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N°. 4. HEIDELB. JAHRB. D. LITERATUR. 1833.

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Dagegen ist auf eine andere sehr richtige Ansicht
des Verfs. von dem Verhältnis des moralischen Gefühls
zu dem Sittengesetze aufmerksam zu machen. Ahe
Schätzung der Dinge nach ihrem Werthe, sagt er S. 228,
ist ursprünghch nichts ais Ausspruch des Gefühlsver-
mögen, aiie Erkenntniss des Werthes nach Begriffen
kann nur auf dieseur Ausspruch beruhen. Folglich müs-
sen auch die moralischen Gesetze und das moralische
Verhalten — welche ja ebenfalls eine Werthschätzung
enthalten — ihren Grund in einem Gefühl oder Wohl-
gefallen haben, was in der Achtung des Menschen sich
kund giebt. Damit ist die Sittenlehre entschieden auf
ihren wahren psychologischen Grund in dem moralischen
Gefühl oder dem moralischen Trieb hingewiesen , und
die gewöhnliche unrichtige Ansicht, dass das moralische
Gefühl nur in dunkler moralischer Erkenntniss bestehe,
oder auch nur zufällig noch zu der Erkenntniss hinzu-
komme, abgewiesen. Das moralische Gefühl der Ach-
tung ist vielmehr das Erste, Ursprüngliche, welches
vor dem Gesetze da seyn muss; das Gesetz ist nur der
mittelbare Ausspruch des unmittelbaren Gefühls. So wird
das Verhältnis mit Recht von dem Verf. gegen Kant
angesehen , der das Gesetz vor die Achtung stellte, und
erst von dem Gesetz die Achtung ableitete, das Gesetz
zum Gegenstand der Achtung machte.
Zu den intellectuellen Gefühlen gehören nach dem
Verf. endlich noch die religiösen Gefühle, die aber,
nach ihm, nicht specifisch verschieden sind von den
moralischen, sondern nur graduelle Alodificationen jener.
Sie gehen dadurch aus den moralichen hervor, dass wir
die menschlichen Kräfte auf Gott übertragen und seinem
XXVI. Jahrg. 1. Heft. 4
 
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