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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 13.1902

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Kleine Mitteilungen
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ZEICHNUNO VON HERMANN

HIRZEL, BERLIN

KLEINE MITTEILUNGEN

SCHULEN

KARLSRUHE. Grossherzogliche Kanstgewerbe-
schule. Nach dem Jahresberichte für das ver-
flossene Schuljahr 1900/01 wurde die Schule
von 218 Schülern, darunter 157 Badenser und 10
Nichtdeutsche, besucht. Nach dem Berufe waren es
87 Dekorationsmaler, 27 Bildhauer, 27 Möbelzeichner,
12 Schreiner, 12 Zeichenlehrer, 11 Schlosser, 6 Ar-
chitekten, 6 Lithographen, je 3 Modelleure, Graveure,
Ciseleure, Glasmaler, Keramiker, Techniker, Kalli-
graphen, je 1 Steinhauer, Instrumentenmacher, Drechs-
ler, Stanzer, Xylograph und Conditor. In dem bereits
im Januar d. J. übergebenen Neubau der Kunst-
gewerbeschule wird der Unterricht der männlichen
Abteilung am 22. Oktober d. J. beginnen, während
von Mai bis Ende September die »Erste deutsche
Glasmalereiausstellung« darin abgehalten wurde. Mit
Beginn des neuen Schuljahres wird in dem früheren
Kunstgewerbe-Schulgebäude, das nunmehr im wesent-
lichen für die Erweiterung des bereits dort unter-
gebrachten Kunstgewerbemuseums bestimmt ist, auch
für eine besondere Damenabteilung, welche der Schule
angegliedert wird, kunstgewerblicher Unterricht erteilt
werden.

Sämtliche Lehrer der Anstalt konnten mit Ge-
nehmigung der vorgesetzten Behörde die Pariser
Weltausstellung wie die Ausstellung der Darmstädter
Künstlerkolonie besuchen.

Im Kunstgewerbemuseum, dessen Bestände wieder
namhaften Zuwachs teils durch Ankäufe, teils durch
Schenkungen erhielten, wurden im Laufe des Jahres
verschiedene grössere und kleinere Sonderausstellungen
abgehalten. Leider hat sowohl die Schule wie das
Museum den Heimgang ihres langjährigen hoch-
verdienten Leiters, des am 28. Juli verstorbenen Herrn
Professor Götz, zu beklagen. -r-

M'

VEREINE

|ÜNCHEN. Verband Deutscher Kunstgewerbe-
vereine. Der elfte Delegiertentag und ein all-
gemeiner deutscher Kunstgewerbetag fand vom
29. Juni bis 3. Juli d. J. statt. 21 Delegierte waren an-
wesend als Vertreter des Vereins für deutsches Kunst-
gewerbe in Berlin, der Kunstgewerbevereine Dresden,
Chemnitz, Breslau, Hamburg, Hanau, Hannover,
Oldenburg, Pforzheim, des mitteldeutschen Kunst-
gewerbevereins in Frankfurt a. M., des Gewerbe-

vereins in Hannover, des Kunstgewerbe-Museums in
Leipzig, wie des Bayerischen Kunstgewerbevereins in
München und des Württembergischen Kunstgewerbe-
vereins in Stuttgart. Der Verband war so mit
33 Stimmen vertreten. Den Vorsitz übernahm Dir.
Dr. Brinckmann und Prof. v. Thiersch (II. Vors.); als
Schriftführer fungierten E. Flemming und Direktor
Dr. Graul.

Dem Verbände sind die Kunstgewerbevereine von
Lübeck und Chemnitz mit je einer Stimme als Mit-
glieder beigetreten, dagegen wurde die Aufnahme des
Vereins der Künstlerinnen und Kunstfreundinnen in
Leipzig vertagt bis zur Erbringung des Nachweises,
dass die Pflege des Kunstgewerbes eine Hauptaufgabe
des Vereins ist. Hierauf brachte Fabrikant Stöffler-
Pforzheim eine Anzahl Anträge und Leitsätze für
planmässige Pflege des kunstgewerblichen Dilettantis-
mus vor, worüber man jedoch dem Kunstgewerbetag,
auf dem Herr Stöffler das gleiche Thema in einem
Vortrage behandelte, weitere Verhandlung vorbehielt1).

Schon auf dem Delegiertentage in Stuttgart war
von dem damaligen Vorort Berlin bei Übergabe seines
Amtes betont worden, dass eine Reorganisation des
Verbandes, wenn er lebensfähig sich erweisen solle,
dringend nötig sich erweise. Der neue Vorort Ham-
burg hatte es übernommen, diese Frage der Reor-
ganisation weiter zu verfolgen und Direktor Dr. Brinck-
mann legte nun folgende Leitsätze für die Reorgani-
sation des Verbandes vor. 1. Regelmässige Abhaltung
eines jährlichen Delegiertentags zu Anfang der Oster-
woche. 2. Wahl von Vertrauensmännern abseifen
jeden Vereins in einer der Stimmberechtigung ent-
sprechenden Anzahl. Diese Vertrauensmänner haben
ein für allemal die Befugnisse, welche nach der Ge-
schäftsordnung den Delegierten zustehen. Sie ver-
mitteln den brieflichen Verkehr zwischen dem Vorort
und den Verbandsvereinen. Sie vertreten ihren Verein
auf allen Verbandstagen und Kunstgewerbetagen, so-
lange nicht durch Vereinsbeschluss besondere Dele-
gierte an Stelle der Vertrauensmänner ernannt sind.
3. Fortfall der die Bewegungsfreiheit hemmenden
langen Fristen für die Einberufung von Delegierten-
tagen. 4. Ausgabe regelmässiger Jahresberichte, in
denen Rechenschaft gegeben wird über die Erfolge
von Anschlüssen, Wünschen und Kundgebungen jeder
Art der Organe des Verbandes im Vorjahre und in

1) Wir gedenken demnächst noch ausführlicher hier-
über berichten zu können.
 
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