Kräften steht, 9cheuen, mit der Bekanntrnaohung dieser
Denkmäler fortzufahren.

Die Herausgeber*
 
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