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Paulus, Eduard [Editor]; Württemberg / Statistisch-Topographisches Bureau [Editor]
Beschreibung des Königreichs Württemberg (Band 60): Beschreibung des Oberamts Balingen: mit fünf Tabellen, einer geognostisch kolorirten Karte des Oberamts und drei lithographirten Ansichten — Stuttgart, 1880

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https://doi.org/10.11588/diglit.12697#0213
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Staats- und kirchliche Eiurichtungen.

195

18. O b er-D i g ish eim. Ebeuso.

19. Onstmettin gen. Desgleichen.

20. Ostdorf. Für den großen Fruchtzehnten und Heuzehnten
der Staat, für den kleinen Zehnten die Pfarrei.

21. Pfeffingen. Der große Frncht- und der Heuzehnten war
zwischen dem Staat und der Snftnngspflege Bnrgfelden getheilt, der
kleine Zehnten aber zwischen diesen und der Ortspfarrei.

22. S t o ck enh aus en. Zehntberechtigt war der Staat für den
großen, die Pfarrei Dürrwangen für den kleinen Zehnten.

23. Streichen. Der Staat für den großen, die Pfarrei Zill-
hausen für den kleinen Zehnten.

24. Thailfingen. Für den großen Fruchtzehnten der Staat,
die Stiftungen in Ebingen und die Ortsstiflungspflege, für den Heu-
Zehnten der Staat allein, für den kleinen Zehnten die Ortspfarrei.

25. Thieringen. Der Staat und die Ortsstiftungspflege für
den großen, der Staat für den Hen-, die Pfarrei für den kleinen
Zehnten.

26. Trn ch t e l fin g en. Der Staat allein.

27. U nt er - D i g ish eim. Freiherr von Ulm, die Ortspfarrei
nnd der Staat für den großen, die beiden ersten für den kleinen
Zehnten.

28. Waldstetten. Der Staat für den großen nnd kleinen
Zeh nten.

29. Weilheim. Ebenso.

30. Wint er l ingen. Der Staat nnd die Stiftungsverwaltnng
.Ebingen für den großen nnd Heuzehnten, für den kleinen Zehnten der
-Staat allein.

31. Zillhaufen. Der Staat für den großen, die Ortspfarrei
für den kleinen Zehnten.

Stailts- und kirchliche Einrichtungen.

Einricütung äer Aemter.

Der Oberamtsbezirk bildet einen Theil des Schwarzwald-
kreises nnd steht als solcher in gerichtlicher Beziehung unter dem
Landgericht Rottweil, in administrativer unter der Kreisregiernng
in Reutlingen.

Von den Bezirksbehörden haben ihren Sitz in der Ober-
amtsstadt selbst das Amtsgericht, das Oberamt, das Kameralamt
und das evangelische Dekanat. Die Katholiken des Bezirks
unterstehen dem Dekanatamt Schömberg, welches gegenwärtig
dem Stadtpfarrer in Schömberg übertragen ist. Jn forstlicher
Bezrehnng führen die Aussicht das Forftamt Rottweil und iu
einem kleinen Theil des Bezirks das Forstaint Snlz.
 
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