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Mackiewicz, Johann von
Anweisung Situationsplane zu zeichnen und zu illuminiren — Prag, 1806

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https://doi.org/10.11588/diglit.16183#0173

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natürlichen Lage zeichnen , oder hat man keine Gelegenheit sie zu bereisen,
so deutet man sie durch hiezu bessimmte Zeichen wie die andern an, be-
merket aber doch
5) die Exerzierplätze , die Reitschulen und die Pferdeschwemmen,
wie sie links oder rechts gegen Norden oder Süden u. s, w* an jedem
Orte liegen.
6) ziehet man die Strassen nach geraden Linien von einem Orte zum
andern, und bey den Ortschaften nach ihrer Lage, von einem Eingänge
zuth andern. ChauiTeen werden durch Paralellinien angedeutet; auf welchen
man denn durch willkührlich angenommene Zeichen — wie solche bey die-
sem Plan im Cartel slehen — die Entfernungen von einem Orte zum an-
dern bemerket; indem der beigesügte Massstab keine immerdar zureichende
,3eyhülfe ist»
7) lavirt man alle FlüsTe und was sünst seiner Befiimmiing gemäss la-
virt werden soll , und zeiget die Gränze an ; wie man an diesem Plane
sieht
8) zeichnet man hiezu ein Cartel, und schreibt in dieses , was der
Plan vorstellet , und was die willkührlich angenommenen Zeichen bedeuten»
Dann schreibt man auch zu einem jeden Ort und Fiussu.s. w. delTeo Nahmen ,
und erklärt alles übrige, was von einigem Jnteresse ist, und einer Erklärung
bedarf.
I v
9) ziehet man zur Vollendung des Plans eine Einfassung um
dcnselben,
S. 33°*
Die Dislocationspläne der Infantericregimenter können eben auch aus
solche Art gezeichnet werden. Es findet mir dieser Untersehied dabey Itatt,
dass man keine Reitschulen und Schwemmen darauf andeutet, und die in
den Orten einquartirten Abiheilungen durch die der Insanterie zukommenden
Vierecke bemerket. Gemeiniglich bezeichnet man durch To ein Viereck eine
Com-
 
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