Albrechts des Beherzten vorhandenen Bildnisse.
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Br. 0,19. Nr. 1720 der K. Galerie zu Dresden. Auf der Rückseite ist
dasselbe bezeichnet: »Albertus animosus«, und auf einem Zettelchen
findet sich die Signatur: XXX. 83. Diese Signatur verweist auf das
alte Inventarium der Kunstkammer von 1741, wo sich unter der ange-
führten Nummer p. 572 folgende Beschreibung findet: »Hertzog Al-
bertus animosus mit langem grauem Haar und rothem Barth auch
goldenem Vliess auf schwarzem eichenen Täfflein. Ist sehr abge-
sprungen.« Von späterer Hand ist hinzugefügt: »Ist möglichst repa-
riret und hangt in die Gallerie.« In Julius Hübners Katalog ist das-
selbe aufgeführt als: »1720. Unbekannt. Um das Jahr 1490. (Altnieder-
ländische Schule?) Bildniss Albrechts des Beherzten, Herzogs von Sach-
sen und Erbstatthalters von Friesland. (?) Auf H. — 0,28 h.; 0,19 br.«
Hier ist zunächst auf den Unterschied einzugehen, welcher zwi-
schen der Beschreibung des Inventars und dem beschriebenen Bilde zu
bestehen scheint. Die Beschreibung führt einen »rothen Barth« an,
der dem Porträt fehlt und den es nach sorgfältiger Untersuchung auch
niemals gehabt haben kann. Entweder also geht die Beschreibung des
Inventars auf ein anderes Bild oder die Worte »mit rothem Barth«
enthalten einen Irrthum. Jene Annahme wird durch die Genauigkeit
der Bezeichnung und die sonstige Uebereinstimmung ausgeschlossen:
dagegen liegt ein Missverständniss in den Worten nahe genug, um
begreiflich zu werden. Der Abschreiber fand in dem Goncepte zürn
Inventar ohne Zweifel das Wort »Baret« (Barett) und las dasselbe als
»Bart«; die Vorstellung eines Baretts war seiner Zeit ja nicht mehr
gegenwärtig. Dieses Missverständniss ist nicht vereinzelt; es begegnet
schon in Lüntzel’s Geschichte der Hildesheimer Stiftsfehde, wo erzählt
wird, dass ein Landsknechtsoberster seinen Bart mit Perlen solle geziert
habpn. Die Handschrift, welche ich verglichen habe, hat das Wort
»Baret«. Im vorliegenden Falle durfte aber die Erwähnung des Baretts
um so weniger fehlen, als dasselbe zu den Insignien des Ordens vom
Goldenen Vliesse gehört (De Reiffenberg, Hist, de l’ordre de la Toison
d’or. Atlas Taf. 1); und ohnehin konnte der Beschreiber es seiner
leuchtenden Farbe wegen gar nicht übersehen.
Es darf indessen an dieser Stelle nicht unerwähnt gelassen wer-
den , dass Herzog Albrecht in der That einmal einen Bart getragen
hat, gegen die Sitte seiner Zeit. Johannes Rathalter (Mencken, Script-
II, 2122) erzählt davon: »des andern Tages hielte Kayseri. Mayt. seinen
Kindern ein Pancket, und M. Gnädiger Herr zu Sachsen trug einen
langen Bart, den S. G. nicht abzunehmen gelobet hatte, hiess so lange
er Kayseri. Mayt. und seinen Kindern ein friedlich Land überantwortete.
Da hat seine Mayt. zugerichtet meine alte gnädige Frau von Burgund
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Br. 0,19. Nr. 1720 der K. Galerie zu Dresden. Auf der Rückseite ist
dasselbe bezeichnet: »Albertus animosus«, und auf einem Zettelchen
findet sich die Signatur: XXX. 83. Diese Signatur verweist auf das
alte Inventarium der Kunstkammer von 1741, wo sich unter der ange-
führten Nummer p. 572 folgende Beschreibung findet: »Hertzog Al-
bertus animosus mit langem grauem Haar und rothem Barth auch
goldenem Vliess auf schwarzem eichenen Täfflein. Ist sehr abge-
sprungen.« Von späterer Hand ist hinzugefügt: »Ist möglichst repa-
riret und hangt in die Gallerie.« In Julius Hübners Katalog ist das-
selbe aufgeführt als: »1720. Unbekannt. Um das Jahr 1490. (Altnieder-
ländische Schule?) Bildniss Albrechts des Beherzten, Herzogs von Sach-
sen und Erbstatthalters von Friesland. (?) Auf H. — 0,28 h.; 0,19 br.«
Hier ist zunächst auf den Unterschied einzugehen, welcher zwi-
schen der Beschreibung des Inventars und dem beschriebenen Bilde zu
bestehen scheint. Die Beschreibung führt einen »rothen Barth« an,
der dem Porträt fehlt und den es nach sorgfältiger Untersuchung auch
niemals gehabt haben kann. Entweder also geht die Beschreibung des
Inventars auf ein anderes Bild oder die Worte »mit rothem Barth«
enthalten einen Irrthum. Jene Annahme wird durch die Genauigkeit
der Bezeichnung und die sonstige Uebereinstimmung ausgeschlossen:
dagegen liegt ein Missverständniss in den Worten nahe genug, um
begreiflich zu werden. Der Abschreiber fand in dem Goncepte zürn
Inventar ohne Zweifel das Wort »Baret« (Barett) und las dasselbe als
»Bart«; die Vorstellung eines Baretts war seiner Zeit ja nicht mehr
gegenwärtig. Dieses Missverständniss ist nicht vereinzelt; es begegnet
schon in Lüntzel’s Geschichte der Hildesheimer Stiftsfehde, wo erzählt
wird, dass ein Landsknechtsoberster seinen Bart mit Perlen solle geziert
habpn. Die Handschrift, welche ich verglichen habe, hat das Wort
»Baret«. Im vorliegenden Falle durfte aber die Erwähnung des Baretts
um so weniger fehlen, als dasselbe zu den Insignien des Ordens vom
Goldenen Vliesse gehört (De Reiffenberg, Hist, de l’ordre de la Toison
d’or. Atlas Taf. 1); und ohnehin konnte der Beschreiber es seiner
leuchtenden Farbe wegen gar nicht übersehen.
Es darf indessen an dieser Stelle nicht unerwähnt gelassen wer-
den , dass Herzog Albrecht in der That einmal einen Bart getragen
hat, gegen die Sitte seiner Zeit. Johannes Rathalter (Mencken, Script-
II, 2122) erzählt davon: »des andern Tages hielte Kayseri. Mayt. seinen
Kindern ein Pancket, und M. Gnädiger Herr zu Sachsen trug einen
langen Bart, den S. G. nicht abzunehmen gelobet hatte, hiess so lange
er Kayseri. Mayt. und seinen Kindern ein friedlich Land überantwortete.
Da hat seine Mayt. zugerichtet meine alte gnädige Frau von Burgund