52 v. Berlichingen: Gesch. des Ritters Götz v. Berlichingen u. s. Familie.
dessen Familie sich bezieht, auch Manches Andere in diesen Urkun-
den vorkommt, was im Allgemeinen auf die Culturzustände Deutsch-
lands im sechzehnten Jahrhundert ein Licht wirft, oder in andern
Beziehungen in die Geschichte Deutschlands eingreift, zunächst der-
jenigen Theile desselben, welche der Schauplatz der Thaten des
Ritters waren , liegt in der Natur der Sache und kann nur um so
mehr dazu dienen, unsere Aufmerksamkeit diesen Urkunden zuzu-
wenden. So bringt z. B. die letzte derselben ein aus der oben er-
wähnten Rossacher Handschrift der Selbstbiographie entnommenes,
und dort, wie es wahrscheinlich ist, vom Ritter Götz selbst aufge-
zeichnetes Register aller der Furten und Haltstätten um Bamberg
und Nürnberg. Manche Begebnisse in dem Leben des Ritters wer-
den aus diesen Urkunden aufgeklärt, manche Thatsachen näher be-
leuchtet, so z. B. die Händel des Ritter Götz mit den Kölnern,
seine Fehde mit Nürnberg, seine Gefangenschaft in Heilbronn: ins-
besondere erinnern wir an die zahlreichen Urkunden, welche sich
auf den Bauernkrieg und die Theilnahme des Ritter Götz an dem-
selben, seine Verhältnisse zum Schwäbischen Bund u. dgl. beziehen;
die Verantwortung des Ritters über sein Verhalten im Bauernkrieg,
an Deutschlands Fürsten und Städte gerichtet, deren Original im
Archiv zu Augsburg sich befindet, ist in einem mehrfach berich-
tigten Abdruck unter nr. 134 gegeben: im Anschluss damit steht
die vierte Abtheilung, welche das Verfahren des Ritter Götz im
Bauernkriege betrifft und mit der im neunten Abschnitt als An-
hang wieder abgedruckten akademischen Rede des Hofr. Zoepfl über
die Hauptmannschaft des Ritter Götz von Berlichingen im grossen
Bauernkriege vom Jahre 1525 in näherer Verbindung steht. Es ist
bekannt, wie das Verfahren des Ritter Götz im Bauernkriege Ge-
genstand mehrfacher Verunglimpfung und herben Tadels geworden,
wie selbst noch in Werken der neuesten Zeit, wie z. B. in Zim-
mermann’s Geschichte des Bauernkrieges, die schwersten Anschul-
digungen wider den Ritter bezüglich der von ihm in den bemerkten
Jahren geführten Hauptmannschaft im odenwälder Bauernkriege er-
hoben worden sind; gegen diese schweren Vorwürfe war die oben
genannte akademische Rede des Jahres 1849 gerichtet, über welche
in diesen Jahrbüchern (1849. Chronik. Intelligenzbl. 1850 nr. 1.)
Bericht erstattet worden ist. Es bezog sich dieselbe in ihrem Inhalt
zunächst auf den Process von Kurmainz gegen Götz von Berlichin-
gen wegen Beschädigungen im Bauernkriege und war aus bisher
unbekannten, aber unzweifelhaften Urkunden und gewissenhaften Zeu-
genaussagen, wie aus den Akten des von Kurmainz wider den Ritter
auf dem Bundestage zu Nördlingen erhobenen Processes wegen Scha-
denersatz nachgewiesen, wie in allen diesen Vorkommnissen des
Bauernkrieges der Charakter des Ritters rein und makellos dastebt,
wie er an allen den von den Bauern verübten Verheerungen auch
nicht die geringste Schuld trägt, wie die von den Bauern erzwun-
gene Hauptmannschaft von ihm nur angewendet wurde, um Ruhe
dessen Familie sich bezieht, auch Manches Andere in diesen Urkun-
den vorkommt, was im Allgemeinen auf die Culturzustände Deutsch-
lands im sechzehnten Jahrhundert ein Licht wirft, oder in andern
Beziehungen in die Geschichte Deutschlands eingreift, zunächst der-
jenigen Theile desselben, welche der Schauplatz der Thaten des
Ritters waren , liegt in der Natur der Sache und kann nur um so
mehr dazu dienen, unsere Aufmerksamkeit diesen Urkunden zuzu-
wenden. So bringt z. B. die letzte derselben ein aus der oben er-
wähnten Rossacher Handschrift der Selbstbiographie entnommenes,
und dort, wie es wahrscheinlich ist, vom Ritter Götz selbst aufge-
zeichnetes Register aller der Furten und Haltstätten um Bamberg
und Nürnberg. Manche Begebnisse in dem Leben des Ritters wer-
den aus diesen Urkunden aufgeklärt, manche Thatsachen näher be-
leuchtet, so z. B. die Händel des Ritter Götz mit den Kölnern,
seine Fehde mit Nürnberg, seine Gefangenschaft in Heilbronn: ins-
besondere erinnern wir an die zahlreichen Urkunden, welche sich
auf den Bauernkrieg und die Theilnahme des Ritter Götz an dem-
selben, seine Verhältnisse zum Schwäbischen Bund u. dgl. beziehen;
die Verantwortung des Ritters über sein Verhalten im Bauernkrieg,
an Deutschlands Fürsten und Städte gerichtet, deren Original im
Archiv zu Augsburg sich befindet, ist in einem mehrfach berich-
tigten Abdruck unter nr. 134 gegeben: im Anschluss damit steht
die vierte Abtheilung, welche das Verfahren des Ritter Götz im
Bauernkriege betrifft und mit der im neunten Abschnitt als An-
hang wieder abgedruckten akademischen Rede des Hofr. Zoepfl über
die Hauptmannschaft des Ritter Götz von Berlichingen im grossen
Bauernkriege vom Jahre 1525 in näherer Verbindung steht. Es ist
bekannt, wie das Verfahren des Ritter Götz im Bauernkriege Ge-
genstand mehrfacher Verunglimpfung und herben Tadels geworden,
wie selbst noch in Werken der neuesten Zeit, wie z. B. in Zim-
mermann’s Geschichte des Bauernkrieges, die schwersten Anschul-
digungen wider den Ritter bezüglich der von ihm in den bemerkten
Jahren geführten Hauptmannschaft im odenwälder Bauernkriege er-
hoben worden sind; gegen diese schweren Vorwürfe war die oben
genannte akademische Rede des Jahres 1849 gerichtet, über welche
in diesen Jahrbüchern (1849. Chronik. Intelligenzbl. 1850 nr. 1.)
Bericht erstattet worden ist. Es bezog sich dieselbe in ihrem Inhalt
zunächst auf den Process von Kurmainz gegen Götz von Berlichin-
gen wegen Beschädigungen im Bauernkriege und war aus bisher
unbekannten, aber unzweifelhaften Urkunden und gewissenhaften Zeu-
genaussagen, wie aus den Akten des von Kurmainz wider den Ritter
auf dem Bundestage zu Nördlingen erhobenen Processes wegen Scha-
denersatz nachgewiesen, wie in allen diesen Vorkommnissen des
Bauernkrieges der Charakter des Ritters rein und makellos dastebt,
wie er an allen den von den Bauern verübten Verheerungen auch
nicht die geringste Schuld trägt, wie die von den Bauern erzwun-
gene Hauptmannschaft von ihm nur angewendet wurde, um Ruhe