S7-
Theile des Terrain , vermöge der Ausnahme,, nach ihrer natürlichen Lage
und Figur; wie bereits an mehrern Orten erwähnt worden, und auf dem
PL XVII* deutlich vorgestellt ist. Bey der Aus- und Abzeichnung- ver-
lichtet man alles nach der in der I» Abtheil, vorgeschriebenen Ordnung,
Da diese Pläne stets nach einem ziemlich grossen Masssiab aufge-
nommen werden, um auch von den kleinlteu - Grundßückeu die wahre
Gestalt und Grösse mit Zuverlässigkeit zu erhalten, so muss man auch
die Häuser in den Orten sammt ihren Gärten und sonltigen Zugehörim-
gen nach ihrer wahren Lage zeichnen 5 wie auf diesem Plaue. Indess
braucht man doch nicht jedes Haus besonders aufzunehmen, sondern,
wenn die Häuser alle von Holz, oder gemischt sind, oder wenn sich höl-
zerne Gebäude, als Scheuern, Schöpfen u s. w. darunter befinden, wel-
che mit angegeben werden müssen, kann man solche, wie schon gesagt,
gelb machen. Aus erwähnter Ursache können auch die Bäume in den
Waldungen und die einzelnen zersireuten Bäume nach §. 1O0. gezeichnet
werden, nähmlich so, wie sie in der Natur sind.
Die Grenzen sammt den Grenzsieinen a, zeichnet man nach ihrem
Gange; da wo ein Fluss, Bach, Wege u. s, w. die Grenzscheide aus-
machen (wie hier gegen Ölten ein Fluss und Bach, gegen Süden ein
Weg ) braucht man keine Punkte oder Striche zu machen, sotuiern legt
nur daselbfl mit zweyerley Farben an; wie aus dem Plane zu sehen ist.
Um nöthigen Falls über das Angrenzende einige Auskunst zu geben;
zeichnet man diejenigen jenseitigen Gegsnliände, welche gegen die daran
Rollenden verschiedener Art sind, ganz ssüchtig längs der Grenze hin,
die gleichartigen aber können ( als dafür erachtet) füglich ganz weg blei-
ben. Unser Plan liesert ein Beyspiel davon ; an- den nördlichen und
mittägigen Grenzen iß ein Wald zu sehen, die entgegen gesetzen ssehen
(gleich dem PI. XVIII.) leer.
In die Fluren schreibt man ihre Nahmen, wie im PI. XVII.; doch
pflegt man nur die Benennungen der Haupüheüe beyzui'elzen j weil bey
den
Theile des Terrain , vermöge der Ausnahme,, nach ihrer natürlichen Lage
und Figur; wie bereits an mehrern Orten erwähnt worden, und auf dem
PL XVII* deutlich vorgestellt ist. Bey der Aus- und Abzeichnung- ver-
lichtet man alles nach der in der I» Abtheil, vorgeschriebenen Ordnung,
Da diese Pläne stets nach einem ziemlich grossen Masssiab aufge-
nommen werden, um auch von den kleinlteu - Grundßückeu die wahre
Gestalt und Grösse mit Zuverlässigkeit zu erhalten, so muss man auch
die Häuser in den Orten sammt ihren Gärten und sonltigen Zugehörim-
gen nach ihrer wahren Lage zeichnen 5 wie auf diesem Plaue. Indess
braucht man doch nicht jedes Haus besonders aufzunehmen, sondern,
wenn die Häuser alle von Holz, oder gemischt sind, oder wenn sich höl-
zerne Gebäude, als Scheuern, Schöpfen u s. w. darunter befinden, wel-
che mit angegeben werden müssen, kann man solche, wie schon gesagt,
gelb machen. Aus erwähnter Ursache können auch die Bäume in den
Waldungen und die einzelnen zersireuten Bäume nach §. 1O0. gezeichnet
werden, nähmlich so, wie sie in der Natur sind.
Die Grenzen sammt den Grenzsieinen a, zeichnet man nach ihrem
Gange; da wo ein Fluss, Bach, Wege u. s, w. die Grenzscheide aus-
machen (wie hier gegen Ölten ein Fluss und Bach, gegen Süden ein
Weg ) braucht man keine Punkte oder Striche zu machen, sotuiern legt
nur daselbfl mit zweyerley Farben an; wie aus dem Plane zu sehen ist.
Um nöthigen Falls über das Angrenzende einige Auskunst zu geben;
zeichnet man diejenigen jenseitigen Gegsnliände, welche gegen die daran
Rollenden verschiedener Art sind, ganz ssüchtig längs der Grenze hin,
die gleichartigen aber können ( als dafür erachtet) füglich ganz weg blei-
ben. Unser Plan liesert ein Beyspiel davon ; an- den nördlichen und
mittägigen Grenzen iß ein Wald zu sehen, die entgegen gesetzen ssehen
(gleich dem PI. XVIII.) leer.
In die Fluren schreibt man ihre Nahmen, wie im PI. XVII.; doch
pflegt man nur die Benennungen der Haupüheüe beyzui'elzen j weil bey
den