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Bibliotheca Scriptt. Graecc. et Romm. Teubneriana. 291
oben verzeichneten Bänden vorliegen, ist gerade in der neuesten
Zeit, seit dem Erscheinen des früheren Abdruckes, in kritischer
Hinsicht nicht Weniges geleistet worden, namentlich bei den soge-
nannten rhetorischen Schriften und hier wieder insbesondere bei dem
Auctor ad Herennium oder Cornificius, wie man ihn nun nennen
will, und in den Büchern De inventione; dasselbe gilt theilweise
auch von den Büchern De oratore, für welche freilich diese Fülle
handschriftlichen Material’s nicht vorliegt, wie bei den beiden ge-
nannten, während die Anwendung der Conjecturalkritik, insbeson-
dere bei dem neuesten Herausgeber in dessen erneuerter Ausgabe,
einen, nach unserm Ermessen zu weit ausgedehnten Spielraum ge-
funden hat. Bei den mannigfachen Interpolationen u. dgl., wie sie
hier zum Theil geltend gemacht worden sind, war grössere Vor-
sicht gewiss am Platze und wenn der Herausgeber in diesem er-
neuerten Abdruck nicht Allem dem sich angeschlossen oder einen
Einfluss auf seinen Text gestattet hat, so wird man diess wohl am
Platze finden, um so mehr als er sich solchen Verbesserungen, die
einen gewissen Charakter der Sicherheit an sich tragen, keines-
wegs verschlossen, sondern sie selbst gegen die handschriftliche
Autorität in den Text aufgenommen hat: aber, wie gesagt, er ist
mit grosser Vorsicht dabei verfahren, und es mag darin ein Haupt-
unterschied seiner Textesrecension von andern gefunden werden.
Was von den rhetorischen Schriften des Cicero gilt, gilt auch
fast eben so von der Mehrzahl der Reden, welche in dem ersten
Bande hier vereinigt sind; auch sie haben sich mehrfacher Behand-
lung in kritischer wie exegetischer Hinsicht in der neuesten Zeit
zu erfreuen gehabt, und in den zehn Jahren, welche "zwischen der
ersten und dieser zweiten Ausgabe verflossen sind, ist gleichfalls
Manches für die Texteskritik dieser Reden geleistet worden. Dass
diess Alles bei einem Herausgeber, der schon früher die Reden zu
einem Hauptgegenstand seinei Studien gemacht hat, und fortwäh-
rend in einzelnen Gelegenheitsschriften kritisch behandelt (wir er-
innern beispielshalber nur an die 1862, also das Jahr zuvor, zu
Leipzig herausgekommenen Adnotationes ad Μ. Tullii Ciceronis
orationera Quinctianam) eine angemessene Berücksichtigung finden
werde, war zu erwarten, und in dieser Erwartung wird man sich
nicht getäuscht finden; allein seine kritische Grundsätze sind da-
durch nicht erschüttert worden, sie sind vielmehr dieselben ge-
blieben, wenn auch im Einzelnen die Anwendung derselben Manchem
eine andere, und wie wir es ansehen, bessere Gestalt gegeben hat;
„universam illam rationem“, schreibt er am Eingang des Proömium
dieser zweiten Ausgabe, „quam tum (nemlich vor zehn Jahren, bei
der ersten Ausgabe) in Ciceronis verbis constituendis atque emen-
dandis adhibueram, mutandam non putavi, ut nihil quod antiquorum
librorum auctoritate niteretur, nisi id aut aliis certioribus testimoniis
infirmatum aut re et sententia vel ipsa Latinae consuetudinis lege
conyictum atque damnatum esset, commutandum existimarem, illud
 
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