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Kleine Mitteilungen.

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das Dekret vom 4. März keine endgültige Verurteilung darstellt.
Durch das Aberkennen des Amtes war doch nur der Fall der noch
unentschiedenen Sache geschaffen. Vermochte der Gemassregelte seine
Berechtigung zu erweisen, dann konnte es geschehen, dass der heilige
Stuhl Gnade walten liess. Mit sich selbst ist der Papst also nicht
so sehr in Widerspruch getreten. Freilich der weitergehenden Folge-
rung, die der Kardinal Gerhard schon aus dem Beschluss vom
4. März abgeleitet hatte, wurde der Boden entzogen, wenn die Kurie
nachträglich die Ansprüche Gebhards der Prüfung würdigte. Aber
es ist nicht undenkbar, auch nicht das erste Mal, dass ein Legat
dergestalt berichtigt wurde.1
Allem Anschein nach hat niemand anders als Adalbert von
Mainz sich zunächst sehr vorsichtig verhalten in der Frage, wie der
Befehl des Papstes auszuführen sei. Die Würzburger Gegnei' Geb-
hards werden sich gleich an ihn gewandt haben, was sie auf die
Weisung des Kardinals hin machen sollten. Ein ziemlich schwieriger
Brief des Codex Udalrici erklärt sich wenigstens, wenn man ihn als
Antwort auf dieses Ersuchen auffasst.2 Höchst gerecht findet da der
Erzbischof die Entscheidung Roms, aber er will sich genau daran
halten, was es bestimmt hat, und ja nicht darüber hinausgehn. Wenn
die Würzburger Kirche sich einig weiss, so mag sie in Gottesnamen
dazu schreiten, einen etwaigen Eindringling von sich abzuwehren.
Aber er rät zur Ueberlegung und zu wohlbedachtem Aufschub und
lehnt die Verantwortung für ein überstürztes Handeln von sich ab.
Eine Neuwahl ist dann auch damals nicht erfolgt. Die nötige
Eintracht im Kapitel war wohl nicht zu erreichen. Denn Gebhard
hatte gleichfalls seinen Anhang. War er doch ein vornehmer Herr, der
Einfluss und gute Freunde genug in Franken besass, auch unter der
Geistlichkeit. Diesem Gebhard hat 1125 Udalrich von Bamberg die
erste Ausgabe seiner kostbaren Briefsammlung gewidmet.3 Und so
scharf Adalbert von Mainz gegen ihn und das Aergernis seiner In-
vestitur geeifert hatte4 5, nach dem Tode Ruggers war er selbst ernst-
lich mit dem Gedanken umgegangen, die Würzburger Wirren durch
die Bestätigung Gebhards zu beenden.0 So hätte er vielleicht eine

1 s. Hinschius Kirchenrecht I 510.
2 Jaffe 400 Nr. 229, s. Bernhardi 112 Anm. 25. Aber Hefele-Knöpfler
Konziliengesch. V 396 geben dem Brief ungefähr die oben vertretene Aus-
legung, und wohl mit Recht.
3 Jaffe 17, vgl. 1. Ueber Udalrich s. Dümmler im Neuen Archiv 19, 222
4 Jaffe 520 Nr. 25.
5 Jaffe 398 Nr. 226.
Histor. Vierteljahrschrift. 1898. 2. 15
 
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