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Vogtherr, Thomas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Reichsabteien der Benediktiner und das Königtum im hohen Mittelalter: (900 - 1125) — Mittelalter-Forschungen, Band 5: Stuttgart, 2000

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.30326#0156

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Die Einwirkungen der Herrscher auf das Innere der Klöster

hunderts deutlich weiter vorangeschritten zu sein scheint als in den östlich be-
nachbarten Regionen".
Ähnlich exzeptionell wie das frühe Marktprivileg für Prüm ist die erste Münz-
rechtsverleihung für ein Kloster östlich des Rheines, die Ludwig der Fromme 833
der Abtei Corvey zuteil werden ließ". Diesem Kaiser sind überhaupt die ersten Ver-
leihungen von Münzprivilegien im karolingischen Reich zuzurechnen. Sie wurden
vorwiegend Bischöfen und Bistümern im linksrheinischen Teil des Frankenreiches
zuteil, während im Gebiet rechts des Rheines mit Corvey nicht nur kein Bistum, son-
dern eben überhaupt nur eine einzige geistliche Institution zur Trägerin eines kai-
serlichen Münzprivilegs wurde.
Die erstaunlich frühe Verleihung, deren praktische Wirksamkeit zunächst
durch keine numismatische Zeugnisse gestützt werden kann", erklärt sich vermut-
lich aus der Tatsache, daß der damalige Corveyer Abt Warin (826-856) aus dem
Konvent des Mutterklosters Corbie stammte, das selber bereits im Besitz eines
Münzprivilegs war. Im Jahre 900 wurde das Münzprivileg für Corvey dann durch
Ludwig das Kind aufgegriffen und präzisiert. Als Münzstätte wurde die Corveyer
Besitzung Horlmscn/Niedermarsberg genannt".
Für den Ostfränkischen Bereich insgesamt ist freilich daran festzuhalten, daß
bis um die Wende zum 10. Jahrhundert zwar eine Reihe von Klöstern im Besitze all-
gemeiner oder regional eingegrenzter Zollbefreiungen für den Eigenhandel gewe-
sen sind, daß aber nur Corvey das Münz- und damit auch das Marktrecht aufgrund
herrscherlichen Privilegs besaß. Dieses Bild ändert sich erst um die Mitte des 10.
Jahrhunderts.
Otto I. verlieh nach einigen Bestätigungen allgemeiner Zollprivilegien für Klö-
ster und Stifte" erstmals in nennenswertem Umfang auch neue Markt, Münz- und
Zollrechte an Reichsabteien. Wieder stand Corvey mit der Verleihung des Münz-
und Zollrechtes in seiner Missionszelle Meppen 945 sowie der Ausdehnung auch
auf das Marktrecht im folgenden Jahre an der Spitze". Relativ dicht folgen nun aber
etliche Verleihungen gleicher Rechte an St. Gallen 947 (Markt und Münze in Ror-
schach), Lorsch 956 (Markt in Bensheim), Meschede 958 (Markt und Zoll ebd.),
Lorsch 965 (Markt und Zoll in Wiesloch), Nivelles 967 (Zoll in Berghis), Hornbach
(Schenkung des Fleischmarkts in Auerbach) sowie Herford 972 (Markt, Münze und
Zoll in Odenhausen)".

13 Über Rommersheim als Marktort und weitere Märkte zwischen Rhein und Maas vgl. IRSIGLER,
Grundherrschaft.
14 BöHMER-MüHLBACHER^ 922. - Zum Corveyer Münzrecht des 9. Jahrhunderts vgl. METZ, Corveyer
Studien, Teil 3, S. 28-30.
15 Zu den ersten Nachweisen von Corveyer Münztätigkeit aus den Jahren Heinrichs II. vgl. KA-
MINSKY, Studien, S. 54f.
16 MGH DD LK 6. - Die Passage über die Münzrechtsverleihung greift nicht auf das Privileg Lud-
wigs des Frommen zurück, sondern gibt vor, neues Recht zu schaffen (a4 eoraw Mh'Uafes a&iere
&creU?HMs).
17 MGH DD 015 (Werden), 85 (Essen), 102 (Kornelimünster).
18 Ebd. 73, 77.
19 Ebd. 90, 177, 190, 283, 354, 424, 430 (letzteres aufgrund früherer Verleihung durch einen König
Ludwig; vgl. BÖHMER-MÜHLBACHER^ verl. Urk. 198).
 
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