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Josef Keil
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Kopie eher) Gryphos, vermutlich E['C(xj'dlt,]o$
oder E[sp ] (das N bei Rostowzew
dürfte wie in [AOu)dü)VE$ in Z. 4 aus At ver-
lesen sein) unsicher. Sehr bedauerlich ist, daß
keine Sicherheit darüber zu gewinnen ist, ob
am Ende der Z. 2 nach tTtXLxßqg auch noch
ergänzt werden kann und ob das un-
mittelbar Folgende demnach Apposition zu
dem Vorhergehenden oder aber die Bezeich-
nung einer neuen Kategorie von Angestellten
ist. Sideridis Kopie scheint eher die erstere
Annahme zu empfehlen. In Zeile 4 steht
nach Ol ein eckiges E, während die Inschrift
sonst durchaus rundes € verwendet; viel-
leicht hatte der Schreiber das E vergessen
und bereits das folgende fl einzugraben
angefangen, das sich dann leichter in E als
in € verbessern ließ. Die durch ihre Psilose
und die Vermischung von präsentischen Par-
tizipialformen von Verben auf do) mit per-
fektischen Partizipialformen von Verben auf
p,t, bemerkenswerte Bildung ETtEGiMVCEg, für
welche ich genau entsprechende Analogien
nicht beizubringen vermag, ist sicher gelesen.
Dagegen ist der Personenname in Z. 4 f.
wieder zweifelhaft, weil sich an dem Ab-
klatsch nicht feststellen läßt, ob am Ende von
Z. 4 nach Ast) (K. Eü bei Rostowzew wird
durch den Abklatsch nicht empfohlen) noch
weitere Buchstaben gefolgt sind und ob die
zu Anfang beschädigte 5. Zeile, die vor
oder uXXo) noch für drei Buchstaben Raum
böte, eingerückt war oder nicht.
Zur Bestimmung der Zeit des Denkmals
bin ich, da eine Photographie nicht vorliegt,
lediglich auf die aus dem Abklatsch erkenn-
baren Buchstabenformen der Inschrift ange-
wiesen, die in der Spätzeit, namentlich wenn
aus dem gleichen Orte kein reiches Vergleichs-
material vorliegt, nur sehr unsichere Schlüsse
gestatten. Immerhin kann gesagt werden, daß
1) So Ulp. Dig. XXI 1, 38 und Martian. ebenda
XXX 1, 63.
2) Vgl. den Victor supra iumentis Caesaris
einer karthagischen Inschrift (CIL VIII 12640),
der jedoch ein kaiserlicher Sklave gewesen sein
dürfte. Der curator unserer Weihung ist ein
Freier, aber anscheinend nicht römischer Bürger
die Verwendung von C und € (daneben, wie
oben bemerkt, einmal E), dann der kursiven
Formen des M und UU eine Entstehung vor
dem ausgehenden zweiten Jahrhundert n. Chr.
durchaus unwahrscheinlich machen, während
andererseits ein Herabgehen in das vierte Jahr-
hundert n. Chr. zwar nicht ausgeschlossen ist,
aber andererseits auch durch nichts empfohlen
wird. Ich glaube daher das Denkmal am
ehesten dem dritten Jahrhundert n. Chr. zu-
weisen zu sollen.
Seiner Bestimmung nach ist es ein Weih-
geschenk, das, in einem Heiligtum aufgestellt,
der Dankbarkeit seiner Stifter für einen
Epimeleten öffentlich Ausdruck verleihen
sollte. Ob in der dargestellten Figur eben
dieser Beamte oder aber die Gottheit, der das
Heiligtum gehörte, zu erkennen ist, mag dahin-
gestellt bleiben, da die skizzenhafte Wieder-
gabe des ersten Herausgebers zur Beurteilung
dieser Frage keine genügende Unterlage bietet.
Der Beamte führt den bisher noch nirgends
bezeugten Titel ext[JtsX7jT7j;; XTTjVMV Kafcapog.
In diesem ist das keine besondere Tierspezies
bezeichnende Wort XTrqv&V gewiß mit Absicht
eben wegen seiner allgemeinen Bedeutung ge-
wählt. Es entspricht, wie die Glossare lehren,
dem lateinischen Ausdruck iumenta, der alle
Arten von Zug- und Tragtieren, vornehmlich
aber Pferde, Maultiere und Esel mit Ausschluß
der Rinder umfaßt*). Der curator iumentorum
Caesaris wird demnach der Verwalter eines
kaiserlichen Gestüts oder Zugtierdepots gewesen
sein^). Als Stifter des Votivs sind zunächst
namentlich angeführt zwei Soldaten der cohors
VI equitata, die, wie wir aus einem Briefe des
jüngeren Plinius wissen, bereits unter Traian
in Bithynien garnisonierte^). Dann folgt eine
Stellung, deren Name in unserer griechischen
Inschrift mit Ot E?d TdjV C'KTKPVMV TMV (XXTMV
xod voujiEpMV wiedergegeben wird, aber, wie
und gewiß gleichfalls ein Funktionär niedrigen
Ranges.
3) Plinius, ep. ad Traianum 107; vgl. C. Cicho-
rius, RE IV 284 und den oipKTKÖv/jg oneip7]g
einer Inschrift des Museums von Brussa bei
G. Mendel, Bull, de corr. hell. XXXIII 1909 S. 412
Nr. 414 = 1. Gr. Rom. III 1396.
Josef Keil
264
Kopie eher) Gryphos, vermutlich E['C(xj'dlt,]o$
oder E[sp ] (das N bei Rostowzew
dürfte wie in [AOu)dü)VE$ in Z. 4 aus At ver-
lesen sein) unsicher. Sehr bedauerlich ist, daß
keine Sicherheit darüber zu gewinnen ist, ob
am Ende der Z. 2 nach tTtXLxßqg auch noch
ergänzt werden kann und ob das un-
mittelbar Folgende demnach Apposition zu
dem Vorhergehenden oder aber die Bezeich-
nung einer neuen Kategorie von Angestellten
ist. Sideridis Kopie scheint eher die erstere
Annahme zu empfehlen. In Zeile 4 steht
nach Ol ein eckiges E, während die Inschrift
sonst durchaus rundes € verwendet; viel-
leicht hatte der Schreiber das E vergessen
und bereits das folgende fl einzugraben
angefangen, das sich dann leichter in E als
in € verbessern ließ. Die durch ihre Psilose
und die Vermischung von präsentischen Par-
tizipialformen von Verben auf do) mit per-
fektischen Partizipialformen von Verben auf
p,t, bemerkenswerte Bildung ETtEGiMVCEg, für
welche ich genau entsprechende Analogien
nicht beizubringen vermag, ist sicher gelesen.
Dagegen ist der Personenname in Z. 4 f.
wieder zweifelhaft, weil sich an dem Ab-
klatsch nicht feststellen läßt, ob am Ende von
Z. 4 nach Ast) (K. Eü bei Rostowzew wird
durch den Abklatsch nicht empfohlen) noch
weitere Buchstaben gefolgt sind und ob die
zu Anfang beschädigte 5. Zeile, die vor
oder uXXo) noch für drei Buchstaben Raum
böte, eingerückt war oder nicht.
Zur Bestimmung der Zeit des Denkmals
bin ich, da eine Photographie nicht vorliegt,
lediglich auf die aus dem Abklatsch erkenn-
baren Buchstabenformen der Inschrift ange-
wiesen, die in der Spätzeit, namentlich wenn
aus dem gleichen Orte kein reiches Vergleichs-
material vorliegt, nur sehr unsichere Schlüsse
gestatten. Immerhin kann gesagt werden, daß
1) So Ulp. Dig. XXI 1, 38 und Martian. ebenda
XXX 1, 63.
2) Vgl. den Victor supra iumentis Caesaris
einer karthagischen Inschrift (CIL VIII 12640),
der jedoch ein kaiserlicher Sklave gewesen sein
dürfte. Der curator unserer Weihung ist ein
Freier, aber anscheinend nicht römischer Bürger
die Verwendung von C und € (daneben, wie
oben bemerkt, einmal E), dann der kursiven
Formen des M und UU eine Entstehung vor
dem ausgehenden zweiten Jahrhundert n. Chr.
durchaus unwahrscheinlich machen, während
andererseits ein Herabgehen in das vierte Jahr-
hundert n. Chr. zwar nicht ausgeschlossen ist,
aber andererseits auch durch nichts empfohlen
wird. Ich glaube daher das Denkmal am
ehesten dem dritten Jahrhundert n. Chr. zu-
weisen zu sollen.
Seiner Bestimmung nach ist es ein Weih-
geschenk, das, in einem Heiligtum aufgestellt,
der Dankbarkeit seiner Stifter für einen
Epimeleten öffentlich Ausdruck verleihen
sollte. Ob in der dargestellten Figur eben
dieser Beamte oder aber die Gottheit, der das
Heiligtum gehörte, zu erkennen ist, mag dahin-
gestellt bleiben, da die skizzenhafte Wieder-
gabe des ersten Herausgebers zur Beurteilung
dieser Frage keine genügende Unterlage bietet.
Der Beamte führt den bisher noch nirgends
bezeugten Titel ext[JtsX7jT7j;; XTTjVMV Kafcapog.
In diesem ist das keine besondere Tierspezies
bezeichnende Wort XTrqv&V gewiß mit Absicht
eben wegen seiner allgemeinen Bedeutung ge-
wählt. Es entspricht, wie die Glossare lehren,
dem lateinischen Ausdruck iumenta, der alle
Arten von Zug- und Tragtieren, vornehmlich
aber Pferde, Maultiere und Esel mit Ausschluß
der Rinder umfaßt*). Der curator iumentorum
Caesaris wird demnach der Verwalter eines
kaiserlichen Gestüts oder Zugtierdepots gewesen
sein^). Als Stifter des Votivs sind zunächst
namentlich angeführt zwei Soldaten der cohors
VI equitata, die, wie wir aus einem Briefe des
jüngeren Plinius wissen, bereits unter Traian
in Bithynien garnisonierte^). Dann folgt eine
Stellung, deren Name in unserer griechischen
Inschrift mit Ot E?d TdjV C'KTKPVMV TMV (XXTMV
xod voujiEpMV wiedergegeben wird, aber, wie
und gewiß gleichfalls ein Funktionär niedrigen
Ranges.
3) Plinius, ep. ad Traianum 107; vgl. C. Cicho-
rius, RE IV 284 und den oipKTKÖv/jg oneip7]g
einer Inschrift des Museums von Brussa bei
G. Mendel, Bull, de corr. hell. XXXIII 1909 S. 412
Nr. 414 = 1. Gr. Rom. III 1396.