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Isaei Oratt. ed. Scheibe.
der Optativ besser (άζιώβαιτε), um den Richtern anzudeuten, dass
der Redner ihnen ein solches Unrecht nicht zutraue. III, 23 war
άλλον das sicherste und άλλως ist nicht deutlich; 24 wird βενοκλής
durch die von Schömann beigebrachten Exempel nicht genügend ge-
schützt, man bat es als Explication zu betrachten und für ωΰτε,
wie Reiske und Bekker wollten, ω γε zu schreiben. III, 47 scheint
τω βονλόμενω aus dem vorhergehenden (46J έίςδν βονλομένω wie-
derholt; Reiske möchte es als Epexegese gelten lassen, ib. 54 ist
schwerlich die Entbehrlichkeit des av nach πώς ovv zuzugeben.
IV, 13 war es nicht nöthig τον καταλιπεΐν δια&ηκας vom übrigen
durch Interpunction abzusondern. In derselben Rede §. 10 will
Scheibe επιμελές nach το ντο γην αντω einschieben; eher vermisst
inan den Ausdruck der Zweckmässigkeit, wie προνργον, vgl. VII,
2 έοικε Ö ονδεν προνργον τούτο είναι. V, 14 ist κα&ηγονμενοι
vielleicht nur Dittographie des kurz vorhergehenden με& vor ημο3ν
und es bedürfte dann weder des Reiskischen κα&άπαζ ηγούμενοι,
noch Baiter’s atf ηγ.^ noch Sauppe’s ώ άνδρες ηγ., sondern nur,
woran Reiske ebenfalls dachte, des einfachen ηγούμενοι. VI, 2 ist
es wahrscheinlicher, dass der Name ΦανοΟτρατος. für den die codd.
zum Theil Μενέΰτρατος haben, mit Χαιρέΰτρατος verwechselt wurde,
als dass Σικελίαν verdorben wäre aus Μακεδονίαν oder Θεΰΰαλίαν.
VI, 40 wird ήφίονν, wenn man die von Schoemann citirten Stellen
berücksichtigt, bleiben können, und εί'ων nicht nothvvendig erschei-
nen. Uebrigens könnte man fragen, ob έφίονν in derselben Be-
deutung nicht auch vorkam. VI, 52 bleibt das Praesens έμΰτι
immer auffallend, weil nicht im allgemeinen es heissen kann: wenn
es erlaubt ist zu vermachen, sondern wenigstens der Beisatz erfor-
derlich ist: in einer solchen Lage, wie die des Philoktemon war.
IX, 13 wird av nöthig befunden; in dem sehr ähnlichen Falle I,
46 nicht. IX, 26 erwartete man εύρημα εζειν statt έ. έχειν. X,
3 sollte wol nach είληψε auch ηδίκηκε folgen, oder ηδίκει, da
Aristarchus bereits todt ist, und nicht einmal das praesens historicum
Anwendung findet. XI, 39 hat έκδο&ήναι> worauf Hirschig ver-
fallen ist, für δια&εΐναι viel für sich, doch ist auch gegen den all-
gemeinen Ausdruck διατε&ήναι nichts einzuwenden.
(Schluss folgt.)
Isaei Oratt. ed. Scheibe.
der Optativ besser (άζιώβαιτε), um den Richtern anzudeuten, dass
der Redner ihnen ein solches Unrecht nicht zutraue. III, 23 war
άλλον das sicherste und άλλως ist nicht deutlich; 24 wird βενοκλής
durch die von Schömann beigebrachten Exempel nicht genügend ge-
schützt, man bat es als Explication zu betrachten und für ωΰτε,
wie Reiske und Bekker wollten, ω γε zu schreiben. III, 47 scheint
τω βονλόμενω aus dem vorhergehenden (46J έίςδν βονλομένω wie-
derholt; Reiske möchte es als Epexegese gelten lassen, ib. 54 ist
schwerlich die Entbehrlichkeit des av nach πώς ovv zuzugeben.
IV, 13 war es nicht nöthig τον καταλιπεΐν δια&ηκας vom übrigen
durch Interpunction abzusondern. In derselben Rede §. 10 will
Scheibe επιμελές nach το ντο γην αντω einschieben; eher vermisst
inan den Ausdruck der Zweckmässigkeit, wie προνργον, vgl. VII,
2 έοικε Ö ονδεν προνργον τούτο είναι. V, 14 ist κα&ηγονμενοι
vielleicht nur Dittographie des kurz vorhergehenden με& vor ημο3ν
und es bedürfte dann weder des Reiskischen κα&άπαζ ηγούμενοι,
noch Baiter’s atf ηγ.^ noch Sauppe’s ώ άνδρες ηγ., sondern nur,
woran Reiske ebenfalls dachte, des einfachen ηγούμενοι. VI, 2 ist
es wahrscheinlicher, dass der Name ΦανοΟτρατος. für den die codd.
zum Theil Μενέΰτρατος haben, mit Χαιρέΰτρατος verwechselt wurde,
als dass Σικελίαν verdorben wäre aus Μακεδονίαν oder Θεΰΰαλίαν.
VI, 40 wird ήφίονν, wenn man die von Schoemann citirten Stellen
berücksichtigt, bleiben können, und εί'ων nicht nothvvendig erschei-
nen. Uebrigens könnte man fragen, ob έφίονν in derselben Be-
deutung nicht auch vorkam. VI, 52 bleibt das Praesens έμΰτι
immer auffallend, weil nicht im allgemeinen es heissen kann: wenn
es erlaubt ist zu vermachen, sondern wenigstens der Beisatz erfor-
derlich ist: in einer solchen Lage, wie die des Philoktemon war.
IX, 13 wird av nöthig befunden; in dem sehr ähnlichen Falle I,
46 nicht. IX, 26 erwartete man εύρημα εζειν statt έ. έχειν. X,
3 sollte wol nach είληψε auch ηδίκηκε folgen, oder ηδίκει, da
Aristarchus bereits todt ist, und nicht einmal das praesens historicum
Anwendung findet. XI, 39 hat έκδο&ήναι> worauf Hirschig ver-
fallen ist, für δια&εΐναι viel für sich, doch ist auch gegen den all-
gemeinen Ausdruck διατε&ήναι nichts einzuwenden.
(Schluss folgt.)