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Frohberger: Ausgewählte Reden des Lysias.

jene vielen trefflichen Bürgern verderbliche Denuntiation betroffen
werden konnten, und Lysias recht wohl den Verlust jedes dersel-
ben als ein besonderes αμάρτημα des A. betrachten durfte. Die Un-
möglichkeit, dass das εκάβτον αμαρτήματος nur auf den einen Ball
der Denuntiation gehe, wird also auf p. 148 behauptet und 151
wieder die Möglichkeit zugegeben. Ueberdies entsteht, wenn man
69 mit 65 vergleicht, die grosse Lächerlichkeit, dass an letzterer
Stelle für jedes αμάρτημα des A. die Todesstrafe als unvermeidlich
erkannt wird, an ersterer aber eine grosse Menge derselben mit
10,000 Drachmen abgebüsst worden ist. Wir wissen, dass man
sich frühe damit abgab, die Autoren zu eigener Uebung zu para-
phrasiren, vgl. Synesius ed. Petav. 41 und Emperius zu Dio Chry-
sost. praef. p. VII; ein solches, nicht ohne Kenntniss der oratori-
schen Litteratur verfasstes, aber kläglich genug ausgefallenes Fa-
bricat liegt uns hier vor, an dessen Nullität weder Scheibe noch
Westermann gezweifelt haben. Ueberconservativ beweist sich Fr.
auch in §. 63, wenn er die höchst unnützen Worte ον 6νλληφ&έν-
τες ονθε νπομείναντες την κρίβιν retten will; sie sollen causal
dem φνγοντες (sie flohen, weil man sie nicht hatte arretiren und
vor Gericht stellen können) und φνγοντες wieder temporal dem
κατελ&όντες untergeordnet sein, sie kehrten zurück, nachdem sie
geflohen waren, damit niemanden einfalle, sie möchten κατελ&εΐν
ohne vorher sich geflüchtet zu haben. Um diesen Knaul von Par-
ticipien hervorzubringen strich Fr. das καί vor ον βνλληφ&εντες,
die Partikel ist aber unentbehrlich um die beiden echten Partici-
pien zu verbinden. Komisch rechtfertigt Fr. diesen Zusatz, wel-
cher ja die Erklärung enthalte, »durch welche Mittel das Geschick
das böse Thun des Agorat wirkungslos machte.« Sonst würde man
freilich meinen, es könne jemand gefesselt sein und doch durch-
gehen. Eine merkwürdige Stelle ist ferner §. 37, welche in der
hiesigen Handschrift zu την μεν κα&αι,ρονβαν ετά την νΰτεραν
seines Correlates entbehrt. Bei einer Eintheilung wird man aber
schwerlich die Licenz nachweisen können, dass das erste Glied mit
μεν eingeleitet wird, das zweite aber als selbstverständlich ganz
wegbleibt, wie Fr. annimmt. Die von ihm citirten Fälle sind ent-
weder der Art, dass das zweite Glied nur in verschiedener und
anakoluther Fassung folgt, also dem Sinne nach nicht fehlt, oder
es sind keine eigentlichen Eintheilungen; das Fehlende kann dann
in Phrasen wie εγώ μεν οίμσκ hinzugedacht werden. An unserer
Stelle ist aber jedem gesunden Gefühle die Auslassung des zweiten
unerträglich. Man hat daher auf mancherlei Weise es zu ergänzen
versucht, schon der Redactor des Laurentianus (C.); dabei wurde
übersehen, dass, wie Sauppe bemerkte, eine Unterscheidung der
Stimmsteine in dem fraglichen Process gar nicht statt hatte, nur
der Tische, worauf man seinen Stein legte: auf den Tisch nun,
welcher die befreienden Stimmsteine aufnehmen sollte, wagte nie-
mand den seinigen zu legen. Wozu also die Angabe der Ver-
 
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