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Janssen’s historische Schriften über Münster und Köln.

neu ernannten Schöffen wol sein, aber der Bischof hatte sie in den-
selben Stand erhoben, in dem die Patrizier waren. Die Trennung
der zwei Gemeinden innerhalb der Stadt ward durch jenen Eingriff
aufgehoben. Wie gewaltsam auch diese Verfassungsreform geschil-
dert wird, so viel bleibt gewiss, eine innere Begründung d. h. Noth-
wendigkeit fehlte ihr nicht. Das zeigt sich an den Einrichtungen,
welche auch nach der aristokratischen Reaction von 1262 bestehen
blieben. Diess genau zu ermitteln ist schwer. Der alte verwickelte
Zustand ward nicht vollständig wieder hergestellt, als 1262
der Friede von 1258 zwischen Bischof und Stadt erneuert worden
war. Aber gewiss wurden Zusätze zu Gunsten der Gemeinde ge-
macht. Denn es wäre wirklich unbegreiflich wie die Innungen in
Köln gegenüber den Geschlechtern sich bis 1369 ruhig verhielten,
wärend in Speier 1330, in Strassburg 1332 und 1368 in Zürich,
in Nürnberg 1349, in Constanz 1368 diese Bewegungen der Zünfte
gegen die Patrizier schon heftig und siegreich auftraten. Spurlos
sind also, wie Arnold 1. d. S. 439 meint, die Eingriffe Conrads von
Hochstaden nicht vorüber gegangen, sondern es kamen mit den Zu-
sätzen und nähere Bestimmungen von 1263, 1264, 1265 zum Frie-
den und zur Verfassung von 1262 auch Concessionen für die In-
nungen hinzu. Als Resultat muss man annehmen, dass nicht allein
der Rath als Obrigkeit anerkannt ward, sondern auch, wie Janssen
ganz richtig angibt S. 216, die Gewerbe Vertretung und Antheil
am Rathe bekamen. Zunächst nur die bedeutendste Innung die der
Weber. Dass aber die Innungen ihre Vorsteher aus ihrer Mitte von
jezt an wählten und diese sie vor Gericht vertraten, scheint nach
Allem eine ausgemachte Thatsache zu sein. Sehr anziehend ist die
detailirte Erzählung des weiteren Verlaufes der Kölner Geschichte
nach Hagen bis 1271. Sodann geht Janssen auf die Reimchronik
des Johann van Heelu oder Jan von Leeuwe über. Die Schlacht
bei Woringen und die Ergänzungen dazu nach Ottokar’s Reimchro-
nik bilden hier den Mittelpunkt. In dem dritten Abschnitt sind die
Weberunruhen d. h. die Revolution der Wollweberzunft 1369—1372
nach der gereimten Erzählung darüber dargestellt. Die Ursachen
dieser Revolution sind freilich nicht bekannt. Dass sie so plötzlich
kam und warum sie gerade von der genannten Zunft ausging, ist
auch nicht klar. Es ist nämlich die Quelle dafür — die gereimte
Erzählung der Weberschlacht — nur ein Bruchstück von 480 Ver-
sen — welche der Frankfurter Handschrift von G. Hagen’s Chronik
angehängt ist. In der Ausgabe von Groote S. 214. Der Schluss
fehlt offenbar, denn es bricht mitten in der Schilderung der Schlacht
ab. Der Anfang ist aber, wie es scheint erhalten, denn es beginnt:
Wolde mirs Got gehengen
dat ich moichte volbrengen,
so wolde ich beginnen
van saichen, die en bynnen
Coelne der gueder stede
gescheit sint.
 
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