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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 28.1917

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Hoeber, Fritz: Emil Preetorius
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Kunstgewerbliche Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.4829#0088

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siger Linienführung oft recht Gewagtes geleistet, wie
etwa in jenem durch die Straße dahergewehten gelben
Gigerl mit Hund des Plakats der »Sonderausstellung
Preetorius«: voll ästhetischer Frechheit durchbricht hier
die Figur die Reliefebene, ohne sich viel um alle
rationalistischen Kunstforderungen a priori zu küm-
mern1). Derlei Kühnheiten werden durch eine äußerst
gewählte, dekorativ zusammengehaltene Farbengebung
mildernd ausgeglichen: Plakate wie Buchdeckel, auch
die leichten Aquarelltönungen der Vollbilder wie die
des »Schulmeisterleins Wuz« zeigen bei Preetorius
immer eine gebundene Harmonie, sei es durch ihre
feine Zartheit selbst, sei es durch die Beschränkung
auf wenige, koloristisch gut zu einander passende,

1) In seinen »Elementargesetzen der bildenden Kunst«,
Leipzig und Berlin, 1. Aufl. 1909 und 2. Aufl. 1911, sucht
Hans Cornelius die Einseitigkeit einer Künstlerlehre wie
der in Adolf Hildebrands »Problem der Form« zur Be-
rühmtheit gelangten Raumästhetik auf die gesamte künst-
lerische Sichtbarkeit als normative Ästhetik anzuwenden.
Mir Recht findet dies unkritische Verfahren u. a. auch von
Hans Tietze (Die Methode der Kunstgeschichte, Leipzig
1913, auf S. 108 und 240) die gebührende Zurückweisung,
wenn er schreibt: »Stärker noch als in der theoretischen
Begründung durch Fiedler zeigt sich dieser Charakter der
Kunsttheorie im Versuche praktischer Umsetzung, also zu-
nächst in Hildebrands »Problem der Form«, das sich zu
Fiedler verhält wie das Gesetz zur Gesetzlichkeit. Die Ein-
seitigkeit der Lehre tritt besonders in ihrer breiten Aus-
dehnung durch H. Cornelius deutlich zutage. . . . Sobald
ein größerer Entwicklungsabschnitt überblickt wird, oder
eine Gegenüberstellung verschiedener Formalintentionen
verschiedener Zeiten erfolgt, muß der Kunsthistoriker den
ruhenden Mittelpunkt verlassen und von den zwei Wegen,
die ihn einladen, seiner Wissenschaft entsprechend den
wählen, der zur Rücksichtnahme auf die historische Stellung,
d. h. zur kunsthistorischen Interpretation führt. Auch hier
sind wiederum Wölfflins Gegenüberstellungen von Quattro-
cento und Cinquecento, von Renaissance und Barock klas-
sische Beispiele, während die Nichtberücksichtigung zu
einer Analyse auf Grund eines bestimmten ästhetischen
Systems oder auf Grund subjektiver Wertschätzung der be-
treffenden Kunstrichtung führen muß. Ersteres ist der
Mangel von Hans Cornelius, Elementargesetze der bilden-
den Kunst.«

starke Töne — etwa gelb, orange, grün oder gelb,
hell- und dunkelbraun, zart violett und grün usw.

Endlich ist in diesem Zusammenhang der Ge-
brauchsgraphik noch der Schrift Erwähnung zu tun:
Wie in seinem gesamten Kunstschaffen, so gibt sich
auch auf diesem Sondergebiet der Künstler malerisch
gelöst und bildet hier einen Gegensatz zu den Schrift-
künstlern streng formaler Haltung wie etwa Walter
Tiemann und Peter Behrens. Am ehesten steht Pree-
torius Lucian Bernhard nahe, dessen Fülle und Saftig-
keit häufig seine mit dem Pinsel oder der breiten
Feder gezeichneten Buchstaben verwandt sind. Daß
er auch hier, vor allem in den dazu sehr geeigneten
Kursivlettern, seine Vorliebe für den exzentrischen
Schnörkel bekundet, ist aus dem bisher Betrachteten
verständlich. — Stofflich hat Emil Preetorius in seinen
Beschriftungen sowohl die Antiqua wie die Kursive,
die gotischen wie die Frakturbuchstaben verwandt,
und es ist, bei der Produktivität und Phantasie unsers
Künstlers, zu erwarten, daß er hierin, wie auf allen
andern graphischen Gebieten, noch Großes und Zu-
sammenhängendes schaffen wird.

Versucht man jetzt, auf Grund dieses reichen
künstlerischen Bestandes, ein abschließendes Werturteil
über Preetorius' Schaffen zu fällen, so ergibt sich eine
in bestimmtem Sinn einzigartige Stellung des Künstlers:
Er darf als der malerische Zeichner und Illustrator im
Kreis seiner graphischen Spezialkollegen gelten, als
deren ausgesprochen lineare Vertreter etwa Julias
KUnger oder F. H. Ehmcke zu nennen wären. — Seine
schöpferische Bedeutung aber auf dem Feld der mo-
dernen Buchkunst im allgemeinen wird schon durch
die Tatsache hinreichend gekennzeichnet, daß gleich
sein bibliographisches Erstauftreten, die Ausstattung
des »Schlemihl«, mit den Typ des ganz neuen illu-
strierten Buches überhaupt schuf, daß hier u. a. zum
erstenmal in solcher Art die Silhouette wieder ver-
wandt wurde, daß sein Umschlag — wie noch andere,
gleichzeitig und schon vorher erschienene Buchdeckel,
Almanach- und Katalogtitel usw. von Preetorius'
Hand — eine Einwirkung nachhaltiger Art gehabt hat,
wie sich das mit dem Finger aufzeigen ließe.



KUNSTGEWERBLICHE RUNDSCHAU







PREISAUSSCHREIBEN

Frankfurt a. M. Zwischen den Stadtverwaltungen
Frankfurt a. M., Kassel und Wiesbaden wurde folgende
Vereinbarung getroffen: Wettbewerb auf den Gebieten der
Bildhauerkunst, der Baukunst und des Städtebaues, die als
allgemeine Wettbewerbe nicht ausgeschrieben werden sollen,
die aber ihrer Art und Bedeutung nach über das rein ört-
liche Interesse hinausgehen, sollen nach den folgenden
Grundsätzen auf die in der ganzen Provinz Hessen-Nassau
wohnenden Künstler ausgedehnt werden. Es ist zulässig,
Wettbewerbe kleineren Umfangs bei den Werken der Bild-
hauerkunst bis zu 20000 M., bei Werken der Baukunst bis
zu 100000 M., bei denen in der Regel das öffentliche Inter-

esse überwiegt, auch künftig nur unter den Künstlern der
betreffenden Städte auszuschreiben, desgleichen bei Not-
standsbewerben, d. h. bei solchen, die lediglich zu dem
Zweck der Unterstützung notleidender Künstler ausge-
schrieben werden. Die Zuziehung einzelner, besonders ge-
eigneter und auswärtiger Künstler zu den für die Provinz
offenen Wettbewerben ist zulässig. Den Wettbewerben
sollen die allgemein anerkannten Grundsätze für Aus-
schreibungen von Wettbewerben zugrunde gelegt werden.
Zu den Provinz-Wettbewerben soll mindestens ein außer-
halb der Provinz wohnender, angesehener Sachverständiger
als Preisrichter zugezogen werden. Das Ergebnis der Wett-
bewerbe ist in den größeren Zeitungen der Provinz, also
nicht nur in den Lokalblättern bekannt zu geben. Die

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