Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Junge, Friedrich
Syntax der mittelägyptischen Literatursprache: Grundlagen einer Strukturtheorie — Mainz/​Rhein: Verlag Philipp von Zabern, 1978

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.70996#0035
License: Creative Commons - Attribution - ShareAlike

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
melsrichtungen, die Sinuhe auf seiner Flucht von Libyen her einschlägt — hier ist der Umkehr-
punkt: er beendet seinen Weg Richtung Oberägypten, setzt von der West- auf die Ostseite über
und macht sich endgültig auf die Flucht nach Syro-Palästina (s. Goedicke 1957).
Theoretisch sollte das Verbum dieses Beispiels nur durch einfache Voranstellung von jw
„prädikativ" werden, bei einem *jw d3j.n=j dürfte dann allerdings die AP nicht mehr das Prä-
dikat, die notwendige und „betonte" adverbielle Bestimmung sein. Diese Möglichkeit an-
genommen, spricht aber nichts dagegen, daß bei einem Satz mit *jw d3j.n=j ... nicht auch die
obigen Angaben hätten stehen können, nur wären sie dann wie entbehrliche Zusatzinforma-
tionen zur Überquerung des Flusses behandelt worden!
So ist zu bemerken, daß das Verbum selbst offenbar in beiden Fällen, dem vorliegenden
wie dem hypothetischen, vom „Ad-Verb" qualifiziert wird, wenn auch in ganz unterschiedlicher
Weise. In einem Fall, dem des „betonten" Adverbs, wird der Verbalinhalt „spezifiziert", inso-
fern nicht jede denkbare Art von Überquerungsmethode als möglich anzusehen ist, nur die eine,
geschilderte. Im anderen Fall wird der Verbalinhalt „charakterisiert", insofern als es an sich
gleich ist, welche Überquerungsmethode der Zuhörer/ Leser für wahrscheinlich hält, mit Floß,
Fähre, o. ä., - es war aber die mit wsh.t-Boot usw.8. In einer konkreten Gegenüberstellung:
- BritMus. 828 jw hzj.n=f wj hr=f r °.t wr.t „Er lobte mich deswegen sehr" — das Weglassen
von „sehr" hätte kaum Konsequenzen; — aber:
- BauerB 1,267 ... sqdd U hft wd=k „Gemäß Deinem Befehl segelt das Land" (Polotsky
1944, 79 §28 (4)).
Aber dieser inhaltliche Bezug der adverbiellen Bestimmung ist nicht auf das Verbum be-
schränkt. Er kann in entsprechender Weise den nominalen Komplementen des Verbums gelten.
Alle Formen der Klasse AP lassen sich so mit Bezugsnomina belegen:
— Urk. IV 697,6—7 jst hdj.n hm=f hr h3q dmj.w ... „Städte plündernd ... begab sich seine
Majestät nordwärts" (falls jst/jst/jsk wie mk nicht-restriktiv ist, vgl. Polotsky 1965, § 43 ff.)
- Relation zwischen Präp. + Inf. und dem „Subjekt" des Konstituentensatzes (oder des über-
geordneten prädikativen Satzes, falls die Partikel restriktiv ist).
Ebenso (mit Präp. + Nomen)
- Urk. IV 77,6 prr=j jm m m^-hrw „Gerechtfertigt ging ich dort heraus" (Polotsky 1944, 79
§28 (5)': „... (en etat de justification)");
und
— Schiffbr. 171-172 rdj.n=j hknw hr mrj.t nnbn jw pn „Am Ufer gab ich dem Herrn dieser
Insel Lobpreis" - Bezug auf das „Objekt" des Konstituentensatzes.
Möglicherweise sogar mit „echtem" Adverb
- Sin. B25—26 „... (worauf ich Beduinen sah) sj'.n wj mtn jm p'j wnn hr Km.t „Der Scheich -
und zwar von denen — welcher in Ägypten gewesen war, erkannte mich" (???).
8) Diese einfache Umformulierung eines schon gegebenen Satzes ist natürlich in Wirklichkeit nicht möglich,
weil die Intention ja schon vor der Formulierung eine andere sein muß; hier, mit so speziellen Angaben wie: ohne Ruder,
mit der Kraft des Windes, ist sie schon von der lexikalischen Besetzung her ausgeschlossen; als hypothetische, zur Ab-
schätzung der Opposition, kann man sie aber vielleicht gelten lassen.

31
 
Annotationen