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Deutscher Altphilologenverband [Hrsg.]
Mitteilungsblatt des Deutschen Altphilologenverbandes — 8.1965

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Hansen, Kay: Vorstandssitzung des DAV in Frankfurt/Main 4./5. I.65
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https://doi.org/10.11588/diglit.33070#0011

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Vorstandssitzung des DAV in Frankfurt/Main 4-/5. I. 65

Die Tagesordnung umfaßte folgende Punkte:

1. Die Lage des altsprachlichen Unterrichts nach dem Abkommen der Minister-
präsidenten

2. Die Tagung in Münster 1965

3. Verschiedenes

Natiirlich wurde dem ersten Punkt die meiste Zeit gewidmet und folgende
Resolution gefaßt:

An die Herren

Ministerpräsidenten der Länder,

Kultusminister und Senatoren der Länder,
an das Büro der ständigen Konferenz der Kultusminister,
das Büro der westdeutschen Rektorenkonferenz,
den philosophischen Fakultätentag,

an die Herren Vorsitzenden der Schulausschüsse der Länderparlamente
Sehr geehrte Herren!

Angesichts der wachsenden Beunruhigung seiner Mitglieder beschäftigte sich der Vor-
stand des DAV in einer Sitzung am 4. u. 5. Januar 1965 eingehend mit den Auswirkun-
gen, die vom Hamburger Abkommen der Ministerpräsidenten zu erwarten sind, und
kam zu foigender Stellungnahme:

Der DAV stellt mit Genugtuung fest, daß die in seinem Schreiben an die KMK vom
12. 6. 1961 geforderte Möglichkeit, nicht nur an den altsprachlichen, sondern auch am
neusprachlichen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gymnasium Latein und Eng-
lisch als erste Fremdsprache zur Wahl zu stellen, in dem Abkornmen der Ministerpräsi-
denten als ^estimmung enthalten ist. Er bittet zu veranlassen, daß von dieser neuen
Regelung in weitem Umfang Gebrauch gemacht wird und daß sie den Eltern in geeig-
neter Form bekanntgegeben wird.

Dagegen sieht er in der Verkürzung des Griechisch-Unterrichts um ein Jahr eine
in vieler Hinsicht verhängnisvolle Entscheidung. Diese Verkürzung zwingt dazu, den
schwierigen und umfangreichen Lehrstoff in einer Weise zusammenzudrängen, die sach-
lich und pädagogisch schwer vertretbar ist. Auch bei konzentriertem Unterricht können
wesentliche Autoren und Bereiche der griechischen Kultur nicht mehr berücksichtigt wer-
den. Es besteht die Gefahr, daß ein derartiger Unterricht seinen Sinn nicht erfüllt.
Damit ist das altsprachliche Gymnasium in seiner Substanz getroffen. Denn das Grie-
chische ist - wie aus den Prüfungs- und Versetzungsbestimmungen aller Länder her-
vorgeht - nicht „dritte“ Fremdsprache, sondern neben Deutsch, Latein und Mathematik
Kernpflichtfach des altsprachlichen Gymnasiums. Während am neusprachlichen Gym-
nasium die entsprechenden Fächer Latein bzw. Französisch 7 Jahre gelehrt und am
mathematisch-naturwissenschaftlichen Gymnasium der Physik 6 Jahre zugebilligt wer-
den, soll sich das altsprachliche Gymnasium in Zukunft mit 5 Jahren fiir das Griechische
begnügen. Darin sieht der Verband eine durch nichts gerechtfertigte einseitige Benach-
teiligung des altsprachlichen Gymnasiums.

Die geplante Neuordnung ist um so weniger verständlich, als trotz der unbilligen
Zurückdrängung des Griechischen die erstrebte Einheitlichkeit der Sprachenfolge und
Durchlässigkeit der Schulformen in den meisten Ländern nicht erreicht werden können.
Wir halten uns für verpflichtet, die nachdrückliche Forderung zu erheben, die bisher
bewährte Regelung mit dem Beginn des Griechischen in Klasse 8 beizubehalten und die
im Abkommen vorgesehene Neuregelung aufzuheben.

Im Namen des Deutschen Altphilologen-Verbandes (Dr. Kay Hansen)

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