Georg Forster.
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halb ich nicht mit Heyne den alten Forster ein „Ungeheuer“ nennen
möchte, sondern ich vergleiche ihn mit dem Consul Brutus, der
seine Söhne hinrichtete, welche die Republick verrathen wollten.
Rudolph Lehmann hat alle diese Anklagen „auf Leben und
Tod“ ganz übergangen, nur ihn gerühmt ob seiner freien Gesinnung,
der Deutsche „darf aber nicht auf Kosten der Integrität die Frei-
heit eintauschen“ wie Wirth richtig bei dem Hambacher Fest sagte.
Freilich, wer wie Rud. Lehmann meint „das decretum avocatorium
des Kaisers“, das vor dem Eintritt in französische Dienste warnt,
drohe auf „höchst unsinnige Weise“ mit Strafen — während
Napoleon, wie wir oben sahen, ähnliche Fälle mit Todesstrafe be-
legte — wer wie Rudolph Lehmann glaubt (S. 277) „die Forde-
rung der Rheingrenze sei eine natürliche“ — während bekannt ist,
dass nicht Flüsse, sondern Berge natürliche Grenzen sind — ein
solcher hat zu wenig patriotisches Gefühl, um über Forster zu
urtheilen, er hat zu wenig allgemeine Kenntnisse, um bei völker-
rechtlichen Fragen mitsprechen zu können. Mag Rudolph Lehmann
immerhin „ein Bewunderer Friedrich des Grossen“ sein (S. 279);
mag er mich „antipreussischer Tendenzen“ anklagen, weil ich die
Konferenz vom 11. Oktober 1792 erzählte; aber wenn Forster
wünscht, „dass die preussische Armee vernichtet werde“, weiss so-
fort Rud. Lehmann eine Entschuldigung (S. 278); wenn ich er-
zähle, „dass Forster in Grünstadt öffentlich sagte: „den Kaiser und
den König von Preussen zu ermorden sei kein Verbrechen, sondern
die edelste That“, so übergeht dies Rudolph Lehmann (S. 372);
Forster ist ja „keiner schlechten Handlung fähig“ wie Rud. Leh-
mann Forster’s Worte wiederholt (S. 281); kann er ja „die sitt-
liche Grösse desselben“ nicht genug bewundern (S. 261). Wie ich
schon oben sagte, Rudolph Lehmann hat weder mein Werk noch
andere Schriften über Forster genau angesehen noch weniger be-
achtet; er ist zu sehr hingerissen von der Hoheit seines Helden,
als dass er nur im Geringsten Unbefangenheit im Urtheil oder
Billigkeit der Gesinnung besitzt. Auch sonst fehlt Rud. Lehmann
vielfach. So- sagt er: in Mainz „war die Presse vollständig frei“
(S. 352); da doch am 21. Nov. die Administration, deren Vice-
Präsident Forster war, verbot, Schriften, die nicht im jetzigen
Sinne abgefasst sind, zu verbreiten und die Verfasser zu bestrafen
gebot. — Die Rede Albini’s wird mit den alten Anekdoten vorgebracht
(S. 265), wiewohl sie noch erhalten ist und ganz anders lautet.—-
Rud. Lehmann scheint auch den Fürstbischof von Worms nicht
für eine Person mit dem Kurfürsten zu halten, da er schreibt:
„Fürstbischof musste kontribuiren“ (S. 265), während doch der
Kurfürst, als er von Custine’s Befehl hörte, meinte: „er solle das
Geld in Mainz abholen“ u. s. w. Endlich sei noch bemerkt, dass
Rud. Lehmann durch seine Unkenntniss sich sogar manchmal lächer-
lich macht, indem er z. B. S 262 die Abkürzung Fisc. von Fis-
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halb ich nicht mit Heyne den alten Forster ein „Ungeheuer“ nennen
möchte, sondern ich vergleiche ihn mit dem Consul Brutus, der
seine Söhne hinrichtete, welche die Republick verrathen wollten.
Rudolph Lehmann hat alle diese Anklagen „auf Leben und
Tod“ ganz übergangen, nur ihn gerühmt ob seiner freien Gesinnung,
der Deutsche „darf aber nicht auf Kosten der Integrität die Frei-
heit eintauschen“ wie Wirth richtig bei dem Hambacher Fest sagte.
Freilich, wer wie Rud. Lehmann meint „das decretum avocatorium
des Kaisers“, das vor dem Eintritt in französische Dienste warnt,
drohe auf „höchst unsinnige Weise“ mit Strafen — während
Napoleon, wie wir oben sahen, ähnliche Fälle mit Todesstrafe be-
legte — wer wie Rudolph Lehmann glaubt (S. 277) „die Forde-
rung der Rheingrenze sei eine natürliche“ — während bekannt ist,
dass nicht Flüsse, sondern Berge natürliche Grenzen sind — ein
solcher hat zu wenig patriotisches Gefühl, um über Forster zu
urtheilen, er hat zu wenig allgemeine Kenntnisse, um bei völker-
rechtlichen Fragen mitsprechen zu können. Mag Rudolph Lehmann
immerhin „ein Bewunderer Friedrich des Grossen“ sein (S. 279);
mag er mich „antipreussischer Tendenzen“ anklagen, weil ich die
Konferenz vom 11. Oktober 1792 erzählte; aber wenn Forster
wünscht, „dass die preussische Armee vernichtet werde“, weiss so-
fort Rud. Lehmann eine Entschuldigung (S. 278); wenn ich er-
zähle, „dass Forster in Grünstadt öffentlich sagte: „den Kaiser und
den König von Preussen zu ermorden sei kein Verbrechen, sondern
die edelste That“, so übergeht dies Rudolph Lehmann (S. 372);
Forster ist ja „keiner schlechten Handlung fähig“ wie Rud. Leh-
mann Forster’s Worte wiederholt (S. 281); kann er ja „die sitt-
liche Grösse desselben“ nicht genug bewundern (S. 261). Wie ich
schon oben sagte, Rudolph Lehmann hat weder mein Werk noch
andere Schriften über Forster genau angesehen noch weniger be-
achtet; er ist zu sehr hingerissen von der Hoheit seines Helden,
als dass er nur im Geringsten Unbefangenheit im Urtheil oder
Billigkeit der Gesinnung besitzt. Auch sonst fehlt Rud. Lehmann
vielfach. So- sagt er: in Mainz „war die Presse vollständig frei“
(S. 352); da doch am 21. Nov. die Administration, deren Vice-
Präsident Forster war, verbot, Schriften, die nicht im jetzigen
Sinne abgefasst sind, zu verbreiten und die Verfasser zu bestrafen
gebot. — Die Rede Albini’s wird mit den alten Anekdoten vorgebracht
(S. 265), wiewohl sie noch erhalten ist und ganz anders lautet.—-
Rud. Lehmann scheint auch den Fürstbischof von Worms nicht
für eine Person mit dem Kurfürsten zu halten, da er schreibt:
„Fürstbischof musste kontribuiren“ (S. 265), während doch der
Kurfürst, als er von Custine’s Befehl hörte, meinte: „er solle das
Geld in Mainz abholen“ u. s. w. Endlich sei noch bemerkt, dass
Rud. Lehmann durch seine Unkenntniss sich sogar manchmal lächer-
lich macht, indem er z. B. S 262 die Abkürzung Fisc. von Fis-