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Österreichisches Archäologisches Institut [Hrsg.]
Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien — 21.-22.1922-1924

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Groag, Edmund: Prosopographische Beiträge
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https://doi.org/10.11588/diglit.33680#0483

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429

Prosopographische Beiträgs.

439

Außer Plautus und Drusus muß der Ehe
noch ein Sohn entsprossen sein, der den
gleichen Namen wie der Vater führte, dem-
nach wohl (wie Hirschfeld zu luv. VIII 39 f.
vermutet) der Erstgeborene war. In seiner

Invektive gegen den Adel redet Iuvenal den
Aristokraten, den er als Typus der adels-
stolzen Null kennzeichnet, folgendermaßen an
(VIII 39 ff.):

/ns cpo 7/736/73 7773773/77? fecum e3? 7737/7/ 367*77377, JR7/&6//3
A/3/77//6, Z//77763 u//o D7//3777//773 3/677777773/6, Z6/7777/33/7773
/e667*/3 Zp36 oZ/T////'// propfer <///o/Z 770/77/73 63363,
7/Z /6 C073C/'p67'6Z 7/73 7/6 3 73 777/73 7 77 6 /3//7/6Z 73/Z/.

Die persönliche Nichtigkeit dieses jungen
Mannes (Z/7/6C 333/33 7/7Z /7/06736373 v. 71) wird
der Grund gewesen sein, warum Neros Miß-
trauen nicht auch diesen Verwandten (AeroTre
prop7777/770 v. 72) ebenso wie seinen geistig
und sittlich hochstehenden Bruder verfolgte
und ihm dasselbe Schicksal wie diesem be-
reitete. Der Vollständigkeit halber mag noch
die seit Lipsius wiederholt ausgesprochene
Vermutung erwähnt werden, daß der Ru-
bellius Blandus Iuvenals kein anderer sei als
Rubellius Plautus: es wäre indes ein selt-
samer Einfall Iuvenals gewesen, wenn er
gerade Plautus, der wegen seiner altrömischen
Art, seine* strengen, von philosophischen
Ideen geleiteten Lebensführung allgemeines
Ansehen genoß ^), als aufgeblasenen Tagedieb
hingestellt hätte ^), der eben nichts weiter sei
als nur 730/73Z/3 und sich von niedriggeborenen
Mitbürgern beschämen lassen müsse; ebenso-
wenig glaublich erscheint^), daß der Dichter
dem in der Blüte seiner Jahre von einem un-
verdienten Geschick Ereilten zugerufen habe
77777733 6? 07*77/77773 /7777T33 7/7/3/6/373 /0777/73 /67'733
(v. 46 f.), sowie daß er das Opfer Neros sich
der Verwandtschaft mit diesem rühmen läßt
(v. 72). Endlich widerspricht es aller Wahr-
scheinlichkeit, daß der Satiriker das Kogno-

men Plautus, unter dem jener in der Geschichte
lebte, durch einen angeblichen Nebennamen
desselben ersetzt habe, der doch gerade für
andere Mitglieder dieser Familie kenn-
zeichnend war *5).
Rubellia Blandi filia Bassa,
die Großmutter des Laenas Pontianus, war
entweder die Tochter des Konsulars C. Rubel-
lius Blandus und der lulia *^) oder die Enkelin
dieses Paares und Tochter des von Iuvenal
gebrandmarkten Rubellius Blandus *?). Auch
im ersteren Falle kann Rubellia, die dann
zwischen 34 und 43 (dem Todesjahr der
lulia) geboren sein müßte, noch bis ins zweite
Jahrhundert gelebt haben (Leitungsröhren, die
ihren Namen tragen, gehören nach dem
Schriftcharakter, wie Dressei zu CIL XV 7524
bemerkt, in diese Zeit)^). Um so weniger ist
demnach die Annahme zulässig, daß sie einer
früheren Ehe des Konsulars Rubellius Blandus
entstammte.
Daß Blandus einem der Söhne, die ihm
lulia gebar, das Kognomen Plautus bei-
legte, beweist, daß damals bereits verwandt-
schaftliche Beziehungen zwischen den Ru-
belliern und den Sergii Plaut i, deren
Namen die oben erwähnte Sergia Plautilla
trägt, bestanden haben. Blandus selbst kann

12) 6? 7)77777 7 77777 3)7'C F?HZ)6///T3.S P/7777 Ü7S 66/6/)7*3)Z3/r
Tac. XIV 22. A.S777777 /337)07*e 7 777767773 77777)77 C6/77.S36
XIV 58. 7777777 7777777637? 6? 737777 7 777/677S /7)!7()7* 777 777^6
777).s?7'37 Octavia praet. v. 468 f.
*3) /7'7777CO S7773 7//7 777 77S N3T777376 V. 53.
*4) Wie Friedländer mit Recht bemerkt.
*5) Vgl. Friedländer und Hirschfeld in Fried-
länders Iuvenalausgabe II S. 405 k; Otto, Hermes
LI 1916, 86.
16) Dies wird von Borghesi a. a. 0.; Dessau zu

CIL XIV 2610; Nipperdey-Andresen zu Tac. VI 27;
Rohden, PIR III p. 136 angenommen.
17) Dieser Annahme neigt Assunta Nagl zu
(a. a. 0. S. 1157, 1161). Doch könnte Rubellia
Bassa dann kaum vor 59 geboren sein und dies
will dazu, daß der Sohn ihres Sohnes spätestens 98
zur Welt kam, nicht recht stimmen.
iS) Borghesis Vermutung, daß Rubellia noch
am Leben war, als ihr der Enkel das Denkmal er-
richtete (a. a. O. S. 491), ist unrichtig, sieh oben.

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