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Janssen’s historische Schriften über Münster und Köln.

keit übergehe ich hier. Im Spätjahr 1257 brach der Krieg wieder
aus, und am 4. April 1258 folgte der Frieden. Wichtiger ist die
folgende Verwicklung, als das demokratische Element in der Stadt
erwachte. Die Sache ist so interessant für die teutsche Städtegeschichte,
dass eine Beleuchtung des Herganges in Köln nicht überflüssig sein
kann. Besonders da Arnold in seiner Verfassungsgeschichte der
deutschen Freistädte auf die Entstehung der Städtebevölkerung und
ihrer Beschäftigung zu wenig eingeht. Es handelt sich zunächst nur
um den Sturz der Oligarchie, der Richerzecheit, und die Bevölke-
rung, die neben ihr aufkam. Arnold sagt S. 400: „das politische
Leben von Köln stimme mit dem in anderen teutschen Städten nicht
überein.Es ist diess zu bezweifeln. Irrig ist aber, wenn man
wie viele thun, in den Städten eine Urdemokratie voraussezt. Es
waren in den bischöflichen Städten am Rheine so zu sagen zwei
Staaten vereinigt. Der eine ist die Fortsetzung und vererbte Nach-
ahmung der römischen Stadt, d. b. des allmälig germanisirten rö-
mischen Municipiums. In Köln hiess die Regierungsbehörde dieses
traditionell oligarchischen Staates Richerzecheit. Der Name ist herzu-
leiten von Zecca die Münzstätte und weil diese Oligarchie aus den Rei-
chen bestand und diese das Münzen von der römischen Zeit her besorgten.
Der andere Staat daneben waren die eingewanderten Hörigen aus der
Umgegend, also besonders aus den adeligen Territorien, es waren die
Unterthanen des Bischofs. Der Beweis dafür wird leicht geführt.
Das erstere ist bekannt, das leztere lässt sich an den Gewerben
und dem Entstehen der Zünfte nachweisen. Im 10—12. Jahrhun-
dert sind in den Urkunden selbst in der Nähe von solchen Städten
Gewerbe als Lehenslasten erwähnt, welche dann vom 12. Jahrhundert
an hauptsächlich innerhalb der Städte vorkommen. Auf dem Lande
aber werden sie selten. Es hängt diess mit der Zunnahme der Be-
völkerung zusammen. Im 9. 10. und 11. Jahrhundert war diese
gering, denn sehr häufig wird angegeben, dass nicht die volle Zahl
der Colonen auf den Erblehen war, wie sie nach der Grösse des
Gutes gewünscht wurde. Vom 12. Jahrhundert an hört diess auf
und im 13. war die Bevölkerung in Teutschland sehr gestiegen.
So kamen also zwei verschiedene Gemeinden am Ende des 12. und
Anfang des 13. Jahrhunderts in die Städte. Die Nachkommen des
alten Municipiums standen unter dem Kaiser, die Eingewanderten
waren ohne politischen Rechte in der Stadt, aber die Ansprüche
über sie gab ihr früherer Landesherr nicht auf. Als der Kaiser die
Gerichtsbarkeit über die ganze Stadt dem Domstifte übergab, war
das historische Recht der Patrizier beschränkt und eine Gleichstel-
lung beider Gemeinden angebahnt. Diese verschiedenen Gemeinden
in einer Stadt im 11. theilweise noch 12. Jahrhundert hat für
Botzen Mathias Koch in seinen Beiträgen zur Gesch. v. Botzen
sehr schön auseinander gesezt. Ich mache auf dieser treffliche Ab-
handlung und auf Rau: die Regimentsverfassung von Speier, eine
ganz vorzügliche Forschung, hier aufmerksam.
(Schluss folgt.)
 
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