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Biedermann: WissenschaftsJehre.

heit“ (S. 239). Wenn Sinnlichkeit oder Uebersinnlichkeit, Gefühl
oder Besinnung sich thatsächlich bewiesen haben, entsteht „die Ge-
wissheit“ derselben (S. 251). Von dieser Gewissheit wird nun
zur Bestimmung des Begriffs des Bewusstseins ausgegangen, wel-
ches nichts Anderes ist, als das Gewisssein „sowohl des Vor-
handenseins der Dinge, als auch des eigenen Daseins“ zufolge „der
Sinnlichkeit und Uebersinnlichkeit, des Gefühles und der Besin-
nung“ (S. 256).
Das Bewusstsein äussert sich als „sinnliches“ und „übersinn-
liches“. Jenes entwickelt sich stufenweise als „Empfindung“, „Wahr-
nehmung“ und „Erfahrung“, dieses als „Erinnerung“, Vorstellung“
und „Erkenntniss“ (S. 267). Mit der Annahme des sinnlichen und
übersinnlichen Bewusstseins ist der ganze Inhalt des Bewusstseins
noch nicht erschöpft. Es hat noch die Stufen „des Gefühls“ und
der „Besinnung“ zu durchlaufen, um zum Selbstbewusstsein
zu gelangen QS. 273). Erst, wenn durch das Gefühl und die Be-
sinnung das Bewusstsein sich zu dem Bewusstsein gestaltet, be-
wusstlos gewesen und seiner selbst, wie eines Andern, bewusst ge-
worden zu sein, zeigt sich das „Selbstbewusstsein“ (S. 278).
So benutzt der Hr. Verf. überall, so hart sein Urtheil gegen
Hegel ausfällt, die Methode der trilogischen Hegel'sehen Dialek-
tik, und gelangt auf diesem Wege offenbar zu demselben Resultate,
wie Feuerbach, den er übrigens nirgends erwähnt, zum Materia-
lismus. Alles wird zuletzt auf Ding, Sinn und Bewegung
zurückgeführt. Das Bewusstsein entsteht zuletzt durch das Zusam-
mentreten des Dinges und des Sinnes vermittelst der Bewegung.
Daraus entsteht zuerst die Sinnlichkeit, so fort aus dieser die Ueber-
sinnlicbkeit, welche nach dem Hm. Verf. nichts Anderes ist, als die
Erinnerung, Vorstellung und Erkenntniss dessen, was nach vergan-
genen, zu Gegenständen der Sinnlichkeit gewordenen Dingen noch
als Rest der Wirksamkeit des Dinges im Gehirn haften bleibt, und,
wenn wir das Gefühl unseres Sinnes von dem empfundenen Dinge
und dem von ihm in uns zurückgelassenen Reste seiner Wirksam-
keit unterscheiden, das Besinnen und Bewusstsein. Im Schlafe ist
die Besinnung theilweise aufgehoben, in der Ohnmächt ganz, nur,
dass noch die „Wirksamkeit des Körpers“ bleibt. Hört auch diese
auf, ist der Tod da.
Bei der Besinnungslosigkeit „vergehen Gefühl, Sinnlichkeit und
Uebersinnlichkeit“ (S. 233). In der Ohnmacht, wo gänzliche Be-
sinnungslosigkeit herrscht, sind nun Sinnlichkeit, Uebersinnlichkeit
und Gefühl vergangen; nur die „dem Körper eigenthümliche Wirk-
samkeit“ (S. 236) bleibt bestehen.
(Schluss folgt.)
 
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