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K. Beyerle
col. 17, 20, 21 zwischen die Namenreihen ge-
schriebene Eintrag ,Adalbertus dehnt' (mit Ab-
kürzungsstrich im t), d. h. doch wohl , Adalbert
hat gezeichnet4 Qdelineavit = unter schrieben),
wenn auch — damit der Scherz nicht fehle —
Piper daraus einen ,Adalbert von Lindau' ge-
macht hat. Es besteht nämlich, wie wir noch
sehen werden, keine absolute Deckung zwischen
Eintritt ins Kloster durch Ablegung der Pro-
feß einerseits und Aufnahme in die Verbrüde-
rung anderseits; somit ist es in jeder Hinsicht
missionum vel Confessionum s. Galli' angelegt
worden, der auch noch abschriftlich die ältesten
Profeßeinträge, zurück bis auf Otmar, über-
nahm.9) Für die Reichenau aber beweist der
doppelte Eintrag derselben neuzugehenden Kon-
ventsmitglieder, daß von hause Verbrüderungs-
buch und Profeßliste völlig getrennt gehalten
wurden. Auch in der Reichenau lag selbstver-
ständlich der Nachdruck auf dem Profeßeintrag.
■ - ■
•a den alte
fjtf der
^befindet.
-
lUd ge»
Eine nachlässigere Buchführung riß zuerst beim : -
Eintrag in das Verbrüderungsbuch ein, weil die-
unwahrscheinlich, daß das Vorkommen eines
Mönchsnamens in der Liste der lebenden Brüder
sem Eintrag nicht die hohe Bedeutung der Pro- xx’. 1
feßerklärung zukam. Wenn sich in der Glanz -
den Profeßeintrag hätte ersetzen können. Mögen
auch Verbrüderungsbuch und Profeßbuch sich
nachmals in der Idee eines Liber vitae zu einer
höheren Einheit zusammengefunden haben: von
Hause waren, wie bemerkt, Aufnahme in die
Verbrüderung und benediktinisches Profeßge-
lübde zwei verschiedene Dinge. Das haben sich
auch die Männer der Reichenau gesagt.
Aus dieser Erkenntnis heraus gewinnen wir eine
ganz neue Perspektive. Auf pag. IV und V des
Verbrüderungsbuches stehen in der Tat nur Auf-
nahmeeinträge der lebenden Reichenauer Mönche
in die Verbrüderung ihres Klosters. Darum wur-
den eben in Reichenau zwei Listen der Neu-
eingetretenen geführt: eine Liste ihrer Aufnahme
in den Gebetsverband der Brüderschaft und eine
Liste der eigenhändigen Profeßerklärungen ge-
genüber dem Abte.
Das St. Galier Verbrüderungsbuch enthält über-
haupt keine Liste des eigenen Konvents; inso-
fern repräsentiert der St. Galier Kodex einen
älteren Typ, der nur die von auswärts zugegan-
genen Namenlisten und die Namen der Wohl-
täter und Freunde des Klosters buchte; die
neuen Konventualen des hl. Gallus unterschrie-
ben dort nur ihr Profeßgelübde. Für die Auf-
nahme dieser Gelübdeerklärungen war in St.
Gallen um 808 jener selbständige ,Codex Pro-
Nachdem
Wo auf
zeit der Reichenauer Verbrüderung die lebenden Y
Brüder des eigenen Klosters also auch im Ver-
brüderungsbuch eingetragen finden, so erkennen yj. ;
wir darin das Streben der Reichenauer nach
Vollständigkeit in Verzeichnung ihrer Verbrü-
derten. Denn der eigene Konvent verdiente an
sich nicht weniger, als die auswärtigen Mitglie-
der, in den Liber vitae des Klosters eingetragen
zu werden. Der Reichenauer Novize hatte zu-
nächst sem Profeßgelübde zu unterschreiben.
Dann erst kann seine feierliche Aufnahme in die
Verbrüderung und sein Eintrag in den Liber
vitae stattgefunden haben.
Wohl möglich, konnte auch die Profeßliste der
Reichenau, wie so viele Kulturdokumente des 1 etwa i
Inselklosters, verlorengegangen sein, ist es aber 4^^
nicht. Piper ist nur bei Beurteilung der voll
ihm erkannten Profeßeinträge auf halbem Wege '^r^.
stehengeblieben und in eine arge Sackgasse ge- >1^
raten, wie wir schon gesehen haben. Die eigene 4^
Arbeit am Register seiner Ausgabe der Libri r<
zx 4-/xmix i 4-<x 4-i i vxx Ix rx 4~4~ rx x Ix irx rxiix/xn cx ViQ Kl 1^1^.—
Arbeit am Register seiner Ausgabe der Libri
Confraternitatum hätte ihn eines besseren he-
lehren sollen, wenn ihm nicht schon die große
Zahl der von einer Hand geschriebenen Namen -
sagte, daß er eine Abschrift und nicht das Ori- \
ginal vor sich hatte und daß unmöglich alle diese
Mönche zugleich gelebt haben konnten. So ent-
hält denn der Anfang von Teil 2 des Reichen- l 4^
K. Beyerle
col. 17, 20, 21 zwischen die Namenreihen ge-
schriebene Eintrag ,Adalbertus dehnt' (mit Ab-
kürzungsstrich im t), d. h. doch wohl , Adalbert
hat gezeichnet4 Qdelineavit = unter schrieben),
wenn auch — damit der Scherz nicht fehle —
Piper daraus einen ,Adalbert von Lindau' ge-
macht hat. Es besteht nämlich, wie wir noch
sehen werden, keine absolute Deckung zwischen
Eintritt ins Kloster durch Ablegung der Pro-
feß einerseits und Aufnahme in die Verbrüde-
rung anderseits; somit ist es in jeder Hinsicht
missionum vel Confessionum s. Galli' angelegt
worden, der auch noch abschriftlich die ältesten
Profeßeinträge, zurück bis auf Otmar, über-
nahm.9) Für die Reichenau aber beweist der
doppelte Eintrag derselben neuzugehenden Kon-
ventsmitglieder, daß von hause Verbrüderungs-
buch und Profeßliste völlig getrennt gehalten
wurden. Auch in der Reichenau lag selbstver-
ständlich der Nachdruck auf dem Profeßeintrag.
■ - ■
•a den alte
fjtf der
^befindet.
-
lUd ge»
Eine nachlässigere Buchführung riß zuerst beim : -
Eintrag in das Verbrüderungsbuch ein, weil die-
unwahrscheinlich, daß das Vorkommen eines
Mönchsnamens in der Liste der lebenden Brüder
sem Eintrag nicht die hohe Bedeutung der Pro- xx’. 1
feßerklärung zukam. Wenn sich in der Glanz -
den Profeßeintrag hätte ersetzen können. Mögen
auch Verbrüderungsbuch und Profeßbuch sich
nachmals in der Idee eines Liber vitae zu einer
höheren Einheit zusammengefunden haben: von
Hause waren, wie bemerkt, Aufnahme in die
Verbrüderung und benediktinisches Profeßge-
lübde zwei verschiedene Dinge. Das haben sich
auch die Männer der Reichenau gesagt.
Aus dieser Erkenntnis heraus gewinnen wir eine
ganz neue Perspektive. Auf pag. IV und V des
Verbrüderungsbuches stehen in der Tat nur Auf-
nahmeeinträge der lebenden Reichenauer Mönche
in die Verbrüderung ihres Klosters. Darum wur-
den eben in Reichenau zwei Listen der Neu-
eingetretenen geführt: eine Liste ihrer Aufnahme
in den Gebetsverband der Brüderschaft und eine
Liste der eigenhändigen Profeßerklärungen ge-
genüber dem Abte.
Das St. Galier Verbrüderungsbuch enthält über-
haupt keine Liste des eigenen Konvents; inso-
fern repräsentiert der St. Galier Kodex einen
älteren Typ, der nur die von auswärts zugegan-
genen Namenlisten und die Namen der Wohl-
täter und Freunde des Klosters buchte; die
neuen Konventualen des hl. Gallus unterschrie-
ben dort nur ihr Profeßgelübde. Für die Auf-
nahme dieser Gelübdeerklärungen war in St.
Gallen um 808 jener selbständige ,Codex Pro-
Nachdem
Wo auf
zeit der Reichenauer Verbrüderung die lebenden Y
Brüder des eigenen Klosters also auch im Ver-
brüderungsbuch eingetragen finden, so erkennen yj. ;
wir darin das Streben der Reichenauer nach
Vollständigkeit in Verzeichnung ihrer Verbrü-
derten. Denn der eigene Konvent verdiente an
sich nicht weniger, als die auswärtigen Mitglie-
der, in den Liber vitae des Klosters eingetragen
zu werden. Der Reichenauer Novize hatte zu-
nächst sem Profeßgelübde zu unterschreiben.
Dann erst kann seine feierliche Aufnahme in die
Verbrüderung und sein Eintrag in den Liber
vitae stattgefunden haben.
Wohl möglich, konnte auch die Profeßliste der
Reichenau, wie so viele Kulturdokumente des 1 etwa i
Inselklosters, verlorengegangen sein, ist es aber 4^^
nicht. Piper ist nur bei Beurteilung der voll
ihm erkannten Profeßeinträge auf halbem Wege '^r^.
stehengeblieben und in eine arge Sackgasse ge- >1^
raten, wie wir schon gesehen haben. Die eigene 4^
Arbeit am Register seiner Ausgabe der Libri r<
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Arbeit am Register seiner Ausgabe der Libri
Confraternitatum hätte ihn eines besseren he-
lehren sollen, wenn ihm nicht schon die große
Zahl der von einer Hand geschriebenen Namen -
sagte, daß er eine Abschrift und nicht das Ori- \
ginal vor sich hatte und daß unmöglich alle diese
Mönche zugleich gelebt haben konnten. So ent-
hält denn der Anfang von Teil 2 des Reichen- l 4^