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3) legt man jeden Kreis oder District durchaus mit einer besondern
beliebigen Farbe sehr blass an ; wie aus Landkarten gewöhnlich ili , hier
aber roth , grün und gelb geschah. Man muss hiezu einen etwas großen,
l'insel nehmen, und nicht lange damit umgehen, damit es nicht fleckigt
ausfalle; Gegenständeh von andern Farben aber rriüss man sich- mit Behut-
samkeit nähern,
4) macht man alle Orte mit den -ihnen zukommenden Zeichen nach §♦
174, schwarz oder roth, nach Belieben.
Ich habe hier die mit Einquartirung belegten Orte nach ihrer Lage ge-
zeichnet; als welches ein Ossizier , der die Standquartire regulirt, oder
sie soult bereiset, leicht thun kann;, er darf sich nur die Lage der Ortschaf-
ten nach dem Augenmafse entwersen , und sie hiernach in seinen Plan eintra-
gen ; wobey aber die Hauptkirche siets auf den nach der Landkarte bestimm-
ten Punkt gesetzt werden muss. Es hat nichts zu sagen , wenn auch die
Ortschasten etwas grösser ausfallen , als es der Masssiab erfordert, wenn
nur ihre Lage richtig ist.
Bej allen diesen Orten habe ich auch die in einigen befindlichen Ka-
sernen, die Offiziersqiiartiere, die Exerzierplätze, wie solche auf dieser oder
jener Seite des Orts liegen können, die Reitschulen, wo welche sind, dann
die Stellen an FlüHen und Bächen, wo in die Schwemme geritten wird, an-
gemerket, und die Erklärung der willkiihrlichen Bezeichnungen im Carte!
bej'gesetzt.
Auf solche Art wird ein commandirender Chefin den Stand gesetzt,
sich mitteilt des Plans die nöthige Kenntniss von der Lage und Beschaffen-
heit der Ortschaften zu verschasfen 3 auf welcher Seite z. B. sich die Exer-
zierplätze, Reitschulen, Schwemmen u. s. w, befinden, 11. dgl. Wenn er
dann beym Visitiren in solche Orte kommt, weiss er schon im voraus,
was dort auzutreften ist.
Zeichnet man einen solchen Plan grösser , so kann dieses alles noch
besser ausgedrückt werden, Will man aber die Ortschaften nicht nach ihrer
na-
3) legt man jeden Kreis oder District durchaus mit einer besondern
beliebigen Farbe sehr blass an ; wie aus Landkarten gewöhnlich ili , hier
aber roth , grün und gelb geschah. Man muss hiezu einen etwas großen,
l'insel nehmen, und nicht lange damit umgehen, damit es nicht fleckigt
ausfalle; Gegenständeh von andern Farben aber rriüss man sich- mit Behut-
samkeit nähern,
4) macht man alle Orte mit den -ihnen zukommenden Zeichen nach §♦
174, schwarz oder roth, nach Belieben.
Ich habe hier die mit Einquartirung belegten Orte nach ihrer Lage ge-
zeichnet; als welches ein Ossizier , der die Standquartire regulirt, oder
sie soult bereiset, leicht thun kann;, er darf sich nur die Lage der Ortschaf-
ten nach dem Augenmafse entwersen , und sie hiernach in seinen Plan eintra-
gen ; wobey aber die Hauptkirche siets auf den nach der Landkarte bestimm-
ten Punkt gesetzt werden muss. Es hat nichts zu sagen , wenn auch die
Ortschasten etwas grösser ausfallen , als es der Masssiab erfordert, wenn
nur ihre Lage richtig ist.
Bej allen diesen Orten habe ich auch die in einigen befindlichen Ka-
sernen, die Offiziersqiiartiere, die Exerzierplätze, wie solche auf dieser oder
jener Seite des Orts liegen können, die Reitschulen, wo welche sind, dann
die Stellen an FlüHen und Bächen, wo in die Schwemme geritten wird, an-
gemerket, und die Erklärung der willkiihrlichen Bezeichnungen im Carte!
bej'gesetzt.
Auf solche Art wird ein commandirender Chefin den Stand gesetzt,
sich mitteilt des Plans die nöthige Kenntniss von der Lage und Beschaffen-
heit der Ortschaften zu verschasfen 3 auf welcher Seite z. B. sich die Exer-
zierplätze, Reitschulen, Schwemmen u. s. w, befinden, 11. dgl. Wenn er
dann beym Visitiren in solche Orte kommt, weiss er schon im voraus,
was dort auzutreften ist.
Zeichnet man einen solchen Plan grösser , so kann dieses alles noch
besser ausgedrückt werden, Will man aber die Ortschaften nicht nach ihrer
na-